Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Ist der Versand von Cannabis erlaubt?

Häufige Fragen

Darf man Cannabis per Post verschicken?

Nein. Anbauvereinigungen dürfen Cannabis weder versenden noch liefern (§ 19 Abs. 4 KCanG). Cannabis aus dem Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG), und das Abgeben oder Weitergeben ist allgemein verboten und strafbar (§ 2 Abs. 1 Nr. 7, § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG). Für eine Einschätzung deiner Lage hilft eine Rechtsberatung.

Darf ich Cannabis ins Ausland mitnehmen oder schicken?

Nein. Das Einführen und Ausführen von Cannabis ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 KCanG verboten und nach § 34 Abs. 1 Nr. 5 KCanG strafbar. Zusätzlich gelten die Regeln des Ziellandes, die abweichen können. Bei Fragen zu einer Reise hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht.

Was gilt beim Versand von Medizinalcannabis?

Die Abgabe an Endverbraucher erfolgt nur in einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung (§ 3 Abs. 2 MedCanG). Verschreiben dürfen nur Ärztinnen und Ärzte (§ 3 Abs. 1 MedCanG). Wie das Medikament zu dir kommt, klärst du mit der Ärztin oder dem Arzt und der Apotheke.

Quellen

  1. KCanG § 2
  2. KCanG § 6
  3. KCanG § 9
  4. KCanG § 19
  5. KCanG § 20
  6. KCanG § 34
  7. KCanG § 36
  8. MedCanG § 3
  9. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
  10. Sucht & Drogen Hotline

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