Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Gilt der 100-Meter-Abstand auch zu Kitas?

Häufige Fragen

Gibt es einen festen Abstand von 100 Metern zu Kitas?

Nein. Die 100 Meter beziehen sich nach § 5 Abs. 2 KCanG auf die Sichtweite, gemessen vom Eingangsbereich der Einrichtung. Ob eine Kita in dieser Sichtweite liegt, prüfst du vor Ort. Im Zweifel fragst du die zuständige Stelle.

Gilt das Verbot auch, wenn keine Kinder zu sehen sind?

Das Verbot in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite hängt nicht davon ab, ob gerade Kinder zu sehen sind. Das Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen nach § 5 Abs. 1 KCanG gilt aber nur, wenn Minderjährige anwesend sind.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 5 (Konsumverbote)
  2. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  3. Suchtberatung digital: Cannabis

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