Wie prüft die Behörde die Fahreignung bei Cannabis?
Wie prüft die Behörde die Fahreignung bei Cannabis? Die Fahrerlaubnisbehörde wird tätig, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung begründen (§ 11 Abs. 2 FeV). Sie kann dann ein Gutachten verlangen. Für Cannabis regelt § 13a FeV, in welchen Fällen sie es anordnet. Dieser Artikel zeigt die typischen Schritte, damit du nicht unvorbereitet in ein Verfahren gehst.
Was ist die Fahreignung?
Die Fahreignung beschreibt, ob eine Person die körperlichen und geistigen Anforderungen für das Führen von Kraftfahrzeugen erfüllt. Sie ist nicht dasselbe wie die Fahrtüchtigkeit im Moment. Ein Grenzwert im Blut betrifft eine einzelne Fahrt, während die Fahreignung das Gesamtbild betrachtet. Als Maßstab nennt Anlage 4 zur FeV unter Nr. 9.2 für Cannabis: Bei Missbrauch (wenn Fahren und ein Konsum mit nicht fernliegender verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung „nicht hinreichend sicher getrennt werden“ können) fehlt die Eignung. Nach Beendigung des Missbrauchs kann sie wieder bestehen, „wenn die Änderung des Cannabiskonsumverhaltens gefestigt ist“. Bei Abhängigkeit fehlt sie.
Wann ordnet die Behörde ein Gutachten an?
Nach § 13a FeV ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten an, wenn Tatsachen die Annahme einer Cannabisabhängigkeit begründen. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ordnet sie an, wenn nach dem ärztlichen Gutachten Anzeichen für Missbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Missbrauch begründen, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden, wenn die Fahrerlaubnis aus diesen Gründen entzogen war oder wenn zu klären ist, ob Missbrauch oder Abhängigkeit nicht mehr besteht. Ob ein Fall darunter fällt, entscheidet die Behörde im Einzelfall.
Was in der Anordnung stehen muss
Die Behörde legt in der Anordnung fest, welche Fragen das Gutachten klären soll. Sie teilt dir unter Darlegung der Gründe für die Zweifel mit, welche Stelle oder Stellen in Betracht kommen und innerhalb welcher Frist du dich auf deine Kosten untersuchen lassen und das Gutachten beibringen musst. Sie weist dich außerdem darauf hin, dass du die übersandten Unterlagen einsehen kannst (§ 11 Abs. 6 FeV). Die Untersuchung erfolgt aufgrund eines Auftrags durch dich, und du unterrichtest die Behörde, welche Stelle du beauftragt hast.
Lies die Anordnung genau, notiere das Datum und die gesetzte Frist. Ein Anruf ersetzt die schriftliche Information nicht.
Was passiert, wenn du das Gutachten nicht beibringst
Weigerst du dich, dich untersuchen zu lassen, oder bringst du das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Behörde bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung schließen. Darauf muss sie in der Anordnung hinweisen (§ 11 Abs. 8 FeV). Steht die Nichteignung für die Behörde bereits fest, unterbleibt die Anordnung (§ 11 Abs. 7 FeV). Bei fehlender Eignung ist die Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV), und mit der Entziehung erlischt sie.
Nicht jede Zweifelslage endet mit der Entziehung
Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet, hat die Behörde ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 46 Abs. 1 FeV). Erweist er sich nur noch als bedingt geeignet, schränkt sie die Fahrerlaubnis so weit wie notwendig ein oder ordnet die erforderlichen Auflagen an (§ 46 Abs. 2 FeV). Nach der Entziehung ist der Führerschein der Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern (§ 3 Abs. 2 StVG).
Welche Rechte du hast
Du kannst die der Untersuchungsstelle übersandten Unterlagen einsehen (§ 11 Abs. 6 FeV) und Entscheidungen der Behörde mit den vorgesehenen Rechtsmitteln überprüfen lassen. Rechtsmittel sind an Fristen gebunden. Notiere deshalb den Zugang jedes Bescheids. Ob und in welchem Umfang dir weitere Rechte im Einzelfall zustehen, klärt eine Rechtsberatung.
So bereitest du dich vor
- Lege alle Schreiben der Behörde in einem Ordner ab und markiere die Fristen.
- Halte eine Chronologie der Ereignisse mit Datum bereit.
- Sammle vorhandene Nachweise, etwa ärztliche Bestätigungen.
- Notiere offene Fragen an die Behörde und frage schriftlich nach.
Bevor du dich zur Sache äußerst, lass dich beraten. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht prüft die Schreiben und die Fristen. Eine Beratungsstelle hilft, die eigene Situation einzuschätzen.
Was du jetzt tun kannst
Lege alle Schreiben der Behörde in einem Ordner ab und markiere die Fristen. Suche danach eine rechtliche Beratung auf. Die Rechtsfragen im Verfahren lassen sich im Einzelfall nur mit dem vollständigen Vorgang klären. Einen Überblick über die Folgen von Konsum im Verkehr bietet der Bereich Straßenverkehr. Zu den Konsequenzen bei wiederholten Verstößen liest du Was passiert bei einem zweiten Verstoß nach Cannabis am Steuer?
Häufige Fragen
Wie läuft die Prüfung der Fahreignung bei Cannabis ab?
Die Behörde wird tätig, wenn Tatsachen Bedenken begründen. Sie kann nach § 13a FeV ein ärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen. In der Anordnung nennt sie Fragen, Gründe, Frist und Untersuchungsstelle (§ 11 Abs. 6 FeV). Danach entscheidet sie. Fristen und Schreiben solltest du sorgfältig dokumentieren.
Was passiert, wenn ich das Gutachten nicht beibringe?
Bringst du das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei oder weigerst du dich, dich untersuchen zu lassen, darf die Behörde auf die Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 FeV). Darauf muss sie in der Anordnung hinweisen. Lass dich vor einer Reaktion rechtlich beraten.