Was droht nach einer einzigen Fahrt unter Cannabis?
Viele Menschen fragen sich nach einer einzigen Fahrt unter Cannabis, welche Folgen sie haben kann. Die belegte Antwort: Die Fahrt ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die mit einer Geldbuße geahndet wird. In der Regel ist außerdem ein Fahrverbot anzuordnen. Ob zusätzlich die Fahrerlaubnisbehörde deine Eignung prüft, klärst du bei ihr. Dieser Artikel erklärt die Folgen, zeigt, worauf es ankommt, und nennt die nächsten Schritte.
Was § 24a StVG bei einer einzelnen Fahrt bedeutet
Nach § 24a Abs. 1a StVG liegt ein Verstoß vor, wenn 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum festgestellt werden. Der Wert knüpft an den Messwert an und nicht an die Häufigkeit des Konsums. Eine einzelne Fahrt mit einem solchen Wert erfüllt den Tatbestand deshalb, auch wenn es der erste Vorfall ist.
Die Vorschrift regelt auch andere berauschende Mittel. THC steht nicht in der Anlage zu § 24a StVG, für Cannabis gilt allein die Schwelle des Absatzes 1a. Für die Stoffe der Anlage liegt eine Wirkung nach § 24a Abs. 2 StVG vor, wenn eine Substanz aus der Anlage zum Gesetz im Blutserum nachgewiesen wird. Die Mischung mit Alkohol behandelt das Gesetz als eigenen Tatbestand (Abs. 2a). Dazu erklärt der Artikel Alkohol und Cannabis am Steuer mehr.
Die belegte Folge: Geldbuße und in der Regel ein Fahrverbot
Die Geldbuße nach § 24a Abs. 3 StVG ist begrenzt. Der Bußgeldkatalog sieht beim ersten Verstoß ein Fahrverbot von einem Monat vor, bei Voreintragungen drei Monate (Nr. 242 bis 242.2). Daneben gilt: Bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist nach § 25 Abs. 1 StVG in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen. Das Fahrverbot ist damit die Folge, mit der du bei einer solchen Fahrt in der Regel rechnen musst.
Was du zur Fahrerlaubnis wissen solltest
Die Fahrerlaubnisbehörde ist dafür zuständig, ob du weiterhin geeignet bist. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten nennt § 13a FeV unter anderem bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss. Eine einzelne Fahrt erfüllt diesen Anlass allein nicht. Unabhängig davon kann die Behörde ein Gutachten anordnen, wenn Tatsachen Bedenken gegen deine Eignung begründen (§ 11 Abs. 2 FeV). Ob das bei dir der Fall ist, entscheidet sie im Einzelfall. Eine Anhörung oder ein Schreiben solltest du ernst nehmen und die Frist notieren.
Die Ausnahme für verschriebene Arzneimittel
§ 24a Abs. 4 StVG nennt eine Ausnahme. Sie gilt, wenn der Wirkstoff aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt. Wer ein verschriebenes Präparat nimmt, sollte die Verschreibung bereithalten und bei Fragen zur Einnahme die Ärztin oder den Arzt ansprechen.
Was du für deine Schilderung festhalten solltest
Schreib den Ablauf der Fahrt sachlich auf, solange er frisch ist. Notiere Zeit, Ort, Anlass der Fahrt und wie du dich gefühlt hast. Das hilft dir und deiner Beratung, den Vorfall einzuordnen. Nichts beschönigen: Widersprüche vermeidest du, wenn du zuerst notierst und erst danach sprichst.
Wann ein Unfall die Lage verändert
Ein Unfall oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verändert die Lage. Dann können neben dem Bußgeldverfahren weitere Fragen hinzukommen. Wie das strafrechtlich zu bewerten ist, zeigt der Artikel Welche Verfahren drohen beim Fahren unter Cannabiseinfluss? Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht prüft, welche Verfahren laufen.
Ein Missverständnis: nur einmal konsumiert
Viele glauben, eine einmalige Fahrt sei folgenlos, weil sie nur selten konsumieren. Der Grenzwert knüpft aber an den Messwert im Blutserum an, nicht an die Häufigkeit. Entscheidend ist also, was nach der Fahrt im Blut nachweisbar ist, und nicht, wie oft du sonst konsumierst. Dieses Missverständnis kostet im Verfahren oft mehr als die Fahrt selbst.
Begriffe: Grenzwert, Blutserum und Ordnungswidrigkeit
Ein Grenzwert ist der Messwert, ab dem das Gesetz einen Verstoß annimmt. Beim THC ist es 3,5 ng/ml im Blutserum. Das Blutserum ist der flüssige Anteil des Bluts, aus dem die Probe ausgewertet wird. Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß, der mit einer Geldbuße geahndet wird, aber nicht als Straftat gilt. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sich daraus unterschiedliche Verfahren ergeben. Für die Praxis heißt das: Dein Gefühl nach einer Fahrt sagt wenig über den Messwert im Blut. Wer nach Konsum fahren will, verschiebt die Fahrt besser und verlässt sich nicht auf das eigene Empfinden.
Was der Bescheid enthält und was du prüfst
Prüfe im Bescheid Datum, Ort und Uhrzeit der Kontrolle, die genannte Vorschrift und die Angaben zur Probe. Unklare Punkte klärst du mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrsrecht, bevor du reagierst. Wer einen Termin oder eine Frist verpasst, verliert oft Handlungsspielraum, deshalb notierst du alle Termine sofort.
Fragen für das Beratungsgespräch
- Welche Vorschrift liegt dem Verfahren zugrunde, und welcher Messwert steht im Bescheid?
- Welche Frist gilt, und was passiert, wenn ich nicht reagiere?
- Was muss ich der Fahrerlaubnisbehörde sagen, und was nicht?
- Welche Unterlagen belegen, dass ich seit dem Vorfall anders mit dem Thema umgehe?
- Gibt es eine Beratungsstelle in meiner Nähe, die mich begleiten kann?
Was du jetzt tun kannst
- Nimm ein Anhörungsschreiben ernst und notier dir die Frist.
- Hol dir Rat, bevor du zum Konsum Angaben machst.
- Lass den Bescheid von einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.
- Nutze eine Beratungsstelle vor Ort, wenn dich der Konsum beschäftigt.
Ein erster Vorfall ist eine Warnung
Ein Vorfall ohne Unfall ist keine Entwarnung. Wer ihn ehrlich auswertet und die Konsequenzen zieht, verhindert den nächsten. Die Regel ist einfach: Wer konsumiert hat, fährt nicht. Mehr Hintergründe bietet der Bereich Prävention und Jugendschutz.
Häufige Fragen
Verliert man nach einer einzigen Fahrt unter Cannabis den Führerschein?
Eine einzige Fahrt ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG mit Geldbuße. In der Regel ist auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG). Ob die Fahrerlaubnisbehörde darüber hinaus deine Eignung prüft, erfährst du dort. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht ordnet den Bescheid ein.
Wird schon nach der ersten Fahrt eine MPU angeordnet?
§ 13a FeV nennt die MPU bei wiederholten Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss, bei Anzeichen für Missbrauch und in weiteren Fällen. Eine einzelne Fahrt ist als Anlass dort nicht genannt. Ob andere Tatsachen Bedenken begründen (§ 11 Abs. 2 FeV), entscheidet die Behörde im Einzelfall.
Darf ich nach einer Kontrolle direkt wieder selbst fahren?
Nach Cannabiskonsum fährst du nicht. Ein Fahrverbot ist bei einer Geldbuße nach § 24a in der Regel anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG). Welche Schritte für dich gelten, steht im Bescheid. Dazu berät dich eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht.