Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Darf man Medizinalcannabis und Genusscannabis zusammen besitzen?

Häufige Fragen

Darf ich Medizinalcannabis und Genusscannabis zu Hause zusammen aufbewahren?

Beide Bereiche unterliegen unterschiedlichen Gesetzen: dem MedCanG für Medizinalcannabis und dem KCanG für Genusscannabis mit den Besitzgrenzen aus § 3. Ob und wie beides gemeinsam aufbewahrt werden kann, besprichst du mit der verschreibenden Ärztin oder dem Arzt und mit der Apotheke. Lagere beides getrennt und beschrifte es. Bei konkreten Fragen zu Besitz und Grenzen hilft eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.

Gilt für Medizinalcannabis im Straßenverkehr etwas anderes?

§ 24a Abs. 4 StVG nennt eine Ausnahme für THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels. Ob diese Ausnahme im Einzelfall greift, hängt von der Einnahme ab und sollte mit der Ärztin oder dem Arzt besprochen werden. Genusscannabis fällt nicht unter diese Ausnahme. Bei Fragen zu einem Verfahren hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.

Wer darf Medizinalcannabis verschreiben?

Nach § 3 Abs. 1 MedCanG darf Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Die Abgabe an Endverbraucher erfolgt nach § 3 Abs. 2 nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung. Wer Fragen zur Verschreibung hat, wendet sich zuerst an die Praxis.

Quellen

  1. Medizinal-Cannabisgesetz § 3 (gesetze-im-internet.de)
  2. Konsumcannabisgesetz § 3 (gesetze-im-internet.de)
  3. Straßenverkehrsgesetz § 24a (gesetze-im-internet.de)
  4. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht (cannabispraevention.de)
  5. Konsumcannabisgesetz § 1 (gesetze-im-internet.de)
  6. Konsumcannabisgesetz § 10 (gesetze-im-internet.de)
  7. Sucht & Drogen Hotline

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