Wie entwickelt eine Schule eine einheitliche Regel?
Eine Schule, in der jede Lehrkraft beim Thema Cannabis anders reagiert, verliert schnell an Glaubwürdigkeit. Eine einheitliche Regel schafft Klarheit für alle Beteiligten: für das Kollegium, für die Schulleitung, für die Eltern und für die Jugendlichen selbst. Die Prävention für Lehrkräfte des Bundes hält eindeutige Regeln an der Schule ausdrücklich für unerlässlich. Eine Schule kommt dorthin in fünf Schritten: Haltung im Kollegium klären, Hausordnung prüfen, Abläufe festlegen, die Ansprache abstimmen und die Eltern einbinden.
Warum eine gemeinsame Regel wichtig ist
Gleichbehandlung ist der erste Grund. Wird ein Vorfall in einer Klasse anders behandelt als in der Parallelklasse, kann das zu Rückfragen von Eltern führen. Die Fachseite cannabispraevention.de schreibt, ein klares Regelwerk und strukturierte Handlungsstrategien helfen Lehrkräften, einheitlich und angemessen zu reagieren, und die Regeln müssten für die gesamte Schule gelten.
Der zweite Grund ist Sicherheit im Kollegium. Eine klare Regel entlastet die einzelne Lehrkraft, weil sie sich auf einen gemeinsamen Ablauf stützen kann. Laut Fachseite erhöht ein solches Vorgehen außerdem die Glaubwürdigkeit der Institution.
Schritt 1: Haltung im Kollegium klären
Bevor eine Regel steht, sollte das Kollegium seine Haltung klären. Die Empfehlungen für Lehrkräfte des Bundes raten dazu, das eigene Verhalten zu reflektieren, bevor man mit Jugendlichen spricht. Dazu gehört die Frage, wie offen die Schule mit dem Thema umgeht und welche Botschaft der Umgang sendet.
Ein Austausch in der Lehrerkonferenz oder in einer kleinen Arbeitsgruppe reicht oft aus. Wichtig ist, dass am Ende ein gemeinsamer Satz steht, den alle Lehrkräfte gleich vertreten können.
Schritt 2: Hausordnung prüfen
Die Prävention weist darauf hin, dass Schulen die Hausordnung gegebenenfalls ändern müssen. Ein Cannabisverbot kann dort ergänzt werden, ähnlich wie bereits bestehende Alkoholverbote. Die Fachseite weist darauf hin, dass das KCanG Erwachsenen die Mitführung von Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt, Schulen aber durch eine Anpassung der Schulordnung auch erwachsenen Schülerinnen und Schülern die Mitnahme untersagen können. Die Hausordnung ist die sichtbarste Regel und sollte deshalb klar und verständlich formuliert sein.
Gleichzeitig gelten die Konsumverbote des Gesetzes unabhängig von der Hausordnung. Öffentlicher Konsum ist in Schulen und in deren Sichtweite verboten, und die Sichtweite endet bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich (§ 5 Abs. 2 KCanG). Die Schulregel konkretisiert diesen gesetzlichen Rahmen für den Schulalltag und ersetzt ihn nicht.
Schritt 3: Abläufe festlegen
Ein Ablauf beschreibt, was bei einem Vorfall passiert, wer informiert wird und wer die nächsten Schritte übernimmt. Eine einfache Struktur hilft: Vorfall dokumentieren, Schulleitung informieren, Gespräch mit der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler führen, Eltern informieren, weitere Hilfe prüfen.
- Wer nimmt einen Verdacht entgegen und dokumentiert ihn?
- Wer entscheidet über die nächsten Schritte?
- Wann werden die Eltern informiert?
- Wer vermittelt Beratung oder Hilfe?
- Wer prüft, ob der Vorfall weitere Stellen betrifft?
Nach cannabispraevention.de informieren bei Verstößen Minderjähriger die Behörden die Erziehungsberechtigten. Die Fachseite nennt außerdem zwei Situationen, in denen Eltern umgehend zu informieren sind: Konsum auf Ferienfreizeit oder Klassenfahrt und die Abgabe von Drogen gegen Entgelt oder eine Dienstleistung. Dieser Punkt gehört deshalb fest in den Ablauf und sollte nicht vom Ermessen einzelner Personen abhängen.
Schritt 4: Ansprache festlegen
Die Art der Ansprache entscheidet, ob Schülerinnen und Schüler sich öffnen. Die Empfehlungen für Lehrkräfte betonen eine sachliche und differenzierte Ansprache der Jugendlichen. Das heißt: Fakten nennen, Fragen stellen, keine pauschalen Urteile fällen und dem Jugendlichen die Möglichkeit geben, seine Sicht zu schildern.
Die gemeinsame Ansprache sollte festgelegt sein. Ein Kollegium, das sich darauf verständigt hat, wie man ein Gespräch beginnt, wirkt deutlich souveräner als eines, das im Einzelfall improvisiert.
Schritt 5: Eltern einbinden
Die Empfehlungen für Lehrkräfte nennen den Kontakt zu den Eltern als Schritt, der in bestimmten Situationen unerlässlich ist. Eine Regel sollte deshalb festlegen, wann und wie Eltern kontaktiert werden. Ein festes Verfahren vermeidet, dass Eltern erst aus zweiter Hand von einem Vorfall erfahren.
Außerdem lohnt sich ein Informationsangebot für Eltern. Die Cannabis-Elternabende des BIÖG verbinden Wissensvermittlung mit praktischen Kommunikationstipps anhand von Filmbeispielen und werden für die Klassenstufen 8 bis 10 empfohlen.
Wer die Regel trägt
Eine Regel braucht Verantwortliche. Meist liegt die Federführung bei der Schulleitung, unterstützt von Beratungslehrkräften oder der Schulsozialarbeit. Wichtig ist, dass die Zuständigen namentlich bekannt sind und dass sie wissen, wann sie Hilfe von außen holen. Beratungsstellen vor Ort findest du über das Suchthilfeverzeichnis der DHS, das sich nach Bundesland, Postleitzahl oder Ort und Umkreis filtern lässt.
Die Regel regelmäßig prüfen
Eine einmal beschlossene Regel muss nicht für immer gelten. Sinnvoll ist eine Überprüfung nach einem Schuljahr: Was hat funktioniert, wo gab es Unsicherheit, und welche Formulierung ist missverständlich? Auch neue rechtliche Vorgaben oder Erfahrungen aus Programmen können Anlass sein, die Regel anzupassen.
Was Eltern von der Schule erwarten können
Eltern dürfen nachfragen, ob die Schule eine Regel hat und wie sie angewendet wird. Eine transparente Schule kann sie erklären. Wenn du als Elternteil Vorschläge machst, nimm sie als Teil eines gemeinsamen Prozesses ernst. Die Schule und die Familie verfolgen dasselbe Ziel: Jugendliche sollen gut informiert bleiben und Hilfe bekommen, wenn sie sie brauchen.
Die Schritte oben sind ein Vorschlag, den jede Schule an ihre Gegebenheiten anpassen kann. Wie eine Schule mit einem konkreten Vorfall umgeht, beschreibt Wie geht eine Schule nach einem Vorfall vor?. Die Rolle der Polizei erklärt Wann sollten Schulen die Polizei einschalten?. Ein Präventionskonzept für die Schule beschreibt Welches Präventionskonzept passt zu einer Schule?.
Für Lehrkräfte, die sich einarbeiten möchten, steht unter Welche Workshops gibt es für Schulklassen? eine Übersicht bereit. Weitere Informationen bietet der Themenbereich Prävention und Jugendschutz.
Häufige Fragen
Muss eine Schule eine eigene Cannabisregel haben?
Eine eigene Regel ist sinnvoll, weil sie Klarheit für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern schafft. Die Prävention des Bundes betont, dass eindeutige Regeln an der Schule unerlässlich sind. Die Konsumverbote des Gesetzes gelten unabhängig davon, und die Hausordnung kann um ein Cannabisverbot ergänzt werden.
Wer sollte an der Regel mitarbeiten?
Sinnvoll ist ein Austausch im Kollegium, federführend ist meist die Schulleitung. Beratungslehrkräfte und die Schulsozialarbeit können Erfahrungen einbringen. Wichtig ist, dass am Ende eine gemeinsame Haltung steht und die Zuständigen namentlich bekannt sind.
Quellen
- BIÖG Cannabisprävention: Umgang mit dem Thema Cannabis
- BIÖG Cannabisprävention: Gesetzeslage für Lehrkräfte
- BIÖG Cannabisprävention: Programme und Angebote für Lehrkräfte
- Konsumcannabisgesetz: § 5 Konsumverbote
- Suchthilfeverzeichnis der DHS
- cannabispraevention.de: Regeln an der Schule
- cannabispraevention.de: Mit Sorgeberechtigten über Cannabis reden