Darf ich mit Kindern im Haushalt Pflanzen halten?
Ja, du darfst Cannabispflanzen halten, auch wenn Kinder im Haushalt leben, sofern du die Regeln des Eigenanbaus nach § 9 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) einhältst. Zusätzlich verlangt § 10 KCanG, Cannabis und Vermehrungsmaterial durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen. Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen ist verboten (§ 5 Abs. 1).
Was das Gesetz zum Konsum in Gegenwart von Kindern sagt
Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen verboten, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben. Das Verbot gilt also nicht nur für öffentliche Orte. Es gilt auch zu Hause, wenn ein Kind oder eine jugendliche Person unmittelbar dabei ist.
Was genau unter „unmittelbarer Gegenwart“ zu verstehen ist, hängt vom Einzelfall ab. Wer in der Wohnung raucht, während ein Kind im Nebenzimmer schläft, sollte vorsichtig abwägen, ob das Verbot greift. Im Zweifel hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht bei der Einordnung. Die sichere Regel lautet: Konsum nur dann, wenn kein Kind oder Jugendlicher in der Nähe ist.
Pflanzen und Ernte sicher aufbewahren
Für die Aufbewahrung gilt § 10 KCanG: Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen. Wer das nicht oder nicht richtig tut, handelt nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ordnungswidrig. Außerdem bleibt der Anbau auf den Wohnsitz beschränkt, und Cannabis aus dem Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 KCanG).
Praktisch heißt das: Pflanzen in einem abgeschlossenen Raum oder hinter einer verschlossenen Tür halten, die für Kinder nicht erreichbar ist. Ernte und Vorrat getrennt lagern, ebenfalls verschlossen. Nicht sichtbar auf der Fensterbank stehen lassen, wo Besuch sie sieht. Und den Schlüssel nicht bei Kindern lassen.
Was Kinder bei Cannabis-Kontakt gefährdet
Das junge Gehirn befindet sich in einer wichtigen Entwicklungsphase. So formuliert es das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) auf cannabispraevention.de. Dort steht außerdem, dass im schlimmsten Fall der Schul- oder Berufsabschluss gefährdet ist, weil das Gedächtnis schlechter funktioniert. Wer Kinder schützt, schützt also auch ihre Schullaufbahn.
Ein verschlossener Vorrat ist eine einfache technische Vorsorge, ersetzt aber kein Gespräch. Deshalb sollte das Thema offen auf dem Tisch liegen, bevor etwas passiert.
Praktische Schritte im Haushalt
- Lege fest, wo Pflanzen stehen und wo Ernte gelagert wird, und sprich mit allen Erwachsenen im Haushalt darüber.
- Halte Pflanzen und Vorrat verschlossen und prüfe regelmäßig, ob der Schlüssel erreichbar ist.
- Konsumiere nur, wenn kein Kind und kein Jugendlicher unmittelbar in der Nähe ist. Das Konsumverbot nach § 5 Abs. 1 KCanG gilt für jede Person, auch für Gäste.
- Achte auf Besuch. Gäste, die Kinder mitbringen, sind ein eigenes Thema, das du vorab klärst.
- Sprich mit deinen Kindern altersgerecht darüber, was Cannabis ist und warum es für sie nicht gilt.
Wenn ein Kind Cannabis gefunden oder probiert hat
Wenn ein Kind Cannabis gefunden hat, bleib ruhig. Frag nach, was passiert ist, und hör zu, bevor du Strafen oder Vorwürfe äußerst. Sichere den Fund, damit er nicht weiter herumliegt. Wenn du dir Sorgen machst, dass dein Kind konsumiert, kann das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer helfen. Es ist unter 0800 111 0 550 erreichbar.
Ein Kind, das Cannabis probiert hat, braucht vor allem Orientierung und ein offenes Gespräch. Wenn du merkst, dass dein Kind regelmäßig konsumiert oder sich verändert, such dir Unterstützung bei einer Beratungsstelle. Eine Fachkraft kann mit euch beiden sprechen.
Prävention in der Familie
Gerade im eigenen Haushalt beginnt Prävention mit dem Vorbild. Kinder beobachten, wie Erwachsene mit Cannabis umgehen. Wer selbst regelmäßig konsumiert, sollte sich ehrlich fragen, ob die Pflanzen den Alltag der Familie verändern. Ein Plan für Konsum, Pausen und Aufbewahrung gehört zum Schutz der Kinder.
Wo du Hilfe bekommst
- Elterntelefon der Nummer gegen Kummer: 0800 111 0 550
- Sucht & Drogen Hotline: 01806 313031 für Fragen zum eigenen Konsum
- Eine Suchtberatungsstelle vor Ort oder eine Fachkraft im Jugendamt
- Für rechtliche Fragen zu Konsum und Anbau eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht
Häufige Fragen
Darf ich in der Wohnung kiffen, wenn mein Kind dabei ist?
Nein. Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen verboten, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben. Das gilt auch zu Hause. Konsumiere deshalb nur, wenn kein Kind und kein Jugendlicher in der Nähe ist, und lass dich im Zweifel fachlich beraten.
Was tue ich, wenn mein Kind Cannabis aus meinem Vorrat genommen hat?
Bleib ruhig und sprich mit deinem Kind, bevor du Vorwürfe machst. Sichere den Rest des Vorrats. Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer ist unter 0800 111 0 550 erreichbar. Bei regelmäßigem Konsum oder auffälligen Veränderungen hilft eine Suchtberatungsstelle.