Ist Cannabiskonsum auf Spielplätzen erlaubt?
Nein, auf Kinderspielplätzen ist öffentlicher Cannabiskonsum verboten. Das KCanG nennt Kinderspielplätze in § 5 Abs. 2 ausdrücklich. Das Verbot gilt auch in Sichtweite des Spielplatzes. Wer Cannabis auf oder in Sichtweite eines Spielplatzes konsumiert, verstößt gegen dieses Verbot, auch wenn gerade niemand spielt. Der Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 4 KCanG).
Was § 5 KCanG auf dem Spielplatz verbietet
Die Regel steht in § 5 KCanG. Öffentlicher Konsum ist dort in mehreren Bereichen untersagt: in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf öffentlich zugänglichen Sportstätten und im befriedeten Besitztum von Anbauvereinigungen. Jeweils gilt das auch in deren Sichtweite.
Die Sichtweite hat eine feste Grenze: Bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich des Spielplatzes ist keine Sichtweite mehr gegeben (§ 5 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Näher als 100 Meter bleibt der Konsum verboten, und im Alltag ist die Sichtweite oft schwer genau abzuschätzen.
Wer unsicher ist, hält deshalb lieber deutlich mehr Abstand. Eine einfache Faustregel: Wenn du den Spielplatz sehen kannst, lass das Cannabis weg.
Zusätzlich: Konsum in Gegenwart von Minderjährigen
Unabhängig vom Ort verbietet § 5 Abs. 1 KCanG den Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dort geht es um die Personen, die gerade anwesend sind. Auf einem Spielplatz sind das häufig Kinder, deshalb können beide Verbote zusammentreffen. Nach cannabispraevention.de sind die Risiken von Cannabis für Jugendliche besonders hoch.
Typische Situationen und was du tun kannst
Im Alltag entstehen Fragen oft in grauen Zonen. Diese Situationen kommen häufig vor:
- Du sitzt auf einer Bank, und auf dem Spielplatz spielen Kinder: Konsum lässt du bleiben.
- Du gehst mit Freunden an einem Spielplatz vorbei: Auch dort gilt das Verbot, solange der Spielplatz in Sichtweite liegt.
- Du wohnst neben einem Spielplatz: Das Verbot des Konsums in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen gilt nach § 5 Abs. 1 KCanG unabhängig vom Ort.
- Du bist unsicher, ob ein Ort öffentlich zugänglich ist: Dann verzichte darauf.
Wer ein Problem nicht selbst lösen möchte, kann sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder die Polizei wenden. Sie kennen die Lage vor Ort und können einschätzen, was im Einzelfall zu tun ist.
Was Eltern tun können, wenn Kinder Konsum bemerken
Eltern stoßen manchmal auf Cannabis im öffentlichen Raum und wissen nicht, wie sie reagieren sollen. Ruhe zu bewahren hilft. Erkläre deinem Kind kurz und sachlich, dass das Gesetz den öffentlichen Konsum auf Spielplätzen und in deren Sichtweite verbietet.
Die BIÖG bietet Eltern Hintergründe und Empfehlungen zum Umgang mit dem Thema unter cannabispraevention.de. Dort findest du Material für Eltern.
Konsumverbote in der Nähe von Anbauvereinigungen
Auch rund um Anbauvereinigungen gelten besondere Regeln. Das befriedete Besitztum eines Clubs ist ebenfalls geschützt, und Anbauvereinigungen dürfen Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt gewähren (§ 23 Abs. 1 KCanG). Mehr dazu findest du im Ratgeber unter Zutritt zur Anbauvereinigung.
Auf Sportplätzen gilt ein ähnliches Verbot, weil öffentlich zugängliche Sportstätten ebenfalls genannt sind. Wie das bei Sportanlagen konkret aussieht, erklärt der Ratgeber unter dem Konsumverbot auf Sportplätzen.
Spielplatz, Schule und Jugendeinrichtung im Vergleich
Auch an Schulen gilt das Verbot, und zwar ebenfalls in deren Sichtweite (§ 5 Abs. 2 KCanG). Kinder- und Jugendeinrichtungen sind ebenfalls genannt. Mehr dazu liest du im Ratgeber zum Konsumverbot an Jugendzentren. Die Regel bleibt in allen Fällen dieselbe: öffentlicher Konsum ist dort und in Sichtweite verboten.
Was tun, wenn Nachbarn auf dem Spielplatz rauchen
Eltern fragen oft, ob sie Nachbarn ansprechen sollen, wenn auf dem Spielplatz geraucht wird. Ein Gespräch auf Augenhöhe ist meist der erste Schritt. Man erklärt, dass Kinder dort spielen und dass für öffentlichen Konsum auf Spielplätzen ein Verbot gilt. Ein sachliches Gespräch kann so manchen Streit vermeiden.
Wenn das Gespräch nichts bringt, können sich Eltern an die örtliche Ordnungsbehörde oder an die Polizei wenden. Wichtig ist, den Vorfall konkret zu beschreiben: Ort, Uhrzeit und was beobachtet wurde. Das hilft jeder Stelle bei der Einschätzung.
Was du im Zweifel tun kannst
Wenn du unsicher bist, ob du an einem bestimmten Ort konsumieren darfst, verzichte. Das ist die einfachste und sicherste Lösung. Wer mehr wissen will, schaut im KCanG nach oder wendet sich an eine Beratungsstelle für Sucht und Drogenfragen.
Wer selbst regelmäßig konsumiert und merkt, dass der Konsum im Alltag zu groß wird, findet bei der Suchtberatung vor Ort kostenlose und vertrauliche Hilfe. Auch Hausärztinnen und Hausärzte können beraten. Mehr Hinweise zu Anlaufstellen findest du im Themenbereich Prävention und Jugendschutz.
Häufige Fragen
Darf man auf einem Spielplatz kiffen, wenn gerade keine Kinder da sind?
Nein. Nach § 5 KCanG ist öffentlicher Konsum auf Kinderspielplätzen verboten, unabhängig davon, ob gerade Kinder dort sind. Das Verbot gilt auch in Sichtweite des Spielplatzes, wobei die Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich endet. Wer sicher gehen will, verzichtet auf Konsum in der Nähe von Spielplätzen.
Was ist, wenn der Spielplatz hinter einer Hecke liegt?
Auch dann kann das Verbot gelten, weil es die Sichtweite betrifft. Entscheidend ist der Abstand und die Lage des Ortes. Im Zweifel gilt: Wer den Spielplatz nicht sicher ausschließen kann, verzichtet auf Konsum. Bei Unsicherheit hilft die örtliche Ordnungsbehörde weiter.