Medizinalcannabis · Kostenübernahme durch Krankenkassen

Was ist der Therapieversuch vor einer Cannabis-Verordnung?

Häufige Fragen

Muss ich vor einer Cannabis-Verordnung immer zugelassene Arzneimittel ausprobieren?

Nach dem Wortlaut von § 31 Abs. 6 SGB V zunächst ja, in einem sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel. Die KBV erlaubt einen früheren Abbruch bei Unwirksamkeit oder Unverträglichkeit. Wer vor dem 30. Juli 2026 mit Extrakten oder Rezepturen behandelt wurde, muss ihn laut KBV nicht nachholen. Eine beschlossene Änderung gilt noch nicht.

Welche Nachweise braucht die Kasse für einen Therapieversuch?

Hilfreich sind Rezepte früherer Behandlungen, Arztbriefe mit Verlauf und Ergebnis sowie Notizen zu Wirkung und Nebenwirkungen mit Datum. Auch schriftliche Auskünfte früherer Praxen zählen. Lege die Unterlagen in einer Mappe ab und reiche sie vollständig ein.

Quellen

  1. SGB V § 31 Arzneimittel
  2. KBV: Cannabisarzneimittel
  3. KBV Praxisnachricht vom 30.07.2026: Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig
  4. Krautinvest, 20.08.2026: KBV will Verordnung von Extrakten erneut erschweren
  5. BDCan: GKV-Kostenübernahme, aktueller Stand
  6. MedCanG § 3 Verschreibung und Abgabe
  7. BfArM: Medizinisches Cannabis

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