Prävention und Jugendschutz · Fachkräfte und Schulen

Wie bindet die Schule Eltern in die Cannabisprävention ein?

Häufige Fragen

Müssen Schulen Eltern bei Cannabisfällen immer informieren?

Eltern sind umgehend zu informieren, wenn auf Klassenfahrt oder Ferienfreizeit gekifft wird oder gedealt wird. Bei Verstößen Minderjähriger gegen das Cannabisverbot informieren nach der Fachseite die Behörden die Erziehungsberechtigten. Wie die Schule im Einzelfall vorgeht, bespricht sie mit der Schulleitung und der Schulsozialarbeit.

Was sage ich Eltern, die einen Verdacht haben?

Beschreibe konkrete Beobachtungen, keine Urteile. Nenne Zeitraum, Anlass und Veränderungen. Biete ein zweites Gespräch an und nenne eine Beratungsstelle. Eltern können mit Schuldgefühlen oder Wut reagieren. Das Ziel ist ein gemeinsames Vorgehen.

Wo finden Eltern Hilfe, wenn sie sich Sorgen machen?

Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550 berät Eltern. Die Sucht und Drogen Hotline erreichen Eltern unter 01806 313031. Über das Suchthilfeverzeichnis der DHS findet man Beratungsstellen nach Bundesland und Postleitzahl.

Quellen

  1. BIÖG: Lehrkräfte, Umgang mit dem Thema Cannabis
  2. BIÖG: Lehrkräfte, Gesetzeslage
  3. BIÖG: Gefahren für Jugendliche durch Cannabis
  4. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  5. Sucht und Drogen Hotline
  6. KCanG § 5 Konsumverbote
  7. drugcom: Cannabis-Check
  8. cannabispraevention.de: Mit Sorgeberechtigten über Cannabis reden
  9. cannabispraevention.de: Regeln an der Schule

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