Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Reicht die Erlaubnis der Eltern, damit Jugendliche kiffen dürfen?

Häufige Fragen

Dürfen Jugendliche mit Erlaubnis der Eltern Cannabis konsumieren?

Nein. Besitz, Erwerb und Anbau sind für Minderjährige verboten, die Erlaubnis nach § 3 KCanG gilt erst ab 18 Jahren. Eine Erlaubnis der Eltern schafft keine Ausnahme. Wer einem Minderjährigen Cannabis gibt, macht sich nach § 34 strafbar. Unterstützung für Familien gibt es bei Suchtberatungsstellen, die auch Angehörige beraten.

Ab welchem Alter gilt die Erlaubnis zum Besitz?

Die Erlaubnis zum Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis gilt für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 3 Abs. 1 KCanG). Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind insgesamt bis zu 50 Gramm erlaubt (§ 3 Abs. 2 KCanG). Jüngere haben keine dieser Erlaubnisse.

Quellen

  1. KCanG § 3 Besitz
  2. KCanG § 5 Konsumverbote
  3. KCanG § 34 Strafvorschriften
  4. BIÖG: Informationen für Eltern
  5. BIÖG cannabispraevention.de: Gesetzeslage für Jugendliche
  6. KCanG § 2 (gesetze-im-internet.de)

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