Politik und Forschung · Evaluation des Gesetzes

Wie wirkt sich die Evaluation auf die Medizinalversorgung aus?

Häufige Fragen

Hat die Evaluation des KCanG Einfluss auf die Medizinalversorgung?

Nur indirekt. Das KCanG regelt den Genussbereich, Medizinalcannabis ist im Medizinal-Cannabisgesetz geregelt. Eine Evaluation des Genussbereichs entscheidet nicht über die ärztliche Versorgung. Sie kann aber Hinweise liefern, die in der politischen Debatte aufgegriffen werden.

Wer darf Medizinalcannabis verschreiben?

Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte sind laut Gesetz ausgenommen. Die Abgabe erfolgt nur in einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung. Fragen zur Behandlung klärst du mit der ärztlichen Praxis.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Medizinalcannabis?

Der Anspruch nach § 31 Abs. 6 SGB V umfasst im aktuellen Wortlaut Extrakte in standardisierter Qualität sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Zu Blüten und zu Übergangsfragen berät die Krankenkasse. Frage dort nach dem aktuellen Stand und lass dir die Entscheidung schriftlich bestätigen.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: MedCanG § 3
  2. § 31 SGB V (Arznei- und Verbandmittel)
  3. EKOCAN: 2. Zwischenbericht (Universität Hamburg, April 2026)
  4. BDCan: Bund Deutscher Cannabis-Patienten e. V.

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