Können Jugendliche unter 18 einem Cannabis Social Club beitreten?
Nein. Anbauvereinigungen dürfen nach § 16 Abs. 1 KCanG nur Mitglieder haben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wer jünger ist, kann nicht Mitglied werden. Auch das befriedete Besitztum einer Anbauvereinigung ist für Personen unter 18 Jahren gesperrt: Nach § 23 Abs. 1 KCanG dürfen Anbauvereinigungen ihnen keinen Zutritt gewähren. Der Artikel erklärt die Regeln und zeigt, wo Jüngere sich informieren können.
Das Mindestalter von 18 Jahren
§ 16 Abs. 1 KCanG legt das Mindestalter für die Mitgliedschaft fest. Es gilt für alle Anbauvereinigungen. Bei der Aufnahme muss die Person nach § 16 Abs. 4 durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder sonstiger geeigneter amtlicher Dokumente nachweisen, dass sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
In Anbauvereinigungen darf Cannabis nach § 17 Abs. 1 nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden, und die Weitergabe erfolgt nach § 19 Abs. 2 durch Mitglieder an Mitglieder, mit strikter Kontrolle von Alter und Mitgliedschaft bei jeder Weitergabe. Wer kein Mitglied sein darf, hat damit auch keinen Zugang zur Weitergabe.
Warum auch der Zutritt geregelt ist
Der Schutz endet nicht bei der Mitgliedschaft. Nach § 23 Abs. 1 KCanG dürfen Anbauvereinigungen Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keinen Zutritt zu ihrem befriedeten Besitztum gewähren. Wer jünger als 18 ist, sollte deshalb auch nicht als Gast hinfahren, selbst wenn Freundinnen oder Freunde dort Mitglied sind. Der Club ist verpflichtet, den Zutritt zu verweigern.
Was Heranwachsende zwischen 18 und 21 wissen sollten
Ab 18 darf man Mitglied werden. Heranwachsende sind nach § 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes Personen, die zur Zeit der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Für sie gelten engere Abgabegrenzen: Die Anbauvereinigung darf höchstens 25 Gramm pro Tag und höchstens 30 Gramm pro Kalendermonat abgeben, und der THC-Gehalt darf 10 Prozent nicht überschreiten (§ 19 Abs. 3 KCanG). Für Mitglieder ab 21 Jahren sind es höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat.
Was Jüngere tun können
Wer unter 18 ist und sich für Cannabis interessiert, findet Informationen zu Wirkung, Risiken und Gesetz auf cannabispraevention.de des BIÖG. Bei Problemen mit dem Konsum hilft eine Suchtberatung, die auch für Jugendliche da ist. Die Sucht & Drogen Hotline des BIÖG ist unter 01806 313031 erreichbar. Auch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter oder Vertrauenslehrkräfte können erste Ansprechpersonen sein.
Gesundheit: Warum das Alter eine Rolle spielt
Nach cannabispraevention.de sind die Risiken von Cannabis für Jugendliche besonders hoch, weil THC die Reifeprozesse im Gehirn stört. Im schlimmsten Fall ist der Schul- oder Berufsabschluss gefährdet, weil das Gedächtnis viel schlechter funktioniert. Die Mitgliedschaft in einem Club ist ab 18 möglich, ändert aber nichts an diesen Risiken.
Prävention im Gespräch
Eltern können mit Jugendlichen besprechen, dass ein Club kein Ort für Minderjährige ist. Wer offen über die Altersgrenze spricht, muss nicht über Verbote streiten und kann die Gründe erklären. Eine Übersicht zu allen Altersgrenzen gibt es im Bereich Jugendschutz.
- Das Mindestalter 18 kennen und nicht umgehen wollen.
- Das Gelände einer Anbauvereinigung erst ab 18 betreten.
- Bei Problemen mit Cannabis frühzeitig eine Beratungsstelle ansprechen.
Wie Clubs das Alter prüfen
Ein Club muss das Alter nachgewiesen bekommen, bevor er eine Mitgliedschaft bestätigt (§ 16 Abs. 4 KCanG). Er verlangt den Nachweis auch dann, wenn die Person älter aussieht. Bei jeder Weitergabe von Cannabis kontrolliert er Alter und Mitgliedschaft erneut durch Vorlage des Mitgliedsausweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (§ 19 Abs. 2 Satz 2). Mehr dazu im Ratgeber Wie prüfen Anbauvereinigungen das Mindestalter?.
Für Eltern und Pädagoginnen heißt das: Wer eine Jugendliche oder einen Jugendlichen zu einem Clubtermin begleiten möchte, sollte wissen, dass das Gelände für Minderjährige gesperrt ist.
Was Clubs im Alltag beachten sollten
Ein Club, der Jugendliche fernhalten will, braucht klare Regeln für Aufnahme, Besuch und Gelände. Wer Mitglied wird, sollte wissen, dass Freunde unter 18 Jahren das Gelände nicht betreten dürfen. Das gilt auch für Besuche aus Neugier. Wenn ein Mitglied merkt, dass es eine Person unter 18 Jahren mitgebracht hat, sollte es das dem Club sofort melden.
Die genauen Vorschriften findest du auf gesetze-im-internet.de. Weitere Fragen beantworten Was regelt das KCanG zum Jugendschutz? und Ab welchem Alter darf man Cannabis besitzen?. Zur Frage, ob eine Erlaubnis der Eltern etwas ändert, lies Reicht die Erlaubnis der Eltern, damit Jugendliche kiffen dürfen?.
Häufige Fragen
Dürfen Jugendliche unter 18 Mitglied in einem Cannabis Social Club werden?
Nein. Anbauvereinigungen dürfen nach § 16 Abs. 1 KCanG nur Mitglieder haben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem dürfen sie Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt zu ihrem befriedeten Besitztum gewähren (§ 23 Abs. 1). Wer Hilfe bei Cannabis braucht, wendet sich an eine Beratungsstelle.
Gelten für 18- bis 20-Jährige im Club andere Mengen?
Ja. Für Heranwachsende, also Personen von 18 bis unter 21 Jahren, dürfen Anbauvereinigungen höchstens 25 Gramm pro Tag und höchstens 30 Gramm pro Kalendermonat abgeben. Der THC-Gehalt darf dabei höchstens 10 Prozent betragen (§ 19 Abs. 3 KCanG).