Darf man im Treppenhaus oder Hausflur rauchen?
Ob du im Treppenhaus oder Hausflur Cannabis konsumieren darfst, hängt vor allem vom Mietvertrag und von der Hausordnung ab. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) setzt zusätzlich eigene Grenzen, etwa beim Konsum in Gegenwart von Minderjährigen. Eine pauschale Antwort gibt es deshalb nicht, und wer im Treppenhaus konsumiert, sollte die Hausregeln zuerst kennen.
Was das KCanG im Haus regelt
Das KCanG verbietet den öffentlichen Konsum an bestimmten Orten. Aufgezählt sind Schulen und deren Sichtweite, Kinderspielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlich zugängliche Sportstätten, Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und das befriedete Besitztum von Anbauvereinigungen. Ein Treppenhaus ist in dieser Aufzählung nicht genannt.
Das bedeutet nicht, dass dort alles erlaubt ist. Hausordnung und Mietvertrag können Regeln setzen, und das Verbot aus § 5 Abs. 1 gilt unabhängig vom Ort: Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen ist verboten (Ordnungswidrigkeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 4 KCanG). Ein Treppenhaus ist ein Ort, an dem Kinder unterwegs sein können. Der Artikel Was ist nach dem Cannabisgesetz verboten? gibt eine Übersicht aller Verbote.
Mietvertrag und Hausordnung
Der Mietvertrag kann Regeln zum Konsum enthalten. Ob und wie der Konsum im Haus geregelt ist, steht im Vertrag selbst und in der Hausordnung, die oft bei Einzug übergeben wird. Lies beide Dokumente, bevor du eine Entscheidung triffst.
Die Hausordnung kann Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus, Flur und Keller betreffen. Sie kann auch Rauchen oder Konsum allgemein erfassen. Was genau gilt, hängt vom Wortlaut ab, deshalb ist ein Blick in das Dokument der beste erste Schritt.
Mehr zum Vermieter und zum Konsum in der Wohnung steht im Artikel Kann der Vermieter den Konsum in der Wohnung verbieten?
Gemeinschaft und Nachbarn
Im Treppenhaus wohnen oft mehrere Parteien. Gerüche ziehen durch die Flure, und nicht jeder möchte sie riechen. Wer die Nachbarschaft nicht verärgern will, denkt beim Konsum an die anderen Bewohnerinnen und Bewohner. Der Artikel Was gilt bei Streit mit Nachbarn wegen Cannabisgeruch? behandelt diese Situation genauer.
Wenn Kinder im Haus wohnen oder ein Kind zu Besuch ist, greift das Verbot für den Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen. Es gilt auch im Treppenhaus, sobald ein Kind den Konsum unmittelbar mitbekommt.
Praktische Schritte
- Mietvertrag und Hausordnung lesen und die Stellen zu Konsum, Rauchen und Gemeinschaftsflächen markieren.
- Prüfen, ob Kinder im Haus wohnen oder regelmäßig zu Besuch sind.
- Bei Unsicherheit den Konsum in die eigene Wohnung verlegen, soweit der Mietvertrag das zulässt.
- Vor einer Entscheidung das Gespräch mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter suchen.
Konflikte sachlich lösen
Wenn Nachbarn sich beschweren, hilft ein sachliches Gespräch mehr als eine Diskussion im Treppenhaus. Erkläre, was du tust und wie du Rücksicht nimmst. Bleibt der Streit bestehen, kann der Mieterverein weiterhelfen. Er kennt die typischen Fälle und zeigt, welche Schritte möglich sind.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Mietrecht kann die Lage einordnen, wenn es um Abmahnungen oder Kündigungen geht. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.
Gesundheit und Prävention
Im Haus kann auch ein Kind leben, das den Geruch oder den Rauch zu Hause mitbekommt. Das BIÖG beschreibt auf cannabispraevention.de, dass das junge Gehirn sich in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet. Deshalb lohnt sich Rücksicht im Alltag, gerade in Gemeinschaftsräumen.
Wer merkt, dass der Konsum zunehmend den Alltag bestimmt, sollte den eigenen Umgang prüfen. Nach BIÖG wird ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, abhängig. Ein Cannabis-Check auf drugcom.de hilft bei der ersten Einordnung.
Anlaufstellen
Bei Streit mit dem Vermieter oder mit Nachbarn ist der Mieterverein eine erste Anlaufstelle. Bei Sorgen um den eigenen Konsum erreichst du die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031, Informationen gibt es auf sucht-und-drogen-hotline.de.
Was du im Haus konkret prüfen kannst
- Steht im Mietvertrag etwas zu Konsum, Rauchen oder Gemeinschaftsflächen?
- Gibt es eine Hausordnung, und was steht dort zu Treppenhaus und Keller?
- Wohnen Kinder oder Jugendliche im Haus, und wie oft halten sie sich im Treppenhaus auf?
- Gibt es eine Hausverwaltung, mit der du Fragen klären kannst?
Diese Fragen helfen dir, die Lage ruhig einzuschätzen. Wer die Antworten notiert, kann bei einem späteren Gespräch mit dem Vermieter oder dem Mieterverein genau sagen, worum es geht.
Wenn der Vermieter etwas verlangt
Eine Aufforderung des Vermieters solltest du ernst nehmen und in Ruhe lesen. Bitte um eine Begründung in schriftlicher Form, wenn es um eine Abmahnung oder eine Änderung der Hausregeln geht. Eine schriftliche Antwort macht den Ablauf nachvollziehbar. Bei Fragen zu den nächsten Schritten hilft der Mieterverein oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
Häufige Fragen
Darf ich im Treppenhaus kiffen, wenn gerade niemand da ist?
Das hängt vom Mietvertrag und von der Hausordnung ab. Das KCanG nennt Treppenhäuser in seiner Aufzählung der Konsumorte nicht ausdrücklich. Auch wenn gerade niemand da ist, können Hausregeln gelten. Wenn Kinder im Haus wohnen oder ein Kind den Konsum unmittelbar mitbekommt, ist der Konsum nach § 5 Abs. 1 KCanG verboten.
Kann mir der Vermieter den Konsum in der Wohnung verbieten?
Der Mietvertrag kann Regeln zum Konsum enthalten. Was in deinem Fall gilt, hängt davon ab, was im Vertrag und in der Hausordnung steht. Bei Fragen zu einem Verbot hilft der Mieterverein. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Mietrecht kann die Lage im Einzelfall einordnen.
Was tun, wenn Nachbarn sich über den Geruch beschweren?
Sprich zuerst sachlich mit den Nachbarn und lies die Hausordnung. Bleibt der Streit bestehen, hilft der Mieterverein. Bei rechtlichen Schritten kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt das Verfahren einordnen. Gerichte entscheiden im Einzelfall.