Straßenverkehr · Führerschein und Fahrerlaubnis

Was droht nach einer einzigen Fahrt unter Cannabis?

Häufige Fragen

Verliert man nach einer einzigen Fahrt unter Cannabis den Führerschein?

Eine einzige Fahrt ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG mit Geldbuße. In der Regel ist auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG). Ob die Fahrerlaubnisbehörde darüber hinaus deine Eignung prüft, erfährst du dort. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht ordnet den Bescheid ein.

Wird schon nach der ersten Fahrt eine MPU angeordnet?

§ 13a FeV nennt die MPU bei wiederholten Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss, bei Anzeichen für Missbrauch und in weiteren Fällen. Eine einzelne Fahrt ist als Anlass dort nicht genannt. Ob andere Tatsachen Bedenken begründen (§ 11 Abs. 2 FeV), entscheidet die Behörde im Einzelfall.

Darf ich nach einer Kontrolle direkt wieder selbst fahren?

Nach Cannabiskonsum fährst du nicht. Ein Fahrverbot ist bei einer Geldbuße nach § 24a in der Regel anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG). Welche Schritte für dich gelten, steht im Bescheid. Dazu berät dich eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Quellen

  1. Straßenverkehrsgesetz, § 24a (gesetze-im-internet.de)
  2. Straßenverkehrsgesetz, § 25 Fahrverbot (gesetze-im-internet.de)
  3. Bußgeldkatalog (BKatV, Anlage)
  4. FeV § 13a (Cannabis, Gutachten)
  5. FeV § 11 (Eignung, Gutachten)

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