Welche Hilfe bietet ein Club bei Suchtproblemen?
Ein Cannabis Social Club kann Mitglieder bei Suchtproblemen nicht behandeln. Er kann aber dafür sorgen, dass Regeln und Konsumgrenzen eingehalten werden, einen Ansprechpartner benennen und auf passende Beratung verweisen. Hilfe bei einem Suchtproblem holen Betroffene bei Suchtberatungsstellen, bei der Sucht & Drogen Hotline oder bei einer Ärztin oder einem Arzt.
Was ein Verein leisten kann und was nicht
Jede Anbauvereinigung muss zu einem umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz beitragen (§ 23 Abs. 4 KCanG). Dafür ernennt der Vorstand ein Mitglied als Präventionsbeauftragten (§ 23 Abs. 4 Satz 2 KCanG), und der Club erstellt ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept (§ 23 Abs. 6 KCanG). Der Präventionsbeauftragte steht Mitgliedern als Ansprechperson für Fragen der Suchtprävention zur Verfügung (§ 23 Abs. 4 Satz 3 KCanG). Anbauvereinigungen sollen außerdem mit Suchtberatungsstellen vor Ort so kooperieren, dass Mitglieder mit riskantem Konsumverhalten oder bestehender Abhängigkeit Zugang zum Suchthilfesystem erhalten (§ 23 Abs. 5 KCanG). Bei jeder Weitergabe muss der Club zudem Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen mitgeben (§ 21 Abs. 3 KCanG).
Ein Verein ersetzt jedoch keine Beratung und keine Behandlung. Er kann Mitglieder nicht therapieren und keine Diagnose stellen. Das Gesetz weist ihm die Aufgabe zu, Prävention zu sichern und den Zugang zum Suchthilfesystem zu ermöglichen.
Woran man ein Suchtproblem erkennt
Die Fachstelle drugcom nennt einen klaren Maßstab. Eine Abhängigkeit liegt vor, wenn mindestens zwei von mehreren Merkmalen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten zutreffen. Dazu gehört etwa, dass man den Konsum nicht mehr unter Kontrolle hat. Laut drugcom zählen die negativen Folgen, Menge und Häufigkeit spielen dafür keine entscheidende Rolle.
Problematischer Konsum beginnt nach drugcom meist früher als eine Abhängigkeit. Wer also bemerkt, dass Schule, Arbeit, Finanzen oder Beziehungen leiden, sollte nicht bis zu einer formalen Diagnose warten. Ein kurzer Selbsttest bei drugcom kann helfen, die eigene Situation einzuordnen. Mehr dazu im Ratgeber unter Woran erkennt man eine Cannabisabhängigkeit?
Psychische Abhängigkeit
Bei dauerhaftem Konsum kann sich laut drugcom eine psychische Abhängigkeit entwickeln. Sie zeigt sich vor allem in einem starken Verlangen, Cannabis zu konsumieren.
Entzug und Kontrollverlust
Wer den Konsum einschränken oder beenden möchte, kann Entzugssymptome bemerken. Laut der drugcom-FAQ treten sie meist 24 bis 48 Stunden nach dem letzten Konsum auf. Die Symptome sind je nach Person sehr unterschiedlich ausgeprägt. Genannt werden unter anderem Schlafprobleme und wirre Träume.
Gerade beim Aufhören lohnt sich Unterstützung. Eine Beratungsstelle kann helfen, einen Plan zu machen, und eine Ärztin oder ein Arzt kann bei belastenden Symptomen weiterhelfen. Wer sich unsicher ist, spricht frühzeitig mit einer Fachperson.
Mischkonsum mit Alkohol und Medikamenten
Ein Suchtproblem wird oft durch andere Substanzen verstärkt. Cannabis und Alkohol belasten zusammen den Kreislauf stark und führen oft zu Übelkeit und Erbrechen, so die Fachstelle cannabispraevention.de. Außerdem führt Alkohol laut der Schweizer Fachstelle feel-ok dazu, dass man sich selbst überschätzt. Wer Medikamente einnimmt, sollte vor dem Konsum mit einer Ärztin oder einem Arzt sprechen. Mehr zu diesem Thema steht im Ratgeber unter Was passiert, wenn Cannabis und Alkohol zusammen konsumiert werden?
Wo es Hilfe gibt
Die Sucht & Drogen Hotline ist unter 01806 313031 erreichbar. Die Angaben zu Erreichbarkeit und Kosten findest du auf der Website der Hotline unter sucht-und-drogen-hotline.de. Außerdem bieten Suchtberatungsstellen vor Ort persönliche Gespräche an. Wer lieber schriftlich oder online Fragen klären möchte, findet auf drugcom.de verlässliche Informationen und Selbsttests.
Für medizinische Fragen ist eine Ärztin oder ein Arzt die richtige Anlaufstelle. Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden gilt: sofort medizinische Hilfe holen. Ein Club kann dabei nur vermitteln, nicht entscheiden.
Wenn es um Angehörige geht
Auch Eltern, Partnerinnen oder Freunde merken oft früher als die Betroffenen selbst, dass etwas nicht stimmt. Sie können sich ebenfalls an Beratungsstellen wenden. Der Ratgeber zeigt unter Wo bekommen Eltern Beratung bei Cannabis? passende Angebote für Angehörige.
Wann der Club nicht mehr der richtige Ort ist
Zeigt ein Mitglied im Club Konsumprobleme, ist der Präventionsbeauftragte die Ansprechperson für Fragen der Suchtprävention. Er kann das Gespräch suchen und auf Beratung verweisen. Ein Verein kann jedoch keine dauerhafte Betreuung leisten. Wo Beratung oder Behandlung beginnt, übernehmen deshalb andere Stellen.
Gerade bei Auffälligkeiten im Umgang mit Cannabis lohnt sich ein offenes Gespräch. Wer das Gefühl hat, den Konsum selbst nicht mehr steuern zu können, sollte die Hotline anrufen oder eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.
Was du konkret tun kannst
- Den eigenen Konsum ehrlich notieren: Wann, wie viel, mit wem und mit welchen Folgen.
- Den Präventionsbeauftragten des Clubs ansprechen, wenn du Unterstützung brauchst, und nach der Beratungsstelle fragen, mit der der Club kooperiert.
- Die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031 anrufen oder die Website sucht-und-drogen-hotline.de besuchen.
- Eine Suchtberatungsstelle vor Ort oder eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.
Häufige Fragen
Hilft der Cannabis Social Club bei einer Sucht?
Der Verein behandelt keine Sucht und ersetzt keine Beratung. Er ist aber verpflichtet, zum Gesundheits- und Jugendschutz beizutragen (§ 23 Abs. 4 KCanG), und soll mit Suchtberatungsstellen so kooperieren, dass Mitglieder mit riskantem Konsum Zugang zum Suchthilfesystem erhalten (§ 23 Abs. 5 KCanG). Der Präventionsbeauftragte ist Ansprechperson für Fragen der Suchtprävention. Für eine Behandlung ist eine Ärztin oder ein Arzt die richtige Anlaufstelle.
Welche Telefonnummer hilft bei Cannabisproblemen?
Die Sucht & Drogen Hotline ist unter 01806 313031 erreichbar. Weitere Informationen zu Erreichbarkeit und Angebot findest du auf der Website sucht-und-drogen-hotline.de. Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden wendest du dich sofort an eine Ärztin, einen Arzt oder den Notruf.
Quellen
- KCanG § 23: Pflichten der Anbauvereinigung
- Sucht & Drogen Hotline
- drugcom-Lexikon: Cannabis
- drugcom: Bin ich abhängig von Cannabis?
- drugcom-FAQ: Entzugserscheinungen bei Cannabiskonsum
- BIÖG: Kurzfristige Risiken
- feel-ok: Mischkonsum
- Suchtschweiz: Cannabis, Wirkung und Risiken
- KCanG § 21 Gesundheitsschutz bei der Weitergabe