Dürfen Eltern ihren Kindern Cannabis zum Konsum geben?
Eltern dürfen ihren Kindern kein Cannabis zum Konsum geben. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) stellt das Abgeben und Weitergeben von Cannabis unter Strafe, und das gilt auch dann, wenn Eltern es gut meinen. Wer wissen will, wo die Grenze verläuft, findet die Antwort im Gesetz: Die Weitergabe an Minderjährige ist strafbar, und Konsum in ihrer unmittelbaren Gegenwart ist verboten.
Was das KCanG zur Weitergabe sagt
Das KCanG verbietet das Abgeben und Weitergeben von Cannabis. Nach § 34 des Gesetzes droht dafür schon im Grundtatbestand eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Der Grundtatbestand verweist auf die Verbotsnorm in § 2 Abs. 1 Nr. 7, und diese Norm nennt kein Mindestalter der Person, die etwas erhält. Auch das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch, etwa das Reichen eines Joints, ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 und § 34 Abs. 1 Nr. 8 KCanG verboten.
Die Strafbarkeit hängt also nicht davon ab, wie alt die Person ist, der Cannabis gegeben wird. Das Alter spielt aber für die Höhe des Strafrahmens eine große Rolle, wie der nächste Abschnitt zeigt. Für Eltern ist daher wichtig, die Regel ohne Ausnahme zu kennen: Cannabis gehört nicht in die Hände von Kindern, auch nicht als vermeintlich harmlose Geste.
Warum das Alter der Beteiligten den Strafrahmen verändert
Das Gesetz kennt ein Regelbeispiel für besonders schwere Fälle. Ein Regelbeispiel ist eine im Gesetz genannte Fallgruppe, die in der Regel als besonders schwer gilt und deshalb einen höheren Strafrahmen trägt. Hier geht es um die Weitergabe an ein Kind oder einen Jugendlichen durch eine Person über 21 Jahre. Dafür sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Die Vorschrift knüpft an das Alter der beteiligten Personen an, nicht an ihre Beziehung zueinander. Ob die weitergebende Person die Mutter, der Vater, ein Onkel oder ein Freund der Familie ist, spielt für das Regelbeispiel keine Rolle, solange das Altersmerkmal erfüllt ist. Eltern sind häufig älter als 21 Jahre, deshalb trifft sie das Regelbeispiel besonders direkt.
Was das für Jugendliche bedeutet
Auch Jugendliche selbst sind vom Verbot betroffen, wenn sie Cannabis weitergeben. Das Regelbeispiel mit dem höheren Strafrahmen nennt Personen über 21 Jahre. Der Grundtatbestand nennt kein Mindestalter. Wie ein Verfahren gegen Jugendliche abläuft, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt.
Konsum in Gegenwart von Kindern
Ein eigenes Verbot betrifft den Konsum selbst. Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten. Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren. Gemeint ist also neben dem Weitergeben auch das Rauchen oder Verdampfen, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher dabei ist.
Was genau unter unmittelbarer Gegenwart fällt, entscheidet im Zweifel eine Behörde oder ein Gericht im Einzelfall. Wer Kinder im Haushalt hat, sollte den Konsum deshalb so planen, dass kein Kind dabei sein kann. Praktisch heißt das: Konsum passt in Zeiten, in denen Kinder nicht im selben Raum sind, und Cannabis liegt außer Reichweite. Wie du das umsetzt, erklärt der Artikel Wie muss ich Cannabis vor Kindern sichern?
Welche Besitzgrenzen für Erwachsene gelten
Die Besitzregeln richten sich an Erwachsene. Ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erlaubt. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gilt eine Grenze von bis zu 50 Gramm bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial. Diese Mengen beschreiben, was Erwachsene für sich selbst besitzen dürfen.
- Besitz für den Eigenkonsum ab 18 Jahren: bis zu 25 Gramm.
- Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt: bis zu 50 Gramm Blüten oder Pflanzenmaterial.
- Weitergabe an andere Personen: nach dem Grundtatbestand strafbar.
Eine Besitzmenge ist also keine Erlaubnis zur Weitergabe. Wer die Mengen einhält, darf sie trotzdem nicht an Kinder oder Jugendliche abgeben. Die Mengenregeln im Detail stehen im Artikel Dürfen Jugendliche Cannabis besitzen?
Was die Fachstellen über junge Menschen sagen
Das junge Gehirn befindet sich in einer wichtigen Entwicklungsphase, und Cannabiskonsum kann diese Entwicklung beeinflussen. Laut BIÖG kann im schlimmsten Fall der Schul- oder Berufsabschluss gefährdet sein, weil das Gedächtnis viel schlechter funktioniert. Außerdem bekommen Menschen, die kiffen, nach Angaben des BIÖG häufiger eine Psychose als Menschen, die nicht kiffen.
Nach Angaben des BIÖG wird ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, abhängig. Drugcom ergänzt, dass sich bei dauerhaftem Konsum eine psychische Abhängigkeit entwickeln kann. Ein früher Einstieg in den Konsum hat laut drugcom nachhaltige Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit zur Folge. Für Eltern heißt das: Warnzeichen sollten ernst genommen werden.
- Veränderungen bei Schule, Schlaf oder Freundeskreis beobachten.
- Auf Rückzug, Leistungsabfall oder Geldprobleme achten.
- Früh Beratung suchen, bevor Konflikte eskalieren.
Typische Situationen im Familienalltag
Ein Jugendlicher bittet dich, ihm Cannabis zu besorgen oder ihm einen Joint zu geben. Das Gesetz behandelt die Weitergabe an Minderjährige als strafbar, und die Bitte des Kindes ändert daran nichts. In dieser Situation hilft ein klares Nein, verbunden mit dem Angebot, über den Wunsch zu reden.
Ein anderes Beispiel: Du rauchst abends auf dem Balkon, während dein Sohn im Wohnzimmer fernsieht. Ob das als Konsum in unmittelbarer Gegenwart gilt, hängt vom Einzelfall ab. Wer diese Frage gar nicht erst aufkommen lassen will, konsumiert dann, wenn keine Kinder im Haus sind. Wer unsicher ist, sollte im Zweifel auf den Konsum in dieser Situation verzichten.
Wie Eltern Kinder im Alltag schützen
Ein erster Schritt ist die Aufbewahrung. Cannabis gehört in ein Behältnis, das für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich ist, und zwar unabhängig davon, wie gut sie das Versteck kennen. Dazu kommt das Gespräch über die Gründe der Regel.
Hilfreich ist auch, Konsum und Familienleben zeitlich zu trennen. Wer Besuch von Freunden der Kinder erwartet, sollte vorher klären, dass dort kein Cannabis herumliegt. Eine Übersicht zu den Regeln des Jugendschutzes findet sich unter Jugendschutz, und der Artikel Wie schützt das KCanG Kinder und Jugendliche? erklärt die gesetzlichen Grundlagen.
Was du konkret tun kannst
Wenn du unsicher bist, ob eine Weitergabe oder ein Konsum schon strafbar war, klärt das eine Anwältin oder ein Anwalt. Bei Sorgen um den Konsum in der Familie hilft eine Suchtberatungsstelle vor Ort, und Eltern erreichen das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550. Bei einem Strafverfahren oder einem Verdacht gegen dich ist eine Anwältin oder ein Anwalt der richtige Ansprechpartner. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und gibt nur den Rahmen des Gesetzes wieder.
Wer nach Hintergründen sucht, findet im Themenbereich Recht und Gesetz weitere Artikel zu Besitz, Konsum und Strafen. Die Regeln für Eltern und Fachkräfte stehen im Themenbereich Prävention und Jugendschutz.
Häufige Fragen
Ist es strafbar, wenn Eltern Cannabis an die eigenen Kinder weitergeben?
Ja. Das Abgeben und Weitergeben von Cannabis ist nach dem Konsumcannabisgesetz strafbar. Der Grundtatbestand nennt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Ist die weitergebende Person über 21 Jahre alt und gibt sie an ein Kind oder einen Jugendlichen ab, gilt das in der Regel als besonders schwerer Fall mit drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe. Bei einem konkreten Fall hilft eine Anwältin oder ein Anwalt.
Ab welchem Alter darf man in Deutschland Cannabis besitzen?
Die Besitzregel gilt für Personen ab 18 Jahren. Sie erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gilt eine Grenze von bis zu 50 Gramm bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial. Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren bleibt verboten.