Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Wie groß darf der Vorrat eines Clubs sein?

Häufige Fragen

Wie groß darf der Vorrat eines Cannabis Clubs höchstens sein?

Eine feste Gramm-Zahl nennt das Gesetz nicht. Die Erlaubnis ist auf die jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemengen begrenzt, die für den Eigenbedarf der Mitglieder voraussichtlich erforderlich sind (§ 13 Abs. 3 KCanG). Cannabis über diesen Mengen ist nicht weitergabefähig (§ 18 Abs. 4 Nr. 3 KCanG).

Muss der Club den Vorrat dokumentieren?

Ja. Der Club dokumentiert fortlaufend, wie viel Cannabis sich auf dem Besitztum befindet, wie viel angebaut, weitergegeben und vernichtet wurde (§ 26 Abs. 1 KCanG), und meldet bis zum 31. Januar die Mengen des Vorjahres einschließlich des Bestands am Jahresende (§ 26 Abs. 3 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 11 Erlaubnis
  2. KCanG § 13 Inhalt der Erlaubnis
  3. KCanG § 15 Widerruf der Erlaubnis
  4. KCanG § 18 Weitergabefähigkeit
  5. KCanG § 19 Weitergabe von Cannabis
  6. KCanG § 22 Sicherung
  7. KCanG § 26 Dokumentation
  8. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
  9. Sucht & Drogen Hotline

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