Gilt der 100-Meter-Abstand auch zu Kitas?
Einen festen Mindestabstand von 100 Metern zu Kitas gibt es nicht. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verbietet den öffentlichen Konsum in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite. Die 100 Meter markieren, ab wann die Sichtweite nicht mehr gegeben ist, gemessen vom Eingangsbereich der Einrichtung. Ob eine bestimmte Kita als Kinder- und Jugendeinrichtung gilt, klärt im Zweifel die zuständige Behörde.
Was das Gesetz über Kinder- und Jugendeinrichtungen sagt
Nach § 5 Abs. 2 KCanG ist öffentlicher Konsum in Kinder- und Jugendeinrichtungen verboten, ebenso in deren Sichtweite. Dasselbe gilt für Schulen und Kinderspielplätze. Eine Kita ist ein Ort, an dem sich regelmäßig Kinder aufhalten, und sie wird vom Schutzzweck der Vorschrift erfasst, sofern sie als Kinder- und Jugendeinrichtung gilt.
Ob eine konkrete Kita unter den Begriff Kinder- und Jugendeinrichtung fällt, ist eine Auslegungsfrage. Im Zweifel erfragst du das bei der zuständigen Behörde oder bei der Stadt, in der die Einrichtung liegt. Wer die Frage vorab klärt, muss den Ort später nicht schätzen.
Warum die 100 Meter eine Sichtweite-Grenze sind
Das Gesetz arbeitet mit der Sichtweite. Nach § 5 Abs. 2 KCanG gilt die Sichtweite nicht mehr bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich der Einrichtung. Das bedeutet: Die Regel zur Sichtweite endet bei einem Abstand von mehr als 100 Metern. Ob eine Kita in dieser Sichtweite liegt, entscheidet sich vor Ort.
Im Alltag heißt das: Ob du in der Nähe einer Kita konsumieren darfst, hängt davon ab, ob du den Ort siehst und ob er in der Sichtweite liegt. Eine Hecke, eine Mauer oder ein Gebäude können die Sicht versperren, und genau deshalb ist die Frage nach dem Einzelfall so wichtig.
Minderjährige in der Umgebung
Unabhängig vom Ort gilt nach § 5 Abs. 1 KCanG das Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen. Die Altersgrenze liegt unter 18 Jahren. Vor einer Kita ist dieser Punkt besonders relevant, denn Kinder sind dort regelmäßig anwesend, auch auf dem Weg zum Eingang oder beim Abholen.
Wer in der Nähe einer Kita unterwegs ist, sollte deshalb die Sichtweite prüfen und ebenso auf Kinder in der Umgebung achten. Ein kurzer Blick auf die Umgebung schützt die Kinder und vermeidet Ärger mit Eltern und Erziehenden.
Schritte, die dir Klarheit bringen
- Kläre vorab, ob die betreffende Einrichtung als Kinder- und Jugendeinrichtung gilt, und frage im Zweifel bei der zuständigen Stelle nach.
- Prüfe die Sichtweite vor Ort: Wer die Einrichtung sehen kann, ist im Bereich der Regel.
- Achte auf Kinder und Jugendliche in der Umgebung, besonders zu Abholzeiten.
- Wähle im Zweifel einen Ort, der weit entfernt liegt und nicht im Blickfeld einer Einrichtung.
Der Artikel zum Abstand zu Schulen behandelt die gleiche Systematik für Schulen. Die Grundlagen zum öffentlichen Konsum fasst der Überblick zu den verbotenen Orten zusammen.
Was bei Kindern im Haushalt gilt
Die Regeln zur Sichtweite betreffen den öffentlichen Raum. Im eigenen Zuhause gelten andere Fragen, vor allem der Schutz der Kinder vor Zugriff auf Cannabis. Der Artikel zur sicheren Aufbewahrung vor Kindern erklärt die praktischen Punkte.
Prävention: Kinder schützen
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) weist auf cannabispraevention.de darauf hin, dass sich das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet. Konsum kann diese Entwicklung beeinflussen. Wer in der Nähe von Kindern lebt oder arbeitet, sollte deshalb besonders vorsichtig sein.
Eltern und Erziehende finden Unterstützung bei Fragen zum Thema. Eine Übersicht bietet der Artikel zur Beratung für Eltern.
Wo du Hilfe bekommst
Bei Fragen zur Lage vor Ort hilft die zuständige Behörde, bei Fragen zum Konsum eine Suchtberatung. Das Portal suchtberatung.digital bietet Informationen zu Cannabis. Bei einem konkreten Vorfall ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht der richtige Ansprechpartner.
Typische Situationen rund um Kitas
- Du wohnst gegenüber einer Kita. Dann kann die Einrichtung in deinem Sichtfeld liegen, und die Sichtweite spielt eine zentrale Rolle.
- Du holst ein Kind ab oder begleitest jemanden. Dann sind Minderjährige anwesend, und das Konsumverbot nach § 5 Abs. 1 KCanG gilt.
- Du gehst regelmäßig an der Einrichtung vorbei. Dann prüfst du bei jedem Weg erneut Sichtweite und Anwesenheit von Kindern.
Die Entfernung vor Ort einschätzen
Eine Entfernung lässt sich mit einer Karten-App grob messen. Für die Sichtweite zählt aber der Blick vor Ort. Stell dich an den Ort, an dem du konsumieren würdest, und prüfe, ob die Einrichtung sichtbar ist. Notiere die Lage, und bring die Notizen zur Beratung mit, wenn du unsicher bist.
Der Artikel zum Konsum im Park zeigt, wie die Sichtweite im öffentlichen Raum wirkt.
Was du jetzt tun kannst
Prüfe bei jedem Ort in der Nähe einer Kita zwei Dinge: ob die Einrichtung in den genannten Schutz fällt und ob sie in deiner Sichtweite liegt. Wenn eine Frage offen bleibt, klärst du sie vorab. Wer die Kinder vor Ort im Blick behält, handelt im Sinne des Gesetzes und schützt die Jüngsten im Viertel.
Häufige Fragen
Gibt es einen festen Abstand von 100 Metern zu Kitas?
Nein. Die 100 Meter beziehen sich nach § 5 Abs. 2 KCanG auf die Sichtweite, gemessen vom Eingangsbereich der Einrichtung. Ob eine Kita in dieser Sichtweite liegt, prüfst du vor Ort. Im Zweifel fragst du die zuständige Stelle.
Gilt das Verbot auch, wenn keine Kinder zu sehen sind?
Das Verbot in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite hängt nicht davon ab, ob gerade Kinder zu sehen sind. Das Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen nach § 5 Abs. 1 KCanG gilt aber nur, wenn Minderjährige anwesend sind.