Dürfen Jugendliche Cannabis besitzen?
Nein, Jugendliche dürfen Cannabis nicht besitzen. Die Erlaubnis zum Besitz von bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum nach § 3 Abs. 1 KCanG gilt nur für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wer jünger ist, fällt nicht unter diese Regel, und der Besitz bleibt verboten. Gleichzeitig wirft die Frage viele Folgefragen auf, etwa zur Weitergabe, zu den Eltern und zur Gesundheit.
Die Altersgrenze im Gesetz
Das KCanG legt fest, dass der Besitz für Personen ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm erlaubt ist. Diese Erlaubnis bezieht sich auf den Eigenkonsum. Für Minderjährige gibt es keine vergleichbare Ausnahme. Die Altersgrenze ist deshalb eindeutig, und sie gilt unabhängig davon, ob ein Jugendlicher die Menge selbst gekauft oder von jemandem bekommen hat.
Mitglieder einer Anbauvereinigung müssen mindestens 18 Jahre alt sein (§ 16 Abs. 1 KCanG). Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren gelten dort eigene Höchstmengen. Diese Regeln lassen sich nicht auf Minderjährige übertragen.
Wer Jugendlichen Cannabis gibt
Die Weitergabe an Jugendliche ist der Schwerpunkt des Jugendschutzes im Gesetz. Nach § 34 KCanG wird bestraft, wer Cannabis abgibt oder weitergibt. Die Grundform sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Das Gesetz spricht vom Abgeben oder Weitergeben und nennt keinen Preis als Voraussetzung.
Besonders schwer wiegt die Weitergabe an ein Kind oder einen Jugendlichen durch eine Person über 21 Jahre. Für diesen Regelfall nennt das Gesetz einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Gesundheitliche Gründe für die Altersgrenze
Zur Altersgrenze gibt es gesundheitliche Hinweise. Laut BIÖG befindet sich das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase, und Konsum kann diese Entwicklung beeinflussen. Im schlimmsten Fall ist der Schul- oder Berufsabschluss gefährdet, weil das Gedächtnis schlechter funktioniert. Wer früh einsteigt, riskiert nach Angaben von drugcom nachhaltige Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit.
Der Beitrag zum jungen Gehirn vertieft diese Punkte.
Was Eltern und Fachkräfte wissen sollten
Wenn ein Jugendlicher Cannabis hat, ist das ein Anlass für ein Gespräch, nicht allein für eine Strafe. Eltern sollten ruhig fragen, woher das Cannabis kommt, was der Jugendliche sich davon erhofft und ob er Unterstützung braucht. Fachkräfte in Schulen und Jugendarbeit können ebenfalls ansprechen, was die Altersgrenze bedeutet, und Beratungsangebote nennen.
Wenn Eltern selbst unsicher sind, hilft der Beitrag zu Anzeichen für Konsum. Er zeigt, worauf man achten kann, ohne vorschnell zu urteilen.
Was passiert, wenn Jugendliche erwischt werden
Die Folgen für Jugendliche hängen vom Einzelfall ab, etwa vom Alter, von der Menge und vom Umfeld. Für Jugendliche und Heranwachsende gelten im Strafverfahren besondere Regeln des Jugendgerichtsgesetzes. Feste Folgen nennt dieser Ratgeber nicht. Wer betroffen ist, sollte rasch eine Beratung suchen. Der Beitrag zur Frage, ob Jugendliche bestraft werden, gibt einen ersten Überblick.
Konsum und Besitz im Umfeld von Kindern
Auch Erwachsene müssen beim Umgang mit Jugendlichen aufpassen. Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten. Wer Cannabis am Wohnsitz aufbewahrt, muss es nach § 10 KCanG durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter schützen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
Was Jugendliche wissen sollten, bevor sie handeln
Für Jugendliche ist der Besitz nicht erlaubt, unabhängig von der Menge. Wer Cannabis hat, kann in eine Lage geraten, in der Erwachsene entscheiden, was als Nächstes passiert. Deshalb ist es sinnvoll, sich früh an eine Vertrauensperson zu wenden, bevor ein Vorfall passiert.
Auch Freundeskreise spielen eine Rolle. Gruppendruck kann dazu führen, dass man etwas annimmt, obwohl man es eigentlich nicht will. Ein klares Nein ist erlaubt, und es schützt auch die Freunde, die sich nicht trauen, etwas zu sagen.
Schule, Ausbildung und Zukunft
Der Konsum in jungen Jahren kann die Ausbildung beeinflussen. Laut BIÖG ist im schlimmsten Fall der Schul- oder Berufsabschluss gefährdet, weil das Gedächtnis schlechter funktioniert. Wer eine Ausbildung oder einen Schulabschluss anstrebt, sollte den Konsum deshalb im Blick behalten. Der Beitrag zum Gedächtnis und Schulabschluss erklärt diesen Zusammenhang genauer.
Hilfe gibt es auch in Schulen. Schulsozialarbeit, Vertrauenslehrkräfte und Beratungsstellen hören zu und können Fragen klären. Wer sich nicht traut, sollte den ersten Schritt über eine Person machen, der er vertraut.
Was Eltern bei Verdacht tun können
Eltern merken oft zuerst, dass sich ein Jugendlicher verändert. Schlafprobleme, Leistungsabfall oder Rückzug können Anzeichen sein, müssen aber nicht allein auf Cannabis hinweisen. Ein ruhiges Gespräch ist meist wirkungsvoller als eine Anklage. Der Beitrag zum Gespräch mit Kindern über Cannabis gibt dafür Anhaltspunkte.
Wer Hilfe braucht, muss sich nicht erst erklären, bevor er um Unterstützung bittet. Beratungsstellen helfen, die nächsten Schritte zu planen.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du minderjährig bist und Cannabis hast, gib es nicht weiter und sprich mit einer Vertrauensperson darüber. Wenn du Eltern, Lehrkraft oder Jugendarbeit bist, nimm die Frage ernst und suche das Gespräch. Den Wortlaut zum Besitz findest du unter § 3 KCanG, die Weitergabe unter § 34 KCanG. Unterstützung für Eltern und Jugendliche findest du im Bereich Jugendschutz. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf man Cannabis besitzen?
Ab 18 Jahren. Nach § 3 Abs. 1 KCanG ist der Besitz von bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum für Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige fallen nicht unter diese Erlaubnis.
Wird bestraft, wer einem Jugendlichen Cannabis gibt?
Ja. Nach § 34 KCanG wird das Abgeben oder Weitergeben von Cannabis bestraft. Besonders schwer ist die Weitergabe an Kinder oder Jugendliche durch eine Person über 21 Jahre, dafür sieht das Gesetz einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Können Eltern bestraft werden, wenn ihr Kind Cannabis hat?
Das hängt vom Einzelfall ab. Das Gesetz knüpft an Handlungen an: Cannabis weitergeben oder überlassen (§ 34 KCanG) und selbst in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen konsumieren (§ 5 Abs. 1 KCanG). Allein dadurch, dass ein Kind Cannabis hat, ist das nicht erfüllt. Wer dazu Fragen hat, sollte eine Beratungsstelle oder eine Anwältin aufsuchen.
Quellen
- Konsumcannabisgesetz § 3 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 34 auf gesetze-im-internet.de
- BIÖG: Gefahren für Jugendliche (cannabispraevention.de)
- drugcom.de: Drogenlexikon Cannabis
- Konsumcannabisgesetz § 16 (gesetze-im-internet.de)
- Konsumcannabisgesetz § 10 (gesetze-im-internet.de)
- Jugendgerichtsgesetz § 1 (gesetze-im-internet.de)