Straßenverkehr · Führerschein und Fahrerlaubnis

Wie prüft die Behörde die Fahreignung bei Cannabis?

Häufige Fragen

Wie läuft die Prüfung der Fahreignung bei Cannabis ab?

Die Behörde wird tätig, wenn Tatsachen Bedenken begründen. Sie kann nach § 13a FeV ein ärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen. In der Anordnung nennt sie Fragen, Gründe, Frist und Untersuchungsstelle (§ 11 Abs. 6 FeV). Danach entscheidet sie. Fristen und Schreiben solltest du sorgfältig dokumentieren.

Was passiert, wenn ich das Gutachten nicht beibringe?

Bringst du das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei oder weigerst du dich, dich untersuchen zu lassen, darf die Behörde auf die Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 FeV). Darauf muss sie in der Anordnung hinweisen. Lass dich vor einer Reaktion rechtlich beraten.

Quellen

  1. FeV § 11 (Eignung, Gutachten)
  2. FeV § 13a (Cannabis, Gutachten)
  3. FeV § 46 (Entziehung)
  4. FeV Anlage 4 (Eignungsmängel, Nr. 9.2 Cannabis)
  5. StVG § 3 (Entziehung der Fahrerlaubnis)

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