Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Wie wird die Sichtweite im Einzelfall bestimmt?

Häufige Fragen

Was bedeutet Sichtweite beim Cannabiskonsum?

Die Sichtweite ist der Bereich um einen geschützten Ort, in dem das Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 KCanG ebenfalls gilt. Für Schulen nennt § 5 Abs. 2 Nr. 1 KCanG die Sichtweite ausdrücklich. Das Gesetz setzt die Grenze bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich: Darüber besteht keine Sichtweite mehr. Im Zweifel wechselst du den Ort.

Ab wann ist der Abstand zu groß für die Sichtweite?

Bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich besteht nach dem Gesetz keine Sichtweite mehr. Innerhalb von 100 Metern gehst du im Zweifel von einem Verbot aus. Wenn du dich nicht sicher bist, verschiebe den Konsum oder wähle einen Ort, der weit entfernt von Schulen, Spielplätzen und Einrichtungen für Kinder liegt. Bei einer konkreten Frage zu einem Vorfall hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.

Wo finde ich Beratung zu Cannabis online?

Die Plattform DigiSucht bietet Beratung zum Thema Cannabis an, die Seite ist unter suchtberatung.digital/cannabis erreichbar. Wer lieber am Telefon spricht, nutzt die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031. Die Angebote sind auf den jeweiligen Websites beschrieben. Für rechtliche Fragen zu einem Vorfall bleibt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt die richtige Adresse.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 5 (gesetze-im-internet.de)
  2. drugcom: Drogenlexikon Cannabis
  3. DigiSucht: Cannabis
  4. Bundesgesundheitsministerium: FAQ Cannabisgesetz

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