Wie funktionieren Peer-Projekte an Schulen?
Peer-Projekte an Schulen setzen Jugendliche als Ansprechpersonen für Mitschülerinnen und Mitschüler ein, wenn es um Suchtprävention geht. Ein solches Projekt funktioniert nur mit einem klaren Rahmen: Eine erwachsene Fachkraft oder Lehrkraft begleitet die Gruppe, die Peers werden vorher geschult, und die Themen stehen fest. Wer ein Peer-Projekt plant, beginnt deshalb mit den Zielen und klärt erst danach, wer mitmachen soll.
Was ist ein Peer-Projekt?
Peer heißt übersetzt Gleichaltriger oder Gleichgestellter. Im Schulalltag sind Peers Schülerinnen und Schüler, die mit anderen aus ihrem Umfeld über Cannabis, Alkohol oder Tabak sprechen. Der Ansatz setzt darauf, dass Jugendliche Gleichaltrigen zuhören, die auf Augenhöhe reden. Wie gut das in deiner Klasse funktioniert, lässt sich nur ausprobieren; eine Probephase mit wenigen Terminen ist deshalb sinnvoll.
Welche Formen gibt es?
Peer-Projekte laufen in unterschiedlichen Formen. Welche passt, hängt von Alter, Zeit und Personal ab. Denkbar sind diese drei Varianten:
- eine Projektgruppe, die sich über mehrere Monate regelmäßig trifft
- einzelne Präsentationen oder Workshops in Klassen
- Ansprechpersonen, die in Pausen oder bei Schulveranstaltungen erreichbar sind
Aus unserer Sicht braucht eine Projektgruppe mehr Vorbereitung, dafür trifft sie sich regelmäßig. Ein einzelner Workshop ist schneller umgesetzt. Als Beispiel für ein Peer-Projekt nennt cannabispraevention.de „InstaVention“ (ab Klasse 9), bei dem Peers den projekteigenen Social-Media-Kanal betreuen. Beides lässt sich kombinieren, etwa mit einem Workshop zu Beginn und einer Gruppe, die danach weiterarbeitet. Mehr dazu im Beitrag Welche Workshops gibt es für Schulklassen?
Was muss vor dem Start geklärt sein?
Bevor Schülerinnen und Schüler über Konsum sprechen, braucht die Schule einen festen Rahmen. Dazu gehören eine verantwortliche Lehrkraft oder Schulsozialarbeit, die das Projekt begleitet, eine Abstimmung mit der Schulleitung und ein Plan, wie die Eltern informiert werden. Die Peers sollten wissen, welche Themen sie behandeln und wo ihre Grenzen liegen. Konkrete Konsumfälle gehören zu einer Lehrkraft oder einer Beratungsstelle, nicht in die Gruppe.
Zum Rahmen gehört auch der Jugendschutz. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) bestraft die Weitergabe an Kinder und Jugendliche. Wer Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen abgibt oder weitergibt, macht sich nach § 34 KCanG strafbar. Bei einer Person über 21 Jahren gilt die Weitergabe an ein Kind oder einen Jugendlichen als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall. Der Strafrahmen reicht dann von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Mehr zu den Strafen findest du im Beitrag Wer macht sich strafbar, wenn er Minderjährigen Cannabis gibt? Mit dieser Regel im Hinterkopf sollte jede Gruppe festlegen, dass niemand Cannabis beschafft, weitergibt oder dafür Kontakte herstellt.
Wie werden die Peers vorbereitet?
Peers brauchen eine Schulung, bevor sie mit Mitschülern sprechen. Dabei geht es um Grundwissen zu Cannabis und anderen Substanzen, um Gesprächsführung und um den Umgang mit Fragen, auf die sie keine Antwort haben. Eine Schulung macht aus Schülern keine Fachleute. Sie hilft ihnen, sachlich zu bleiben und zu wissen, wann sie eine erwachsene Person hinzuziehen müssen.
Wichtig ist eine klare Regel für Krisen. Wenn ein Mitschüler über Panik, Angst oder Gedanken an Selbstverletzung spricht, gehört das sofort zu einer erwachsenen Ansprechperson. Peers geben keine Diagnosen und keine Empfehlungen zu Medikamenten. Als Lehrkraft begleitest du die Schulung am besten selbst. So weißt du, was die Peers gelernt haben und welche Botschaften sie weitergeben.
Welche Inhalte sind verlässlich?
Gute Inhalte stammen aus Behörden und Fachstellen, nicht aus Gerüchten auf dem Schulhof. Das junge Gehirn befindet sich in einer wichtigen Entwicklungsphase. Das Präventionsportal cannabispraevention.de des BIÖG nennt die Risiken von Cannabis für Jugendliche als besonders hoch. Diese Aussage lässt sich leicht weitergeben, ohne zu dramatisieren.
Auch drugcom.de, ebenfalls ein Angebot des BIÖG, widerlegt die einfache These von der Einstiegsdroge. Dort heißt es, dass in fast allen Fällen vor dem ersten Cannabis zuerst das Tabakrauchen kommt. Das heißt nicht, dass früher Konsum harmlos ist: Laut cannabispraevention.de stört THC die Reifeprozesse im Gehirn. Diese Punkte geben Peers eine sachliche Grundlage für Gespräche, auch wenn sie nicht jede Frage beantworten können. Den Hintergrund zum Mythos erklärt der Beitrag Ist Cannabis eine Einstiegsdroge?
Wie erkennst du, ob das Projekt wirkt?
Ob ein Peer-Projekt in deiner Schule Wirkung zeigt, lässt sich nicht aus dem Namen ablesen. Plane deshalb eine einfache Auswertung ein. Frag nach, wer teilgenommen hat, welche Fragen gestellt wurden und welche Themen offen geblieben sind. Eine kurze Umfrage am Ende eines Workshops reicht dafür. Die Ergebnisse helfen, das Projekt im nächsten Schuljahr anzupassen, und sie zeigen dir, ob die Peers ihre Grenzen einhalten.
Wo bekommst du Unterstützung?
Für die Planung gibt es Unterstützung außerhalb der Schule. Die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) nennt auf ihrer Website eine Ansprechperson für den Bereich Suchtprävention und verweist auf Info-Broschüren zu Cannabis für junge Menschen und Eltern sowie auf Infocards zum „Grünen Koffer“, einem Methodenset zur Cannabisprävention. In Nordrhein-Westfalen ist die Landesfachstelle Prävention bei der Ginko Stiftung angesiedelt, die nach ihrer Website Fachkräfte zum Beispiel mit dem Angebot MOVE im Gespräch mit Jugendlichen unterstützt. Für Fragen zu Konsum und Sucht erreichst du die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031.
Wie läuft der erste Termin ab?
Der erste Termin dient dem Kennenlernen und dem gemeinsamen Festlegen von Regeln. Kläre zu Beginn, worüber gesprochen werden darf und was nicht. Lege fest, wie mit persönlichen Erfahrungen umgegangen wird, denn niemand muss eigene Konsumerfahrungen offenlegen. Lass die Gruppe danach Fragen sammeln und ordne sie: Welche Fragen können die Peers selbst beantworten, und welche gehen an eine Lehrkraft? So entsteht eine Liste, die sich über die Zeit verändert und die ihr gemeinsam überarbeiten könnt.
Was du als Nächstes tun kannst
- Kläre mit der Schulleitung, wer das Projekt begleitet und welche Themen gelten.
- Informiere die Eltern vorab, damit niemand überrascht ist.
- Plane eine Schulung für die Peers, bevor sie in Klassen gehen.
- Lege eine Krisenregel fest und benenne, wer bei ernsten Fällen eingeschaltet wird.
- Prüfe, welche schulischen Präventionsangebote es schon gibt, und binde das Peer-Projekt dort ein.
Zum Umgang mit Vorfällen gibt es einen eigenen Beitrag: Wie geht eine Schule nach einem Vorfall vor? Weitere Hinweise für Verantwortliche findest du im Bereich Prävention und Jugendschutz.
Häufige Fragen
Was ist ein Peer-Projekt an Schulen?
Ein Peer-Projekt an Schulen setzt Schülerinnen und Schüler ein, die Mitschülerinnen und Mitschüler zu Themen wie Cannabis oder Alkohol informieren. Die Peers werden geschult und arbeiten unter Begleitung einer erwachsenen Fachkraft oder Lehrkraft. Die Form kann eine Projektgruppe, ein Workshop oder eine Ansprechperson in den Pausen sein. Wichtig sind feste Themen, klare Grenzen und ein Plan für ernste Fälle.
Welche Regel gilt bei der Weitergabe von Cannabis an Jugendliche?
Wer Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen abgibt oder weitergibt, macht sich nach § 34 KCanG strafbar. Bei einer Person über 21 Jahren gilt das als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall, mit einem Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Ein Peer-Projekt muss deshalb ausschließen, dass Cannabis in der Gruppe weitergegeben wird.
Wo finde ich Unterstützung für ein Peer-Projekt?
Die Landesstelle für Suchtfragen in Niedersachsen (NLS) nennt eine Ansprechperson für Suchtprävention und bietet Infomaterial zu Cannabis an. In Nordrhein-Westfalen unterstützt die Landesfachstelle Prävention bei der Ginko Stiftung Fachkräfte, zum Beispiel mit dem Angebot MOVE für Gespräche mit Jugendlichen. Bei Fragen zu Konsum erreichst du die Sucht und Drogen Hotline unter 01806 313031. Am besten fragst du zuerst bei der Landesstelle deines Bundeslandes nach.