Wie bindet die Schule Eltern in die Cannabisprävention ein?
Schulen binden Eltern in die Cannabisprävention ein, indem sie früh und sachlich mit ihnen sprechen. Nach der Fachseite für Lehrkräfte bei cannabispraevention.de sind Eltern umgehend zu informieren, wenn auf einer Klassenfahrt oder Ferienfreizeit gekifft wird oder wenn Drogen mitgebracht werden oder damit gehandelt wird. Wichtig ist ein sachlicher Ton: Eltern brauchen klare Informationen, Zeit zum Nachdenken und einen konkreten nächsten Schritt, den sie selbst gehen können.
Warum Eltern früh gebraucht werden
Die meisten Schülerinnen und Schüler sind minderjährig, und für sie gelten besondere Regeln. Der Besitz, der Erwerb und der Anbau von Cannabis bleiben für Minderjährige verboten. Ebenso verboten sind Verkauf und Weitergabe an Personen unter 18 Jahren. Bei Verstößen gegen das Cannabisverbot informieren die Behörden die Erziehungsberechtigten, wie die Fachseite zur Gesetzeslage festhält.
Eltern sind deshalb wichtige Ansprechpersonen. Schule und Eltern sollten früh miteinander sprechen, bevor aus einem Verdacht ein Konflikt wird.
Wann die Schule Eltern kontaktiert
Die Fachseite nennt zwei eindeutige Situationen, in denen die Eltern umgehend zu informieren sind: Konsum auf Ferienfreizeit oder Klassenfahrt und das „Dealen“, also die Abgabe von Drogen gegen Entgelt oder eine Dienstleistung. Darüber hinaus sind folgende Anlässe als Orientierung denkbar (eigene Zusammenstellung, keine Vorgabe der Fachseite):
- Ein konkreter Vorfall im Unterricht, auf dem Schulgelände oder auf einer Schulveranstaltung.
- Ein begründeter Verdacht, der sich aus Beobachtungen über mehrere Wochen ergibt.
- Anhaltende Veränderungen, zum Beispiel bei Noten, Konzentration, Rückzug oder Kontakt zu anderen Jugendlichen.
Die Konzentration ist ein gutes Beispiel für einen Anlass. Häufiges Kiffen stört die Konzentration, was auch zu Problemen in der Schule und Ausbildung führen kann, wie das BIÖG auf seiner Seite zu den Gefahren für Jugendliche schreibt. Veränderungen bei Noten oder Konzentration haben viele mögliche Ursachen. Beschreibe sie deshalb, ohne ein Urteil über den Grund zu fällen. Die Fachseite rät, im Elterngespräch den Konsum anzusprechen, klare Verhaltensziele zu vereinbaren und bei Überforderung eine unterstützende Person wie den Schulpsychologischen Dienst oder das Jugendamt hinzuzuziehen.
Ein Elternabend, der etwas bringt
Ein Elternabend zum Thema Cannabis gelingt, wenn er Fakten nennt und nicht erschreckt. Hilfreich sind wenige, klare Punkte. Dazu gehört, dass der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten ist. Ebenso verboten ist der öffentliche Konsum in Schulen und in deren Sichtweite. Die Sichtweite endet laut Gesetz bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich.
Zum Gesundheitsschutz gehört außerdem, dass das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase ist. Das BIÖG weist darauf hin, dass der Schul- oder Berufsabschluss im schlimmsten Fall gefährdet sein kann. Ein Elternabend sollte Raum für Fragen lassen, auch für Fragen, die Eltern sich selbst nicht trauen zu stellen.
Das Gespräch mit einzelnen Eltern
Ein Gespräch mit einzelnen Eltern beginnt mit konkreten Beobachtungen: Was ist passiert, wann, und wie hat das Kind reagiert? Bewertungen wie „Ihr Kind ist ein Kiffer“ helfen niemandem. Danach folgt eine klare Bitte, zum Beispiel ein zweites Gespräch oder der Kontakt zu einer Beratungsstelle.
Eltern können mit Schuldgefühlen, Wut oder Verharmlosung reagieren. Die Fachseite weist darauf hin, dass Fachkräften die Einbeziehung der Eltern nicht leichtfällt, weil sie deren Reaktion nicht abschätzen können. Bleibt das Gespräch sachlich, lässt sich über Verhaltensziele sprechen. Die Fachseite rät, mit Rückfragen zu rechnen, auch zu eigenem Konsum der Eltern. Wer das vorher überlegt, bleibt im Gespräch gelassen. Der Artikel Wie sprechen Eltern das Thema Cannabis richtig an? zeigt, wie Eltern selbst beginnen können.
Die Rolle der Lehrkräfte
Lehrkräfte sind oft die ersten, die eine Veränderung bemerken. Sie brauchen dafür keine Diagnose. Genaue Beobachtung genügt. Die Fachseite empfiehlt, Jugendliche sachlich und differenziert anzusprechen. Verharmlosung ist ein typisches Problem: Jugendliche neigen dazu, den Konsum zu verharmlosen. Deshalb hilft es, die besondere Gefährdung junger Menschen konkret zu benennen.
Wer in der Elternarbeit mitwirkt, sollte die eigene Haltung klären.
Anlaufstellen für Eltern
Eltern müssen den Weg nicht allein finden. Diese Angebote helfen weiter:
- Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550 berät Eltern in schwierigen Situationen.
- Die Sucht und Drogen Hotline unter 01806 313031 berät zu Sucht und Drogen.
- Das Suchthilfeverzeichnis der DHS zeigt Beratungsstellen in der Nähe, filterbar nach Bundesland und Postleitzahl.
- drugcom stellt einen Cannabis-Check bereit, mit dem Jugendliche ihren eigenen Konsum einschätzen können.
Elternabend in drei Teilen
Ein Elternabend zu Cannabis lässt sich in drei Teile gliedern. Im ersten Teil stehen die Regeln, die für Schule und Familie gelten. Dazu gehört das Konsumverbot in Schulen und in deren Sichtweite, das § 5 KCanG festlegt, und der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren. Im zweiten Teil geht es um Gesundheit. Das junge Gehirn befindet sich in einer wichtigen Entwicklungsphase, und Konsum kann die Konzentration stören. Im dritten Teil stehen die Hilfen: Beratungsstellen, das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer und das Suchthilfeverzeichnis der DHS.
Die Schulsozialarbeit sollte beim Abend anwesend sein oder sich vorstellen. Eltern wissen dann, an wen sie sich wenden können, und sie erleben eine Stelle, die erreichbar ist. Fragen sollten ausdrücklich erlaubt sein, auch anonyme Fragen über eine Box oder per E-Mail. Die Fachseite verweist außerdem auf „Cannabis-Elternabende“, ein vom BIÖG gefördertes Programm für virtuelle Elternabende mit Videos, mehrsprachig und in leichter Sprache.
Nach dem Gespräch: Verlauf begleiten
Nach einem Gespräch mit Eltern lohnt eine kurze schriftliche Notiz. Sie hält fest, was besprochen wurde, welche Schritte vereinbart sind und wann das nächste Gespräch stattfindet. Eine solche Notiz schützt beide Seiten, weil sich später alle auf denselben Stand beziehen können.
Der Verlauf braucht eine Ansprechperson auf Seiten der Schule. Eltern fühlen sich ernst genommen, wenn sie wissen, wen sie anrufen können. Eine feste Zuständigkeit verhindert, dass Informationen zwischen Lehrkräften verloren gehen.
Was Schule und Eltern gemeinsam tun können
Die Zusammenarbeit funktioniert am besten mit festen Absprachen. Schule und Eltern legen gemeinsam fest, wer wann spricht, welche Informationen weitergegeben werden und wer die Unterstützung organisiert. Ein gemeinsamer Plan verhindert, dass das Kind zwischen Schule und Elternhaus hin- und hergerissen wird.
Als Elternteil kannst du als Erstes das Gespräch suchen und die Schule um einen Termin bitten. Als Lehrkraft kannst du die Eltern frühzeitig informieren und ein Beratungsangebot nennen. Wer unsicher ist, holt sich bei der Schulsozialarbeit Rat, wie der Artikel Welche Rolle hat die Schulsozialarbeit bei Cannabisfällen? beschreibt.
Häufige Fragen
Müssen Schulen Eltern bei Cannabisfällen immer informieren?
Eltern sind umgehend zu informieren, wenn auf Klassenfahrt oder Ferienfreizeit gekifft wird oder gedealt wird. Bei Verstößen Minderjähriger gegen das Cannabisverbot informieren nach der Fachseite die Behörden die Erziehungsberechtigten. Wie die Schule im Einzelfall vorgeht, bespricht sie mit der Schulleitung und der Schulsozialarbeit.
Was sage ich Eltern, die einen Verdacht haben?
Beschreibe konkrete Beobachtungen, keine Urteile. Nenne Zeitraum, Anlass und Veränderungen. Biete ein zweites Gespräch an und nenne eine Beratungsstelle. Eltern können mit Schuldgefühlen oder Wut reagieren. Das Ziel ist ein gemeinsames Vorgehen.
Wo finden Eltern Hilfe, wenn sie sich Sorgen machen?
Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550 berät Eltern. Die Sucht und Drogen Hotline erreichen Eltern unter 01806 313031. Über das Suchthilfeverzeichnis der DHS findet man Beratungsstellen nach Bundesland und Postleitzahl.
Quellen
- BIÖG: Lehrkräfte, Umgang mit dem Thema Cannabis
- BIÖG: Lehrkräfte, Gesetzeslage
- BIÖG: Gefahren für Jugendliche durch Cannabis
- Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
- Sucht und Drogen Hotline
- KCanG § 5 Konsumverbote
- drugcom: Cannabis-Check
- cannabispraevention.de: Mit Sorgeberechtigten über Cannabis reden
- cannabispraevention.de: Regeln an der Schule