Medizinalcannabis · Kostenübernahme durch Krankenkassen

Besteht ein Anspruch, obwohl die Regel aufgeschoben ist?

Häufige Fragen

Kann ich trotz aufschiebender Wirkung meines Widerspruchs weiter Blüten auf Kassenrezept bekommen?

Laut Bericht von Apotheke Adhoc (26.10.2026) hat das LSG Hamburg einen Anspruch verneint. Die weiterbestehende Genehmigung schütze nur die Praxis vor Regress. Der Fall ist eine Einzelentscheidung, die du mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Sozialrecht auf deinen Fall prüfen lassen kannst.

Welche Frist gilt für meinen Widerspruch?

Nach § 84 Abs. 1 SGG ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Ohne oder bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung gilt nach § 66 Abs. 2 SGG eine Frist von einem Jahr.

Quellen

  1. Apotheke Adhoc, 26.10.2026: Kein Anspruch trotz Aufschub
  2. KBV Praxisnachricht vom 30.07.2026: Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig
  3. SGB V § 31 Arzneimittel
  4. SGG § 84 Widerspruchsfrist
  5. SGG § 66 Rechtsbehelfsbelehrung
  6. UPD: Beratungsangebot
  7. BDCan: GKV-Kostenübernahme, aktueller Stand
  8. StVG § 24a

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