Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Dürfen Eltern ihren Kindern Cannabis zum Konsum geben?

Häufige Fragen

Ist es strafbar, wenn Eltern Cannabis an die eigenen Kinder weitergeben?

Ja. Das Abgeben und Weitergeben von Cannabis ist nach dem Konsumcannabisgesetz strafbar. Der Grundtatbestand nennt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Ist die weitergebende Person über 21 Jahre alt und gibt sie an ein Kind oder einen Jugendlichen ab, gilt das in der Regel als besonders schwerer Fall mit drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe. Bei einem konkreten Fall hilft eine Anwältin oder ein Anwalt.

Ab welchem Alter darf man in Deutschland Cannabis besitzen?

Die Besitzregel gilt für Personen ab 18 Jahren. Sie erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gilt eine Grenze von bis zu 50 Gramm bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial. Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren bleibt verboten.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 34 (gesetze-im-internet.de)
  2. Konsumcannabisgesetz § 5 (gesetze-im-internet.de)
  3. Konsumcannabisgesetz § 3 (gesetze-im-internet.de)
  4. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  5. drugcom: Cannabis (Drogenlexikon)
  6. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  7. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht

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