Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Darf man Eigenanbau an den Club abgeben?

Häufige Fragen

Darf ich meinen Eigenanbau an einen Cannabis Social Club abgeben?

Nein, so ist es im Gesetz nicht vorgesehen. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG), und ein Verein darf nur selbst gemeinschaftlich angebautes Cannabis weitergeben (§ 19 Abs. 1 KCanG). Für den Einzelfall hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.

Darf ein Mitglied das Cannabis aus dem Club weitergeben?

Nein. Mitglieder dürfen Cannabis, das sie vom Verein erhalten haben, nicht an Dritte weitergeben (§ 19 Abs. 4 Satz 1 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  2. KCanG § 9 Anforderungen an den privaten Eigenanbau
  3. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  4. KCanG § 17 Anforderungen an den gemeinschaftlichen Eigenanbau
  5. KCanG § 18 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  6. KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe von Cannabis
  7. KCanG § 20 Kontrollierte Weitergabe von Vermehrungsmaterial
  8. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention
  9. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  10. KCanG § 34 Strafvorschriften
  11. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften

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