Anbauvereinigungen und Clubs · Gründung und Erlaubnis

Welche Zwecke darf die Satzung eines Clubs nennen?

Häufige Fragen

Welche Zwecke darf die Satzung eines Cannabis Social Clubs nennen?

Nur die gesetzlichen: gemeinschaftlicher nichtgewerblicher Eigenanbau, Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, Weitergabe von Vermehrungsmaterial und Information über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung (§ 1 Nr. 13 KCanG). Weitere Zwecke widersprechen dem ausschließlichen Zweck, und die Erlaubnis ist dann zu versagen.

Darf eine Satzung die Mustersatzung des Dachverbands übernehmen?

Nicht unverändert. Die Mustersatzung ist nicht auf das KCanG zugeschnitten, etwa bei der Zielbestimmung. Sie dient als Orientierung und muss an § 1 Nr. 13, § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und § 16 KCanG angepasst werden.

Kann der Zweck später geändert werden?

Eine Änderung des Zwecks verlangt die Zustimmung aller Mitglieder (§ 33 Abs. 1 BGB) und wird erst mit der Eintragung im Vereinsregister wirksam (§ 71 Abs. 1 BGB). Betrifft sie Angaben aus dem Antrag, ist sie der Behörde unverzüglich mitzuteilen (§ 11 Abs. 6 KCanG).

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 1 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 6 auf gesetze-im-internet.de
  3. Konsumcannabisgesetz § 11 auf gesetze-im-internet.de
  4. Konsumcannabisgesetz § 12 auf gesetze-im-internet.de
  5. Konsumcannabisgesetz § 17 auf gesetze-im-internet.de
  6. Konsumcannabisgesetz § 23 auf gesetze-im-internet.de
  7. Bürgerliches Gesetzbuch § 21 auf gesetze-im-internet.de
  8. Bürgerliches Gesetzbuch § 33 auf gesetze-im-internet.de
  9. Bürgerliches Gesetzbuch § 57 auf gesetze-im-internet.de
  10. Bürgerliches Gesetzbuch § 71 auf gesetze-im-internet.de
  11. CSC-Dachverband: Mustersatzung für einen Cannabis Social Club

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