Wie wird die Sichtweite im Einzelfall bestimmt?
Die Sichtweite entscheidet beim Cannabiskonsum darüber, ob ein Verbot an einem Ort greift, der selbst nicht ausdrücklich genannt ist. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verbietet den öffentlichen Konsum in Schulen und in deren Sichtweite. Nach dem Gesetz besteht bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich keine Sichtweite mehr (§ 5 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Innerhalb von 100 Metern gehst du im Zweifel von einem Verbot aus.
Was das Gesetz zur Sichtweite festlegt
Nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 KCanG ist der öffentliche Konsum in Schulen und in deren Sichtweite verboten. Die Verbote an Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf öffentlich zugänglichen Sportstätten und im befriedeten Besitztum von Anbauvereinigungen gelten jeweils auch in deren Sichtweite. Der Begriff taucht also an mehreren Orten auf, die Kinder und Jugendliche besonders oft aufsuchen.
Die 100-Meter-Grenze
Das Gesetz zieht die Grenze bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich der Einrichtung. Bei größerem Abstand besteht keine Sichtweite mehr. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt die Sichtweite bei Anbauvereinigungen als Abstand von 100 Metern um den Eingangsbereich. Geh deshalb im Zweifel davon aus, dass das Verbot innerhalb dieses Radius gilt.
Eine Übersicht aller Konsumverbote und ihrer Orte steht im Artikel Was ist nach dem Cannabisgesetz verboten? Für Fußgängerzonen gilt eine eigene Zeitregel, die nicht über die Sichtweite läuft. Dazu lies Gilt in Fußgängerzonen ein Konsumverbot?
Umstände, die du einschätzen kannst
Ob ein Konsumort im Einzelfall in Sichtweite eines geschützten Ortes liegt, zeigen dir einfache Beobachtungen:
- Ist der geschützte Ort vom Konsumort aus zu sehen oder zu erkennen?
- Verdecken Gebäude, Bäume, Mauern oder Fahrzeuge den Blick?
- Halten sich am geschützten Ort viele Menschen auf, darunter Kinder oder Jugendliche?
Diese Fragen ersetzen keine rechtliche Prüfung. Sie helfen dir, den Konsum so zu planen, dass du gar nicht erst in eine Grauzone gerätst. Die sicherste Entscheidung ist, den Ort zu wechseln.
Typische Missverständnisse
Ein Irrtum lautet, die Sichtweite sei Verhandlungssache. Das Gesetz nennt eine klare Grenze: mehr als 100 Meter Abstand vom Eingangsbereich.
Ein zweiter Irrtum: Jenseits der 100 Meter sei alles erlaubt. Die Grenze beschreibt nur das Ende der Sichtweite. Andere Regeln des § 5 gelten davon unabhängig weiter, etwa das Verbot bei Minderjährigen.
Begriffe kurz erklärt
Die Sichtweite ist der Bereich um einen geschützten Ort, in dem das Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 KCanG ebenfalls gilt. Das Gesetz spricht außerdem vom befriedeten Besitztum von Anbauvereinigungen. Diesen Begriff verwendet das Gesetz wörtlich, und auch hier wird er so verwendet.
Prävention und Schutz von Kindern
Die Verbote rund um Schulen und Spielplätze schützen Kinder und Jugendliche. Sie sollen verhindern, dass junge Menschen den Konsum im Alltag erleben. Gesundheitlich gilt: Ein früher Einstieg in den Konsum hat nach drugcom nachhaltige Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit zur Folge. Der Hinweis steht auf der Seite drugcom.de im Drogenlexikon.
Wenn du unsicher bist
- Wechsle den Ort, bevor du konsumierst.
- Kläre den Zweifel mit den Fragen oben, nicht mit dem Bauchgefühl.
- Bei einem konkreten Vorfall sprich eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt an.
Für Beratung zu Cannabis bietet DigiSucht eine Online-Beratung unter suchtberatung.digital an. Telefonisch erreichst du die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031. Bei einem konkreten Vorfall gilt: Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.
Beispiele aus dem Alltag
Ein Beispiel zeigt, wie die Umstände zusammenwirken. Du sitzt auf einer Bank gegenüber einem Spielplatz, und der Spielplatz ist gut einsehbar. Die Entfernung ist gering, der Blick frei. Hier spricht vieles dafür, dass der Spielplatz in Sichtweite liegt. Die Umstände entscheiden, und im Zweifel ist dieser Ort zu meiden.
Steht zwischen dir und dem Spielplatz ein Gebäude, bleibt der Abstand zum Eingangsbereich der entscheidende Maßstab. Liegt er innerhalb von 100 Metern, gehst du im Zweifel von einem Verbot aus.
Ein dritter Fall betrifft eine Schule am Ende einer langen Straße. Liegt ihr Eingangsbereich mehr als 100 Meter entfernt, besteht nach dem Gesetz keine Sichtweite mehr. Liegt er knapp darunter, gehst du im Zweifel von einem Verbot aus.
Die 100 Meter sind die Obergrenze der Sichtweite. Wie nah du im Alltag tatsächlich dran bist, siehst du vor Ort.
Was du dir vor dem Konsum merken kannst
- Gibt es eine Schule oder einen Kinderspielplatz im Blickfeld?
- Liegt der geschützte Ort weiter als 100 Meter entfernt?
- Gibt es Kinder oder Jugendliche, die den Konsum mitbekommen könnten?
- Ist die Antwort auf eine dieser Fragen unklar, wechselst du den Ort.
Warum die Frage im Alltag oft schwer ist
Viele Orte liegen dicht beieinander. Eine Innenstadt besteht oft aus Schulen, Spielplätzen, Sportflächen und Wohnhäusern auf engem Raum. Dort ist die Sichtweite schwerer einzuschätzen als auf einem freien Platz am Stadtrand. Gerade deshalb lohnt es sich, Orte mit vielen Nachbarn zu meiden, auch wenn sie auf den ersten Blick unauffällig wirken.
Wer regelmäßig in einem Viertel unterwegs ist, kann sich eine feste Liste von Orten anlegen, an denen er nicht konsumiert. So muss man nicht jedes Mal neu entscheiden, und das Risiko von Fehleinschätzungen sinkt. Eine Übersicht zu Orten mit Verboten bietet der Artikel Welche Orte sind für den Konsum komplett tabu?
Häufige Fragen
Was bedeutet Sichtweite beim Cannabiskonsum?
Die Sichtweite ist der Bereich um einen geschützten Ort, in dem das Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 KCanG ebenfalls gilt. Für Schulen nennt § 5 Abs. 2 Nr. 1 KCanG die Sichtweite ausdrücklich. Das Gesetz setzt die Grenze bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich: Darüber besteht keine Sichtweite mehr. Im Zweifel wechselst du den Ort.
Ab wann ist der Abstand zu groß für die Sichtweite?
Bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich besteht nach dem Gesetz keine Sichtweite mehr. Innerhalb von 100 Metern gehst du im Zweifel von einem Verbot aus. Wenn du dich nicht sicher bist, verschiebe den Konsum oder wähle einen Ort, der weit entfernt von Schulen, Spielplätzen und Einrichtungen für Kinder liegt. Bei einer konkreten Frage zu einem Vorfall hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.
Wo finde ich Beratung zu Cannabis online?
Die Plattform DigiSucht bietet Beratung zum Thema Cannabis an, die Seite ist unter suchtberatung.digital/cannabis erreichbar. Wer lieber am Telefon spricht, nutzt die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031. Die Angebote sind auf den jeweiligen Websites beschrieben. Für rechtliche Fragen zu einem Vorfall bleibt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt die richtige Adresse.