Was passiert bei einem zweiten Verstoß nach Cannabis am Steuer?
Bei einem zweiten Verstoß nach Cannabis am Steuer sehen die Bußgeldkatalog-Verordnung und die Fahrerlaubnis-Verordnung strengere Folgen vor. Ist im Fahreignungsregister bereits eine Entscheidung nach § 24a StVG eingetragen, nennt der Bußgeldkatalog für THC ab 3,5 ng/ml ein höheres Regelbußgeld und ein Regelfahrverbot von drei Monaten. Beim ersten Verstoß ist es ein Monat. Außerdem ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen nach § 24a StVG begangen wurden. Dieser Artikel zeigt, wie sich Verfahren überschneiden und wie du dich vorbereitest.
Welche Folgen der Bußgeldkatalog vorsieht
Die Bußgeldkatalog-Verordnung nennt in Nr. 242 einen Regelsatz und ein Regelfahrverbot von einem Monat für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB im Fahreignungsregister (Nr. 242.1) steigt der Regelsatz, das Regelfahrverbot beträgt drei Monate. Bei bereits mehreren Entscheidungen (Nr. 242.2) steigt der Regelsatz weiter, das Regelfahrverbot beträgt ebenfalls drei Monate.
Für den Mischfall mit Alkohol nach § 24a Abs. 2a StVG gilt derselbe Aufbau (Nr. 243a bis 243a.2): ein Monat beim ersten Verstoß, drei Monate bei Voreintragung. Beträge nennt dieser Artikel nicht. Es handelt sich um Regelsätze, die im Einzelfall abweichen können. Nach § 25 Abs. 1 StVG ist bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.
Fahreignung: das medizinisch-psychologische Gutachten
Nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV ist die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen, wenn „wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes“ begangen wurden. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft im Einzelfall, ob diese Voraussetzung vorliegt. Wie ein solches Gutachten ausgeht, lässt sich nicht vorhersagen. Wie die Behörde die Fahreignung prüft, erklärt der Artikel Wie prüft die Behörde die Fahreignung bei Cannabis?
Wie sich Verfahren überschneiden
Ein Verstoß kann mehrere Verfahren gleichzeitig auslösen. Dazu gehört das Bußgeldverfahren, eventuell ein Strafverfahren (zum Beispiel nach § 316 StGB) und die Prüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Jedes Verfahren hat eigene Fristen und eigene Regeln, und Ergebnisse aus einem Verfahren können im anderen eine Rolle spielen.
- Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes
- Prüfung der Fahreignung durch die Behörde
- Mögliche Strafverfahren bei besonderen Umständen
Wer diese Verfahren nicht auseinanderhält, verliert leicht den Überblick. Eine Beratung hilft, die Termine und Schreiben zu ordnen.
Die Bedeutung der Mitwirkung
Fristen in Bescheiden und Anordnungen laufen unabhängig davon, ob du reagierst. Wer Schreiben ignoriert, riskiert, dass Entscheidungen ohne seine Sicht ergehen.
Du musst nicht sofort alles beantworten. Nach § 136 StPO steht es einer beschuldigten Person frei, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, und sie kann jederzeit eine Verteidigerin oder einen Verteidiger befragen. Im Bußgeldverfahren gilt das über § 46 OWiG sinngemäß. Wichtig ist, dass du Fristen nicht verstreichen lässt.
Welche Nachweise helfen
Welche Nachweise die Behörde verlangt, legt sie im Einzelfall fest. Mögliche Unterlagen sind Bescheinigungen einer Beratungsstelle oder ärztliche Befunde, wenn sie relevant sind. Frag bei der Behörde nach, welche Unterlagen sie in deinem Verfahren sehen will.
Lege Nachweise geordnet vor und bewahre Kopien auf. Eine klare Struktur erleichtert der Behörde die Prüfung und zeigt, dass du die Sache ernst nimmst.
Was du vermeiden solltest
Vermeide es, ein weiteres Mal unter Wirkung zu fahren, auch wenn du dich fit fühlst. Nach Drugcom kann die Fahrtüchtigkeit auch dann noch eingeschränkt sein, wenn die akute Rauschwirkung bereits abgeklungen ist. Dein Empfinden ist dafür kein verlässlicher Maßstab. Plane deine Wege so, dass du nicht auf das Auto angewiesen bist.
Vermeide außerdem voreilige Äußerungen in Gesprächen mit Polizei oder Behörde. Sachlich zu bleiben und auf Fragen nur das Nötige zu sagen, schützt deine Rechte.
Warum Beratung früh sinnvoll ist
Eine frühe Beratung kann Fehler verhindern, die später schwer zu korrigieren sind. Eine Suchtberatungsstelle kann deine Situation einordnen und Hinweise zum Konsum geben. Eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht prüft die Verfahren und Fristen.
Beide Stellen arbeiten unabhängig voneinander.
Typische Fehler nach einem zweiten Vorfall
- Schreiben der Behörde unbeantwortet lassen
- Widersprüchliche Angaben zu früheren Vorfällen machen
- Ohne Beratung eine Stellungnahme abgeben
- Fristen verstreichen lassen, weil man auf Hilfe wartet
Solche Fehler verschlechtern die Ausgangslage oft stärker als der Vorfall selbst. Deshalb lohnt sich ein strukturiertes Vorgehen mit Unterstützung.
Was du jetzt tun kannst
Sammle alle Schreiben, notiere die Fristen und vereinbare einen Termin bei einer Beratungsstelle und einer rechtlichen Beratung. Kläre danach, welche Unterlagen die Behörde sehen will, und stelle sie fristgerecht zusammen. So behältst du die Kontrolle über das Verfahren.
Wie die Behörde die Fahreignung prüft, erklärt der Artikel Wie prüft die Behörde die Fahreignung bei Cannabis? Mehr zu Eintragungen liest du bei Gibt es bei Cannabis am Steuer Punkte im Fahreignungsregister?
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich zweimal nach Cannabis am Steuer erwischt werde?
Ist im Fahreignungsregister bereits eine Entscheidung nach § 24a StVG eingetragen, nennt die Bußgeldkatalog-Verordnung für THC ab 3,5 ng/ml ein höheres Regelbußgeld und ein Regelfahrverbot von drei Monaten. Außerdem ist nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen nach § 24a begangen wurden. Eine frühe rechtliche Beratung hilft, Fristen und Schreiben zu ordnen.
Hilft es, nach einem Verstoß eine Beratungsstelle aufzusuchen?
Eine Beratungsstelle hilft, den eigenen Konsum einzuordnen. Welche Nachweise die Fahrerlaubnisbehörde in deinem Verfahren verlangt, legt sie im Einzelfall fest. Die Beratung ersetzt keine Rechtsberatung für das Verfahren selbst.
Quellen
- Straßenverkehrsgesetz, § 24a (gesetze-im-internet.de)
- Straßenverkehrsgesetz, § 25 (gesetze-im-internet.de)
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (gesetze-im-internet.de)
- Fahrerlaubnis-Verordnung, § 14 (gesetze-im-internet.de)
- Strafprozessordnung, § 136 (gesetze-im-internet.de)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 46 (gesetze-im-internet.de)
- Drugcom: Drogenlexikon Cannabis