Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Darf ich in meiner Wohnung Cannabis konsumieren?

Häufige Fragen

Ist Cannabiskonsum in der eigenen Wohnung verboten?

Der Konsum in der eigenen Wohnung ist nicht pauschal verboten. Die Verbote in § 5 KCanG betreffen vor allem Minderjährige und bestimmte öffentliche Orte. Der Besitz muss die Grenzen des § 3 KCanG einhalten, und der Mietvertrag kann zusätzliche Regeln setzen.

Darf ich zu Hause konsumieren, wenn Mitbewohner unter 18 Jahren leben?

Nein, wenn die Minderjährigen in unmittelbarer Gegenwart sind. Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist der Konsum dann verboten. Achte darauf, dass Minderjährige im Haushalt den Konsum nicht mitbekommen, und kläre Regeln im Haushalt offen.

Kann der Vermieter den Konsum in der Wohnung verbieten?

Das KCanG regelt den Mietvertrag nicht. Ob der Vermieter den Konsum untersagen kann, hängt vom Vertrag und von der Hausordnung ab. Lies beide Dokumente und kläre offene Punkte schriftlich.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 5 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 3 auf gesetze-im-internet.de
  3. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht (cannabispraevention.de)
  4. drugcom.de: Drogenlexikon Cannabis
  5. Konsumcannabisgesetz § 34 (gesetze-im-internet.de)
  6. Konsumcannabisgesetz § 36 (gesetze-im-internet.de)
  7. Sucht & Drogen Hotline

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