Reicht die Erlaubnis der Eltern, damit Jugendliche kiffen dürfen?
Eine Erlaubnis der Eltern ändert an der Rechtslage nichts. Das KCanG setzt die Grenze bei 18 Jahren, und diese Grenze gilt unabhängig davon, was Eltern und Jugendliche vereinbaren. Der Gedanke liegt nahe, dass Familien Regeln gemeinsam festlegen können. Beim Cannabis greift jedoch eine gesetzliche Altersgrenze, und eine Absprache im Elternhaus schafft dafür keine Ausnahme.
Die Altersgrenze im Gesetz
Nach § 3 Abs. 1 KCanG ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Erlaubnis ist an das Alter gebunden. Eine zusätzliche Erlaubnis durch Eltern, Schulen oder andere Erwachsene nennt das Gesetz nicht. Wer unter 18 ist, kann sich deshalb nicht auf eine Zustimmung berufen.
Warum Eltern keine Ausnahme schaffen können
Eltern können Verantwortung für ihr Kind tragen, aber sie können die gesetzliche Altersgrenze nicht aufheben. Wer einem Minderjährigen Cannabis abgibt oder weitergibt, macht sich nach § 34 KCanG strafbar. Dasselbe gilt für das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch, etwa wenn jemand einen Joint reicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 8, § 34 Abs. 1 Nr. 8 KCanG). Das gilt auch, wenn die Eltern selbst handeln, denn das Gesetz nennt keine Ausnahme für Familienmitglieder. Mehr dazu liest du im Artikel Wer macht sich strafbar, wenn er Minderjährigen Cannabis gibt?.
Gespräche als Alternative zur Erlaubnis
Viele Eltern möchten einen Konsum begleiten, damit er nicht heimlich passiert. Dieser Wunsch ist nachvollziehbar, doch das Gesetz bietet dafür keine Grundlage. Besser ist ein offenes Gespräch über die Gründe für den Wunsch. Frag nach, was dein Kind erlebt, wann es Lust hat und was es sich davon erhofft.
Was Jugendliche konkret tun können
Wer unter 18 ist und Cannabis ausprobieren möchte, sollte wissen: Besitz, Erwerb und Anbau sind für Minderjährige verboten, wie auch das BIÖG auf cannabispraevention.de schreibt. Die gesetzliche Grenze kann helfen, ein Nein zu begründen, ohne sich rechtfertigen zu müssen. Wer sich unsicher fühlt oder bereits konsumiert hat, findet Beratung bei Suchtberatungsstellen, in der Schulsozialarbeit oder bei Jugendberatungen. Auch Vertrauenspersonen aus der Familie können helfen, den ersten Schritt zu gehen.
Konsum in Gegenwart des Kindes
§ 5 Abs. 1 KCanG verbietet den Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen. Eine Erlaubnis des Kindes oder der Familie ändert daran nichts. Wer auf Nummer sicher gehen will, verzichtet zu Hause auf den Konsum, solange Kinder in der Nähe sind.
Prävention in der Familie
Familienregeln wirken am besten, wenn sie früh und klar besprochen werden. Dazu gehören Regeln für Partys, für Freundschaften und für den Umgang mit Angeboten auf dem Schulweg. Die Seite cannabispraevention.de des BIÖG bietet Informationen, die sich für solche Gespräche eignen. Auch die eigene Haltung zum Konsum lohnt einen ehrlichen Blick, weil Kinder genau hinschauen.
- Die Altersgrenze 18 in einfachen Worten erklären.
- Den Grund für die Regel nennen, nicht nur das Verbot.
- Ansprechpersonen benennen, an die sich das Kind wenden kann.
Was eine Erlaubnis rechtlich bewirkt
Eine Erlaubnis im Familienkreis hat keine rechtliche Wirkung auf den Besitz. Das BIÖG schreibt, dass Cannabis für Jugendliche unter 18 Jahren ausnahmslos verboten bleibt. Eltern können festlegen, welche Regeln im Haushalt gelten, aber diese Regeln ändern nichts an der Rechtslage. Das ist ein wichtiger Unterschied, den Familien kennen sollten, bevor sie über Ausnahmen sprechen.
Typische Situationen und ihre Einordnung
Oft geht es um Partys, Festivals oder Urlaube, bei denen Jugendliche Cannabis angeboten bekommen. Eltern fragen sich dann, ob ein Verbot durch eine Absprache gelockert werden kann. Die Antwort bleibt dieselbe: Die Altersgrenze bleibt gleich. Wer solche Fälle vorab bespricht, hat im Ernstfall klarere Absprachen und weniger Konflikte.
Wann Eltern Unterstützung holen sollten
Wenn ein Jugendlicher regelmäßig konsumiert oder sich verändert, reicht ein einzelnes Gespräch oft nicht aus. Eine Suchtberatungsstelle kann Eltern unterstützen, Gespräche vorzubereiten und einzuschätzen, wie ernst die Lage ist. Angehörige finden dort Hilfe, auch wenn das Kind selbst nicht mitkommen möchte.
Den Wortlaut von § 3 findest du auf gesetze-im-internet.de. Weitere Fragen beantworten Ab welchem Alter darf man Cannabis besitzen? und Darf man in Gegenwart von Minderjährigen kiffen?. Eine Übersicht zum Thema bietet der Bereich Jugendschutz.
Häufige Fragen
Dürfen Jugendliche mit Erlaubnis der Eltern Cannabis konsumieren?
Nein. Besitz, Erwerb und Anbau sind für Minderjährige verboten, die Erlaubnis nach § 3 KCanG gilt erst ab 18 Jahren. Eine Erlaubnis der Eltern schafft keine Ausnahme. Wer einem Minderjährigen Cannabis gibt, macht sich nach § 34 strafbar. Unterstützung für Familien gibt es bei Suchtberatungsstellen, die auch Angehörige beraten.
Ab welchem Alter gilt die Erlaubnis zum Besitz?
Die Erlaubnis zum Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis gilt für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 3 Abs. 1 KCanG). Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind insgesamt bis zu 50 Gramm erlaubt (§ 3 Abs. 2 KCanG). Jüngere haben keine dieser Erlaubnisse.