Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Gilt das Konsumverbot auch auf öffentlichen Sportplätzen?

Häufige Fragen

Gilt das Konsumverbot auch für einen Sportplatz, der nachts geschlossen ist?

Entscheidend ist, ob die Sportstätte öffentlich zugänglich ist, und das beurteilt man nach der Lage vor Ort. Wer nicht sicher ist, verzichtet auf Konsum auf dem Gelände und in dessen Sichtweite.

Ab wie vielen Metern endet die Sichtweite-Regel?

Nach § 5 Abs. 2 KCanG ist bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich der Sportstätte keine Sichtweite mehr gegeben. Näher ist das Verbot in Sichtweite zu beachten. Eine genaue Messung im Alltag ist schwierig, deshalb hält man im Zweifel mehr Abstand.

Quellen

  1. KCanG § 5 Konsumverbote
  2. BIÖG cannabispraevention.de: Gefahren für Jugendliche
  3. Konsumcannabisgesetz, § 36 (gesetze-im-internet.de)

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