Wovon hängt die Dauer einer Rezeptur ab?
Wie lange eine Rezeptur dauert, lässt sich nicht pauschal sagen. § 7 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nennt keine Frist. Die Vorschrift nennt eine Reihe von Schritten, die die Apotheke vor der Abgabe erledigen muss. Eine Rezeptur ist ein Arzneimittel, das die Apotheke auf Grund einer Verschreibung selbst herstellt. Laut ABDA gehören Cannabisblüten und Cannabisextrakte dazu: Jede Apotheke kann nach einer ärztlichen Verordnung entsprechende Rezepturarzneimittel herstellen und abgeben. Dieser Text erklärt die Schritte, damit du einschätzen kannst, woran die Wartezeit liegen kann.
Schritt 1: Prüfung der Verschreibung
Am Anfang steht die Prüfung. Nach § 7 Absatz 1 ApBetrO muss ein auf Verschreibung hergestelltes Arzneimittel der Verschreibung entsprechen. Andere als die in der Verschreibung genannten Ausgangsstoffe dürfen ohne Zustimmung des Verschreibenden nicht verwendet werden. Enthält die Verschreibung einen erkennbaren Irrtum, ist sie unleserlich oder ergeben sich sonstige Bedenken, darf das Arzneimittel nicht hergestellt werden, bevor die Unklarheit beseitigt ist. Jede Rückfrage an die Praxis kann die Abgabe also verzögern.
Schritt 2: Schriftliche Herstellungsanweisung
Nach Absatz 1a ist ein Rezepturarzneimittel nach einer vorher erstellten schriftlichen Herstellungsanweisung herzustellen, die von einem Apotheker zu unterschreiben ist. Die Anweisung muss mindestens Festlegungen treffen zur Herstellung der Darreichungsform samt Technik und Ausrüstung, zur Plausibilitätsprüfung, zu Verpackung und Kennzeichnung, zu Kontrollen während der Herstellung, zur Vorbereitung des Arbeitsplatzes sowie zu Freigabe und Dokumentation. Diese Vorbereitung ist ein eigener Arbeitsschritt, den du hinter dem Tresen nicht siehst.
Schritt 3: Plausibilitätsprüfung
Absatz 1b verlangt, dass ein Apotheker die Anforderung nach pharmazeutischen Gesichtspunkten beurteilt. Die Plausibilitätsprüfung muss insbesondere die Dosierung, die Applikationsart, die Art, Menge und Kompatibilität der Ausgangsstoffe sowie die Haltbarkeit berücksichtigen. Der Apotheker muss sie dokumentieren.
Schritt 4: Herstellung, Protokoll und Freigabe
Nach Absatz 1c dokumentiert die herstellende Person die Herstellung in einem Herstellungsprotokoll. Es enthält unter anderem die Art und Menge der Ausgangsstoffe mit Chargenbezeichnung, die Herstellungsparameter und den Namen des Patienten oder eine Herstellnummer. Das Protokoll ergänzt ein Apotheker um das Ergebnis der organoleptischen Prüfung und die Bestätigung, dass das angefertigte Arzneimittel dem angeforderten entspricht (Freigabe). Die Freigabe muss vor der Abgabe an den Patienten erfolgen.
Woran eine längere Wartezeit liegen kann
Die Schritte oben haben eine feste Reihenfolge. Fehlt etwas auf der Verschreibung, rückt die Klärung an den Anfang. Fehlt ein Ausgangsstoff in der Apotheke, kommt Beschaffungszeit dazu. Eine Aussage, wie viele Stunden oder Tage das im Durchschnitt sind, ist uns nicht möglich. Wie viel Zeit sie im konkreten Fall braucht, sagt dir am verlässlichsten die Apotheke vor Ort.
Was du selbst beitragen kannst
- Achte darauf, dass die Verschreibung vollständig und gut lesbar ist.
- Frag beim Abgeben des Rezepts nach einer Zeitangabe und ob die Apotheke dich anruft, wenn es fertig ist.
- Bring alle Unterlagen mit, die die Apotheke für die Abgabe braucht.
- Leg das Rezept rechtzeitig vor, bevor dein Vorrat knapp wird.
Wann du nachhaken solltest
Dauert es länger als genannt, frag die Apotheke nach dem Stand. Oft zeigt sich dann, ob eine Rückfrage an die Praxis offen ist. Liegt der Grund bei der Praxis, kann die Apotheke dir sagen, wo nachzuhaken ist. Wie ein Rezept gültig bleibt, erklärt der Artikel zur Gültigkeit der Verordnung. Nach § 2 Absatz 6 AMVV darf der Apotheker in dringenden Fällen bestimmte fehlende Angaben ergänzen, wenn eine Rücksprache mit der verschreibenden Person nicht möglich ist.
Wenn es um Medizinalcannabis geht
Für Medizinalcannabis gilt zusätzlich, dass die Abgabe nur in einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung erfolgt (§ 3 Absatz 2 MedCanG). Die Verschreibung muss also vorliegen, bevor die Apotheke herstellen oder abgeben darf. Die Schritte der Abgabe im Ganzen findest du im Artikel zum Ablauf der Abgabe.
Vorausschauend planen
Wer das Rezept erst am letzten Tag vorlegt, riskiert eine Lücke, wenn die Herstellung länger dauert als erwartet. Plane deshalb genug Zeit ein, vor allem bei knappem Vorrat. Wenn du eine Alternative suchst, hilft der Artikel zur anderen Apotheke.
Wo du Unterstützung findest
Wenn du dich mit der Apotheke nicht einigen kannst, berät die Unabhängige Patientenberatung laut ihrer Website auch zu Arzneimitteln und Patientenrechten. Ihr Beratungstelefon ist deutschlandweit kostenfrei. Mehr dazu findest du auf patientenberatung.de.
Häufige Fragen
Warum dauert die Herstellung einer Rezeptur manchmal länger?
Die Apotheke muss die Verschreibung prüfen, nach einer schriftlichen Herstellungsanweisung herstellen, eine Plausibilitätsprüfung dokumentieren und das Arzneimittel vor der Abgabe freigeben (§ 7 ApBetrO). Bei erkennbarem Irrtum, Unleserlichkeit oder Bedenken wird zuerst geklärt. Eine Rückfrage an die Praxis kann die Abgabe verzögern.
Gibt es eine gesetzliche Höchstdauer für die Herstellung?
In § 7 ApBetrO steht keine Frist für die Herstellung. Die Vorschrift nennt Schritte, die vor der Abgabe erledigt sein müssen. Wie lange sie im Einzelfall dauern, sagt dir die Apotheke.
Kann ich bei der Apotheke nach dem Stand der Herstellung fragen?
Ja, eine kurze Nachfrage ist sinnvoll, wenn die Wartezeit länger ist als genannt. Die Apotheke kann meist sagen, ob eine Rückfrage an die Praxis offen ist. Frag außerdem beim Abgeben des Rezepts nach einer Zeitangabe.