Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Muss der Club die Pflanzenzahl melden?

Häufige Fragen

Muss ein Cannabis Club seine Pflanzenzahl an die Behörde melden?

Eine Pflanzenzahl nennt § 26 KCanG nicht. Der Club muss aber Mengen in Gramm und Stückzahlen von Vermehrungsmaterial dokumentieren und bis zum 31. Januar die Mengen des Vorjahres elektronisch melden (§ 26 Abs. 3 KCanG). Ob die Behörde im Einzelfall weitere Angaben verlangt, klärt der Club schriftlich mit ihr.

Wie viele Pflanzen darf ich privat anbauen?

Für den privaten Eigenanbau sind höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt, ab 18 Jahren und am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 Abs. 1 KCanG). Diese Grenze gilt für Privatpersonen und nicht für einen Club.

Welche Fristen gelten für die Meldungen des Clubs?

Die Jahresmeldungen sind bis zum 31. Januar fällig (§ 26 Abs. 2 und 3 KCanG). Bei Gesundheitsrisiko oder Verdacht auf Abhandenkommen ist unverzüglich zu informieren (§ 26 Abs. 4 und 5 KCanG). Transporte über 25 Gramm sind spätestens einen Werktag vorher anzuzeigen (§ 22 Abs. 3 Nr. 3 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  2. KCanG § 9 Privater Eigenanbau
  3. KCanG § 11 Erlaubnis
  4. KCanG § 13 Inhalt der Erlaubnis
  5. KCanG § 22 Sicherung und Transport
  6. KCanG § 27 Überwachung
  7. KCanG § 28 Befugnisse der Behörde
  8. KCanG § 29 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
  9. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften

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