Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Können Jugendliche unter 18 einem Cannabis Social Club beitreten?

Häufige Fragen

Dürfen Jugendliche unter 18 Mitglied in einem Cannabis Social Club werden?

Nein. Anbauvereinigungen dürfen nach § 16 Abs. 1 KCanG nur Mitglieder haben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem dürfen sie Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt zu ihrem befriedeten Besitztum gewähren (§ 23 Abs. 1). Wer Hilfe bei Cannabis braucht, wendet sich an eine Beratungsstelle.

Gelten für 18- bis 20-Jährige im Club andere Mengen?

Ja. Für Heranwachsende, also Personen von 18 bis unter 21 Jahren, dürfen Anbauvereinigungen höchstens 25 Gramm pro Tag und höchstens 30 Gramm pro Kalendermonat abgeben. Der THC-Gehalt darf dabei höchstens 10 Prozent betragen (§ 19 Abs. 3 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 16 Anbauvereinigungen
  2. KCanG § 23 Befriedetes Besitztum
  3. KCanG § 19 Abgabe
  4. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  5. KCanG § 17
  6. BIÖG: Sucht & Drogen Hotline

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