Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Dürfen unter 18-Jährige das Gelände einer Anbauvereinigung betreten?

Häufige Fragen

Darf ein 17-Jähriger mit einem volljährigen Freund in den Club?

Nein. Nach § 23 Abs. 1 KCanG dürfen Anbauvereinigungen Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt zu ihrem befriedeten Besitztum gewähren. Das Gesetz nennt keine Ausnahme für eine volljährige Begleitperson. Wer den Club besuchen will, sollte vorher nachfragen und die Regeln beachten.

Kann ein Jugendlicher Mitglied in einem Club werden?

Nein, Mitglied einer Anbauvereinigung darf nur werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 16 Abs. 1 KCanG). Diese Altersgrenze gilt unabhängig vom Zutritt. Wer jünger ist, sollte sich bei Fragen an eine Beratungsstelle wenden.

Quellen

  1. KCanG § 23 Anbauvereinigungen, Jugend- und Gesundheitsschutz
  2. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  3. KCanG § 17 Anbau
  4. BIÖG cannabispraevention.de: Gefahren für Jugendliche
  5. Konsumcannabisgesetz, § 36 (gesetze-im-internet.de)
  6. Konsumcannabisgesetz, § 5 (gesetze-im-internet.de)
  7. Konsumcannabisgesetz, § 21 (gesetze-im-internet.de)
  8. Konsumcannabisgesetz, § 19 (gesetze-im-internet.de)

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