Medizinalcannabis · Apotheken und Versorgung

Was ändert das Ende der Blütenerstattung für Apotheken?

Häufige Fragen

Ändert sich für Apotheken etwas, wenn Blüten nicht mehr erstattet werden?

Die Erstattung ändert nichts an der Abgaberegel: Cannabis zu medizinischen Zwecken wird nur verschrieben und nur in der Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung abgegeben. Nach der KBV sind getrocknete Cannabisblüten seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der Krankenkassen verordnungsfähig. Frag deine Apotheke und deine Krankenkasse nach dem Stand für deine Verordnung.

Darf ich Medizinalcannabis ohne Verschreibung in der Apotheke holen?

Nein. Nach § 3 Abs. 2 MedCanG erfolgt die Abgabe an Endverbraucher nur im Rahmen des Apothekenbetriebs gegen Vorlage der Verschreibung. Daran ändert eine Änderung der Kostenfrage nichts. Bring deshalb immer die aktuelle Verschreibung mit und kläre mit der Apotheke vorab, ob sie die Verordnung einlösen kann.

Quellen

  1. Medizinal-Cannabisgesetz § 3 (gesetze-im-internet.de)
  2. SGB V § 31, Arznei- und Verbandmittel
  3. KBV: Cannabis
  4. KBV: Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig, Meldung vom 30.07.2026
  5. Apothekenbetriebsordnung § 20, Information und Beratung

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