Warum ist das jugendliche Gehirn besonders betroffen?
Das junge Gehirn gilt bei Cannabis als besonders gefährdet, weil es sich in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) schreibt, ein ständiges Fluten mit THC störe die Reifeprozesse im Gehirn, und je höher der THC-Gehalt, desto gefährlicher sei das. Jugendliche seien durchs Kiffen viel gefährdeter als Erwachsene. Aus diesem Grund steht der Schutz junger Menschen im Zentrum vieler Präventionsangebote.
Was das BIÖG dazu schreibt
Die Cannabisprävention des BIÖG benennt konkrete Folgen: Wenn Jugendliche regelmäßig kiffen, riskieren sie, dass sich ihre geistige Leistungsfähigkeit verringert. Kiffen führe im Alltag zu Störungen der Konzentration, Aufgaben und Termine würden leicht vergessen. Im schlimmsten Fall sei der Schul- oder Berufsabschluss gefährdet, weil das Gedächtnis viel schlechter funktioniert. Eine aktuelle Untersuchung zeige, dass der frühe Einstieg mit Gehirnveränderungen in Zusammenhang steht, die das Risiko für Schizophrenie erhöhen könnten.
Das BIÖG nennt auch, was offen ist: Ob das Gehirn durch das Kiffen sogar dauerhaft verändert werden kann, werde noch erforscht. Die Aussage beschreibt eine Gruppe und keine einzelne Person.
Was drugcom dazu schreibt
Drugcom, ebenfalls ein Angebot des BIÖG, nennt überzeugende Belege dafür, dass der frühe Einstieg in den Konsum nachhaltige Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit zur Folge hat. Ob nach einer Phase ohne Konsum noch kleine Beeinträchtigungen bleiben, die auf dauerhafte Hirnschädigungen zurückgehen, sei derzeit wissenschaftlich noch nicht eindeutig geklärt. Beide Aussagen gehören zusammen: Der frühe Einstieg gilt als Risiko, die Dauer der Folgen ist nicht abschließend geklärt.
Folgen für Altersgrenzen und Prävention
Das Konsumcannabisgesetz erlaubt den Besitz erst ab 18 Jahren (§ 3 KCanG). Für Minderjährige gelten strengere Regeln, und die Weitergabe an sie ist strafbar (§ 34 KCanG). Der Artikel Ab welchem Alter darf man Cannabis besitzen? erklärt die Grenzen genauer. Prävention setzt früh an: in der Schule, in der Familie und bei jungen Erwachsenen. Der Artikel Schadet Cannabis dem jungen Gehirn? fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene
Das KCanG unterscheidet in § 1 Jugendliche (mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt) und Heranwachsende (mindestens 18, aber noch nicht 21 Jahre alt). Für Heranwachsende gilt bei der Weitergabe aus Anbauvereinigungen eine Grenze von höchstens 25 Gramm pro Tag und 30 Gramm pro Kalendermonat. Das weitergegebene Cannabis darf einen THC-Gehalt von 10 Prozent nicht überschreiten (§ 19 Abs. 3 KCanG). Mitglieder ab 21 Jahren dürfen bis zu 50 Gramm pro Kalendermonat erhalten. Der Gesetzgeber betrachtet diese Altersgruppe also gesondert. Wie sich der Konsum über Altersgruppen verteilt, zeigt der Artikel Wie unterscheiden sich Konsumzahlen nach Altersgruppen?
Abhängigkeit früh einordnen
Drugcom beschreibt, dass sich bei dauerhaftem Konsum eine psychische Abhängigkeit entwickeln kann. Betroffene haben das Gefühl, nicht mehr ohne Cannabis zurechtzukommen. Nach einer Phase dauerhaften Konsums können auch Entzugserscheinungen auftreten, wenn der Konsum eingestellt oder reduziert wird. Je früher man das bemerkt, desto leichter fällt es, gegenzusteuern. Eine Übersicht zu Anzeichen bietet der Artikel Woran erkenne ich eine Cannabisabhängigkeit?
Was Anbauvereinigungen zum Jugendschutz beitragen
Anbauvereinigungen dürfen Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt zu ihrem befriedeten Besitztum gewähren (§ 23 Abs. 1 KCanG). Sie müssen zu einem umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz beitragen. Dafür ernennt der Vorstand ein Mitglied als Präventionsbeauftragten (§ 23 Abs. 4 KCanG), und es ist ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept zu erstellen (§ 23 Abs. 6 KCanG). Wer wissen will, wie ein Verein das umsetzt, kann danach fragen.
Was Jugendliche und Eltern tun können
- Sprich offen über das Thema, bevor Konsum zur Frage wird.
- Achte auf Veränderungen bei Schule, Schlaf, Stimmung und Freundeskreis.
- Nutze Informationsangebote wie cannabispraevention.de für Jugendliche und Eltern.
- Wende dich an eine Beratungsstelle, wenn du unsicher bist, wie du reagieren sollst.
Bei Fragen zu Cannabis erreichst du die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031, die Seite weist den Anruf als kostenpflichtig aus. Drugcom beschreibt, dass sich bei dauerhaftem Konsum auch die Frage stellen kann, ob man ohne Cannabis zurechtkommt. Wer diese Frage mit Ja beantwortet, sollte mit einer Beratungsstelle sprechen.
Das junge Gehirn verdient besonderen Schutz, und zugleich lohnt es sich, die Aussagen genau zu lesen. Mehr Hintergründe findest du im Bereich Politik und Forschung.
Häufige Fragen
Warum ist das jugendliche Gehirn anfälliger für Cannabis?
Laut BIÖG befindet sich das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase, und ständiges Fluten mit THC stört die Reifeprozesse. Drugcom nennt überzeugende Belege für nachhaltige Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit bei frühem Einstieg.
Ab welchem Alter ist Cannabisbesitz erlaubt?
Nach dem Konsumcannabisgesetz ab 18 Jahren, in den gesetzlichen Mengengrenzen (§ 3 KCanG). Die Weitergabe an Minderjährige ist strafbar (§ 34 KCanG).
Wo finde ich verlässliche Informationen für Jugendliche?
Das BIÖG betreibt cannabispraevention.de mit Angeboten für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte. Drugcom bietet zusätzlich Informationen zu Substanzen und Risiken.
Quellen
- Gefahren für Jugendliche, cannabispraevention.de (BIÖG)
- Drogenlexikon Cannabis, drugcom.de (BIÖG)
- Konsumcannabisgesetz § 1 (Begriffsbestimmungen)
- Konsumcannabisgesetz § 19 (Kontrollierte Weitergabe)
- Konsumcannabisgesetz § 23 (Kinder- und Jugendschutz in Anbauvereinigungen)
- Konsumcannabisgesetz § 3 (Besitz)
- Sucht & Drogen Hotline