Wie müssen Cannabispflanzen vor Jugendlichen gesichert werden?
Cannabis und Vermehrungsmaterial wie Samen und Stecklinge sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen (§ 10 KCanG). Welche Vorkehrung geeignet ist, nennt das Gesetz nicht. Ein abschließbarer Raum oder ein Schrank mit Schloss, dessen Schlüssel nur Erwachsene haben, sind naheliegende Beispiele. Wer Cannabis oder Vermehrungsmaterial nicht oder nicht richtig schützt, handelt ordnungswidrig (§ 36 Abs. 1 Nr. 6 KCanG).
Warum die Sicherung so wichtig ist
Die Pflicht aus § 10 KCanG gilt, weil Kinder und Jugendliche im Haushalt an Cannabis kommen könnten. Das BIÖG weist darauf hin, dass sich das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet und THC die Reifeprozesse im Gehirn stören kann.
Hinzu kommt die rechtliche Seite. Cannabis aus dem Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG). Wer Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen abgibt oder weitergibt, begeht eine Straftat. Nach § 34 KCanG ist das mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Gibt eine Person über 21 Jahren Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen ab, liegt nach § 34 Abs. 3 KCanG in der Regel ein besonders schwerer Fall vor. Dann gilt Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Praktische Schritte im Haushalt
Die Umsetzung im Alltag ist oft einfacher, als man denkt. Als Beispiele kommen in Frage:
- Die Pflanzen in einem Raum halten, den Kinder und Jugendliche nicht allein betreten können.
- Einen Schlüssel oder eine Kombination nur bei Erwachsenen aufbewahren, nicht im Schlüsselkasten für alle.
- Erntegut, Trockengut, Samen und Stecklinge ebenfalls verschlossen lagern, denn § 10 KCanG gilt für Cannabis insgesamt und für Vermehrungsmaterial.
- Eine Liste führen, damit du jederzeit weißt, was vorhanden ist.
- Den Raum nach Gebrauch zuverlässig verschließen, auch wenn du nur kurz gehst.
Wichtig ist, dass die Sicherung auch dann funktioniert, wenn du einmal nicht daran denkst. Ein System, das nur bei Aufmerksamkeit greift, schützt nicht zuverlässig.
Sichtschutz und Besuch
Auch Besuch kann ein Risiko sein. Besuchende Kinder und Jugendliche sind Dritte im Sinne des § 10 KCanG. Deshalb sollte der Raum mit den Pflanzen auch für Besuch nicht zugänglich sein.
Ein Sichtschutz verhindert, dass Jugendliche beim Vorbeigehen oder beim Öffnen einer Tür einen Einblick bekommen. Blickdichte Fenster oder Vorhänge sind eine einfache Maßnahme. Achte außerdem darauf, dass Pflanzen nicht vom Balkon oder vom Fenster aus gut sichtbar sind.
Mit Jugendlichen über Cannabis sprechen
Technische Sicherungen ersetzen kein Gespräch. Jugendliche sollten wissen, warum die Pflanzen geschützt werden und welche Risiken Konsum für ihre Entwicklung haben kann.
Ein gutes Gespräch ist ehrlich, ruhig und ohne Panik. Erkläre die Regeln mit Gründen und höre zu, was dein Kind denkt. Eltern können auch Fragen zu ihrem eigenen Konsum offen beantworten, ohne sich zu rechtfertigen. Mehr Anregungen findest du im Ratgeber zu Gesprächen über Cannabis.
Was tun, wenn ein Jugendlicher an die Pflanzen gekommen ist
Wenn du bemerkst, dass Pflanzen oder Erntegut verändert oder entwendet wurden, bleib ruhig. Sprich mit dem Jugendlichen, bevor du ihn beschuldigst. Ein sachliches Gespräch klärt oft mehr als eine Strafandrohung. Gleichzeitig solltest du die Sicherung sofort verbessern.
Wenn du den Eindruck hast, dass ein Jugendlicher bereits regelmäßig konsumiert oder Probleme hat, ist eine Beratung sinnvoll. Die Suchtberatung vor Ort hilft Eltern und Jugendlichen gleichermaßen, und die Gespräche sind vertraulich.
Was du beim Anbau außerdem beachten solltest
Die Sicherung ist ein Teil der Verantwortung, die mit dem Eigenanbau verbunden ist. Wer Pflanzen anbaut, muss die Regeln zum Eigenanbau kennen. Das gilt besonders für die Höchstzahl von drei Pflanzen gleichzeitig und das Mindestalter von 18 Jahren in § 9 Abs. 1 KCanG. Mehr dazu findest du im Ratgeber zum Eigenanbau ab 18 Jahren.
Wer Pflanzen in einem Haushalt mit Kindern hält, sollte zusätzlich prüfen, ob Besucher oder Betreuungspersonen Zugang haben. Eine kurze Regel für alle Beteiligten schafft Klarheit.
Typische Fehler bei der Sicherung
Viele Sicherungen scheitern an Kleinigkeiten. Diese Fehler kommen häufig vor:
- Der Schlüssel liegt im selben Schrank oder in derselben Schublade wie die Pflanzen.
- Die Pflanzen stehen im Wohnzimmer, wo Besuch sie ohne Umwege sieht.
- Erntegut liegt unverschlossen in der Küche oder im Bad.
Wer diese Stellen prüft, erkennt Schwachpunkte schnell. Meist reicht eine kleine Änderung, etwa ein anderer Aufbewahrungsort für den Schlüssel.
Sicherung im Alltag durchhalten
Die beste Sicherung nützt wenig, wenn sie nach einigen Wochen vergessen wird. Lege feste Routinen fest: Der Raum wird nach jedem Gebrauch verschlossen, der Schlüssel kommt an denselben Platz, und Besuch wird vorher informiert.
Auch Mitbewohnende brauchen klare Regeln. Wenn mehrere Erwachsene im Haushalt leben, sollte festgelegt sein, wer den Schlüssel hat und wer Zugang bekommt. Ein kurzes Gespräch genügt oft, damit alle wissen, was gilt.
Was tun, wenn ein Kind Pflanzenteile gefunden hat
Wenn ein Kind Pflanzenteile isst oder Beschwerden zeigt, ist sofort ärztliche Hilfe nötig. Bei akuten Beschwerden wählst du den Notruf oder fährst in die nächste Notaufnahme. Bewahre die Pflanzenteile auf, damit das medizinische Personal sie einsehen kann.
Auch wenn nichts passiert ist, sollte die Sicherung danach verbessert werden. Ein Vorfall ist ein guter Anlass, die Regeln im Haushalt zu überprüfen.
Auch Gespräche mit den Erwachsenen im Haushalt gehören dazu. Wer die Regeln gemeinsam festlegt, hält sie eher ein.
Anlaufstellen und nächste Schritte
Wenn du Unterstützung brauchst, findest du sie bei der Suchtberatung vor Ort, bei Erziehungsberatungsstellen und bei den Angeboten der BIÖG. Die BIÖG informiert auf cannabispraevention.de über Materialien, Kontakte und Hintergründe.
Der Themenbereich Prävention und Jugendschutz bündelt weitere Artikel zu diesem Thema. Eine Sicherung ist schnell eingerichtet, und sie wirkt sofort. Beginne heute mit dem Raum, der am wenigsten gesichert ist.
Häufige Fragen
Muss man Cannabispflanzen bei Kindern im Haushalt abschließen?
Das Gesetz verlangt geeignete Schutzmaßnahmen gegen den Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen (§ 10 KCanG). Eine bestimmte Vorrichtung nennt es nicht. Ein abschließbarer Raum oder Schrank ist eine naheliegende Umsetzung, wenn Kinder im Haushalt leben.
Wie bestraft das Gesetz die Weitergabe an Jugendliche?
Nach § 34 KCanG wird die Abgabe oder Weitergabe von Cannabis mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Gibt eine Person über 21 Jahren Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen ab, liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.