Bis wann ist das Gehirn in der Entwicklung?
Das BIÖG schreibt: Besonders während der Pubertät und sogar bis zum Alter von 25 Jahren finden im Gehirn viele wichtige Umbau- und Reifungsprozesse statt, die durch Cannabis gestört werden können. Drugcom beschreibt, dass das Gehirn von der Kindheit bis ins junge Erwachsenenalter reift. Einen exakten Geburtstag, an dem die Entwicklung endet, nennen die Quellen nicht. Entscheidend ist das Alter zusammen mit der Frage, wann und wie oft jemand konsumiert.
Dieser Artikel erklärt, was die Entwicklung des Gehirns für den Konsum bedeutet und welche Altersgrenzen das Gesetz setzt.
Was das BIÖG über das junge Gehirn sagt
Die Präventionsstelle BIÖG weist darauf hin, dass sich das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet. In dieser Zeit werden Fähigkeiten wie Planung, Lernen und Impulskontrolle geformt. Cannabiskonsum kann diese Entwicklung beeinflussen, wie das BIÖG ausdrücklich festhält.
Dieser Satz hat eine praktische Folge. Wer in der Jugend konsumiert, trifft das Gehirn in einer Phase, die noch nicht abgeschlossen ist. Konsum im späteren Erwachsenenalter wirkt auf ein Gehirn, dessen Entwicklung weiter fortgeschritten ist. Das macht den Unterschied, auch wenn die Fachseiten dafür keine Jahreszahl nennen.
Warum ein Stichtag schwer zu nennen ist
Die Quellen beschreiben die Entwicklung als langen Prozess, der sich von der Kindheit bis ins junge Erwachsenenalter erstreckt. Eine genauere Altersangabe als „bis etwa 25“ nennen die Quellen nicht.
Wer unter 25 ist, befindet sich nach dieser Angabe noch in einer Phase, in der Cannabis die Reifung stören kann. Das BIÖG schreibt, Jugendliche sollten aus gesundheitlichen Gründen gar kein Cannabis konsumieren.
Die Altersgrenzen im Gesetz
Das Konsumcannabisgesetz setzt klare Grenzen. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nach § 3 Abs. 1 KCanG bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum besitzen, am Wohnsitz gelten andere Mengen (§ 3 Abs. 2 KCanG). Unter 18 Jahren ist der Besitz nach dem Gesetz nicht erlaubt.
Einen Überblick über die Grenzen für den Besitz findest du im Artikel Ab welchem Alter darf man Cannabis besitzen?.
Heranwachsende zwischen 18 und 21
Für bestimmte Regeln gilt eine eigene Gruppe. Nach § 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes sind Heranwachsende Personen, die zur Zeit der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Das KCanG nutzt diese Definition, etwa bei der Abgabe durch Anbauvereinigungen. Dort gelten für Heranwachsende eine Monatsgrenze von 30 Gramm und ein THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent (§ 19 Abs. 3 KCanG).
Für Heranwachsende gelten engere Grenzen als für Erwachsene ab 21.
Was du daraus für dich ableiten kannst
Die wichtigste Frage lautet, wie du dich selbst in dieser Entwicklung einschätzt. Konzentration, Planung und Stimmung können sich verändern, wenn der Konsum früh beginnt oder regelmäßig wird. Ein Blick auf Schule, Ausbildung und Freundschaften zeigt oft, ob sich etwas verschiebt.
- Hast du in den letzten Monaten Ziele aufgegeben, die dir wichtig waren?
- Fällt es dir schwerer, dich für Dinge zu begeistern, die dir früher Freude gemacht haben?
- Merkst du, dass Lernen oder Planen dir spürbar schwerer fällt?
Wer eine dieser Fragen mit Ja beantwortet, sollte mit einer Vertrauensperson oder einer Beratungsstelle sprechen.
Was sich in dieser Phase im Gehirn verändert
Das BIÖG nennt als Folgen für Jugendliche unter anderem gestörte Konzentration, Probleme in Schule und Ausbildung sowie ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen.
Drugcom ergänzt, dass bei jugendlichen Konsumierenden Veränderungen der Hirnrinde beobachtet wurden und dass nicht abschließend geklärt ist, ob THC sie verursacht.
Warum frühe Entscheidungen lange nachwirken
Drugcom schreibt, es gebe überzeugende Belege dafür, dass der frühe Einstieg in den Konsum nachhaltige Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit zur Folge hat. Ob sich das Gehirn Jugendlicher nach dem Aufhören wieder erholt, ist laut drugcom nicht abschließend geklärt.
Wie Familien und Schulen die Phase begleiten
Eltern können offen über Risiken sprechen, Schulen mit Beratungsangeboten unterstützen.
Eine Übersicht zum Umgang in der Familie bietet der Artikel Welche Regeln sind für Familien mit Cannabis sinnvoll?.
Was du selbst tun kannst, wenn du jung bist
Wenn du jünger als 18 bist, ist die Rechtslage eindeutig: Besitz und Eigenanbau sind nach dem KCanG nicht erlaubt. Darüber hinaus gilt, dass dein Gehirn sich gerade in einer Phase befindet, in der Lernen, Planung und Gewohnheiten stark geprägt werden. Das ist ein Grund, Entscheidungen bewusst zu treffen.
Überlege dir, was dir in deinem Alltag wichtig ist: Schule, Ausbildung, Sport, Freundschaften oder Hobbys. Wenn Cannabis einen dieser Bereiche verdrängt, ist das ein früher Hinweis, den du ernst nehmen solltest. Eine Vertrauensperson, die Schulsozialarbeit oder eine Beratungsstelle hilft dir, diese Veränderung einzuordnen.
Wenn du dir unsicher bist, wie du mit dem Thema umgehen sollst, musst du das nicht allein klären. Anonym erreichst du die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031 (kostenpflichtig, täglich 8 bis 24 Uhr).
Wann eine Pause sinnvoll ist
Wenn dir auffällt, dass Lernen, Planen oder Erinnern schwerer fallen, kann eine Konsumpause helfen, die Lage einzuschätzen. Eine Pause zeigt dir, wie du dich ohne Cannabis fühlst.
Fragen zur eigenen Entwicklung
Wenn du dich fragst, ob Konsum deine Entwicklung beeinflusst, hilft ein Blick auf Veränderungen im eigenen Alltag. Notiere, wie es dir in Schule oder Ausbildung geht, wie du schläfst und wie gut du Pläne umsetzt. Diese Beobachtungen sind eine einfache Grundlage für ein Gespräch mit einer Vertrauensperson.
Wo du Hilfe bekommst
Eine Suchtberatungsstelle hilft, die eigene Entwicklung und den Konsum einzuordnen. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen führt im Suchthilfeverzeichnis Beratungsstellen in ganz Deutschland. Den Wortlaut der Heranwachsenden-Definition findest du auf gesetze-im-internet.de.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter entwickelt sich das Gehirn?
Das BIÖG schreibt, dass bis zum Alter von 25 Jahren viele wichtige Umbau- und Reifungsprozesse im Gehirn stattfinden, die durch Cannabis gestört werden können. Drugcom beschreibt, dass das Gehirn von der Kindheit bis ins junge Erwachsenenalter reift. Einen exakten Geburtstag nennen die Quellen nicht.
Warum gilt für Heranwachsende eine Grenze bei 21 Jahren?
Das Gesetz übernimmt für Heranwachsende die Definition aus dem Jugendgerichtsgesetz: Sie sind 18, aber noch nicht 21 Jahre alt (§ 1 Abs. 2 JGG). Für sie gelten bei der Abgabe durch Anbauvereinigungen engere Grenzen als für Erwachsene ab 21.