Welche Kritik gibt es an der Evaluation?
Kritik an der Evaluation des Cannabisgesetzes kommt aus der Fachwelt, nicht von einer einzelnen Seite. Wir haben zwei Stellungnahmen gelesen, die sich auf die Zwischenberichte beziehen: das Statement der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) vom 29.09.2025 zum ersten Bericht und einen epd-Bericht vom 10.04.2026 über drei medizinische Fachgesellschaften zum zweiten Bericht. Stellungnahmen von Interessenverbänden wie dem Deutschen Hanfverband oder dem CSC-Dachverband zu den Berichten haben wir nicht gefunden. Der Artikel nennt sie daher nicht als Kritiker.
Die DHS zum ersten Zwischenbericht
Die DHS ist der zentrale Dachverband der Verbände und Vereine in der Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe. Sie begrüßt die wissenschaftliche Untersuchung, die sie vor der Gesetzesänderung gefordert hatte. Sie liest den ersten Zwischenbericht so, dass es bisher zu keinem dramatischen Anstieg des Konsums bei Erwachsenen oder Jugendlichen gekommen ist. Aussagen zu Abhängigkeit und Folgeerkrankungen seien noch nicht möglich, weil der Beobachtungszeitraum zu kurz ist. Als problematisch bewertet sie einen Rückgang der Inanspruchnahme von Suchtberatung im Raum Hamburg und fordert dringend weitere Analysen mit bundesweiten Daten. Sie verlangt abgestimmte Verfahren von Ordnungsämtern, Jugendämtern, Polizei, Jugendhilfe und Suchthilfe bei der Frühintervention und dauerhaft mehr Ressourcen für Prävention. Außerdem stellt sie fest, dass der Zugang zu Cannabisprodukten gesicherter Qualität noch nicht ausreichend ist.
Fachgesellschaften zum zweiten Zwischenbericht
Nach dem epd-Bericht vom 10.04.2026 kritisieren drei Fachgesellschaften den zweiten Zwischenbericht und sehen darin keine Entwarnung:
- DGPPN (Psychiatrie und Psychotherapie): Die Präsidentin kritisiert, dass die Befragungen zu nah am Inkrafttreten des Gesetzes lagen. Effekte seien erst nach Jahren erkennbar, nach ihren Worten „frühestens nach fünf, realistischer nach zehn Jahren“.
- DG-Sucht: Sie wendet sich gegen eine zu positive Lesart. Der Bericht dürfe nicht als Entwarnung verstanden werden.
- DGKJP (Kinder- und Jugendpsychiatrie): Der Präsident warnt vor einem Anstieg schädlicher oder abhängiger Konsummuster bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verweist darauf, dass weniger junge Menschen Suchtberatung und Frühintervention in Anspruch nehmen.
Der Bericht selbst betont, dass seine Ergebnisse vorläufig sind, und sieht im Bereich Suchtberatung für junge Erwachsene eine potenziell nachteilige Entwicklung. Einige Kritikpunkte der Fachgesellschaften berühren also Aussagen, die der Bericht selbst macht.
Was die Unabhängigkeit der Evaluation absichern soll
Die Bundesregierung beschreibt in Drucksache 21/1125, dass die Beauftragung in einem mehrstufigen Zuwendungsverfahren mit externer fachlicher Begutachtung erfolgte. Die beteiligten Personen haben Erklärungen zu Interessenkonflikten abgegeben, und ein Fachbeirat begleitet das Projekt. In ihm sind unter anderem die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin, die Bundesrechtsanwaltskammer, der Bund Deutscher Kriminalbeamter und der Deutsche Richterbund vertreten. Wer die Unabhängigkeit prüfen will, liest diese Angaben und den Methodenteil der Berichte.
Wie du Kritik sachlich prüfst
Eine Kritik ist nicht automatisch richtig, nur weil sie von einer Fachgesellschaft oder einem Verband kommt. Sie ist aber auch nicht falsch, nur weil ein Verband sie vorbringt. Prüfe, ob die Kritik auf eine konkrete Stelle im Bericht verweist, ob sie eine andere Datenquelle nennt und ob sie die Grenzen der eigenen Position benennt. Unterscheide außerdem Kritik am Vorgehen von Kritik an den Ergebnissen. Wer die Methode bemängelt, bestreitet damit nicht zwingend die Zahlen.
Politische Einordnungen sind keine Befunde
Zum zweiten Zwischenbericht veröffentlichten Bundesgesundheits-, Bundesinnen- und Bundesfamilienministerium sowie der Beauftragte für Sucht- und Drogenfragen eine gemeinsame Pressemitteilung mit politischen Bewertungen, etwa zur Frühintervention und zum Schwarzmarkt. Das sind Einschätzungen der Verantwortlichen. Was die Forschenden festgestellt haben, steht im Bericht. Der Artikel Hat das Gesetz den Schwarzmarkt verringert? zeigt den Unterschied am Beispiel.
Was Kritik für die Praxis bedeutet
Kritik an der Evaluation hat Folgen, wenn sie in die Politik gelangt. Das Gesetz ändert sich aber nur durch ein eigenes Verfahren. Bis dahin gilt der bestehende Gesetzestext. Wer im Verein oder im Alltag mit Regeln arbeitet, sollte die geltenden Regeln einhalten und nicht auf eine Änderung warten. Bei konkreten Fällen hilft eine Rechtsberatung.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du eine Kritik zitieren willst, schreibe die Organisation, den Titel der Stellungnahme und das Datum. Lies danach den Bericht selbst, um die Kritik zu prüfen. Einen Überblick über Forderungen von Verbänden gibt der Artikel zu den Forderungen an das Cannabisgesetz. Die Sicht der Praxis zeigt der Artikel zu Anbauvereinigungen und der Evaluation. Mehr zu Forschung und Politik gibt es im Bereich Politik und Forschung.
Häufige Fragen
Wer kritisiert die Evaluation des Cannabisgesetzes?
Nach einem epd-Bericht vom 10.04.2026 kritisieren die Fachgesellschaften DGPPN, DG-Sucht und DGKJP den zweiten Zwischenbericht und sehen darin keine Entwarnung. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen hat den ersten Zwischenbericht am 29.09.2025 eingeordnet. Die Originale findest du bei den Organisationen.
Ist Kritik von Fachgesellschaften und Verbänden glaubwürdig?
Das hängt vom Einzelfall ab. Fachgesellschaften und Verbände vertreten Positionen und sind keine neutralen Prüfstellen. Ihre Kritik lässt sich aber oft am Bericht prüfen. Entscheidend ist, ob sie auf eine konkrete Stelle verweist und Grenzen benennt.
Ändert Kritik am Bericht das Gesetz?
Nicht automatisch. Ein Gesetz ändert sich nur durch ein eigenes politisches Verfahren. Kritik kann solche Verfahren anstoßen oder begleiten. Bis zu einer Änderung gilt der bestehende Gesetzestext.
Quellen
- DHS: Statement zum ersten Zwischenbericht der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (29.09.2025)
- epd/evangelisch.de: Fachgesellschaften: Keine Entwarnung bei Cannabiskonsum (10.04.2026)
- Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/1125
- EKOCAN: 2. Zwischenbericht (Universität Hamburg, April 2026)
- BMG: Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung (01.04.2026)