Prävention und Jugendschutz · Fachkräfte und Schulen

Welche dienstrechtlichen Folgen hat Cannabiskonsum für Lehrkräfte?

Häufige Fragen

Kann Cannabiskonsum für Lehrkräfte dienstliche Folgen haben?

Ja, das ist möglich, besonders wenn der Konsum den Schulbetrieb berührt oder gegen Vorgaben verstößt. Welche Folgen eintreten, hängt vom Status der Lehrkraft, also davon, ob sie verbeamtet oder angestellt ist, und vom Landesrecht ab. Im Einzelfall ordnet eine Rechtsberatung die Lage ein.

Was passiert nach einer Fahrt unter Cannabiseinfluss?

Nach § 24a StVG ist ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum festgelegt. Wer ihn erreicht, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld nach § 24a StVG. Bei einer Geldbuße ist nach § 25 StVG in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.

Wer entscheidet über dienstliche Konsequenzen?

Zuständig sind die Dienststelle und die Personalverwaltung des Landes, bei angestellten Lehrkräften gelten zusätzlich die tariflichen Regeln. Gerichte entscheiden im Streitfall. Für eine erste Einordnung helfen die Schulleitung, die Schulaufsicht und eine Rechtsberatung.

Quellen

  1. KCanG § 5 Konsumverbote
  2. StVG § 24a Alkohol und berauschende Mittel
  3. StVG § 25 Fahrverbot
  4. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
  5. Sucht & Drogen Hotline (BIÖG)
  6. Gesetze im Internet: KCanG § 36

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