Medizinalcannabis · Apotheken und Versorgung

Wie kommt Medizinalcannabis nach Deutschland?

Häufige Fragen

Wer darf Medizinalcannabis nach Deutschland einführen?

Nach § 4 Absatz 1 MedCanG braucht eine Erlaubnis des BfArM, wer Cannabis zu medizinischen Zwecken einführen will. Zusätzlich ist laut BfArM für jede Ein- oder Ausfuhr eine Genehmigung des BfArM notwendig. Das Verfahren regelt die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung.

Woher kommt Medizinalcannabis in Deutschland?

Die BfArM-Seiten zum Verfahren nennen keine Herkunftsländer und keine Mengen. Sie beschreiben, dass Anbau, Handel und Einfuhr eine Erlaubnis brauchen. Zu deinem Präparat kann dir die Apotheke Auskunft geben. Wenn du Zahlen aus Medienberichten liest, prüfe Quelle und Datum.

Wie bekomme ich als Patient Medizinalcannabis?

Eine Ärztin oder ein Arzt verschreibt es, die Apotheke gibt es gegen Vorlage der Verschreibung ab (§ 3 MedCanG). Eine Abgabe an Endverbraucher außerhalb einer Apotheke sieht das Gesetz nicht vor.

Quellen

  1. BfArM: Ein- und Ausfuhr von Medizinalcannabis
  2. BfArM: Medizinisches Cannabis (Überblick)
  3. MedCanG § 4 Erlaubnispflicht (gesetze-im-internet.de)
  4. MedCanG § 3 Abgabe und Verschreibung (gesetze-im-internet.de)
  5. ABDA: Medizinisches Cannabis

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.