Wie groß darf der Vorrat eines Clubs sein?
Eine feste Höchstmenge in Gramm für den Vorrat eines Clubs nennt das Konsumcannabisgesetz nicht. Die Grenze ergibt sich aus der Erlaubnis: Sie ist auf die jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemengen begrenzt, die für den Eigenbedarf der Mitglieder voraussichtlich erforderlich sind (§ 13 Abs. 3 KCanG). Was darüber hinaus angebaut wird, darf nicht weitergegeben werden und ist zu vernichten (§ 18 Abs. 3 und Abs. 4 Nr. 3 KCanG).
Die Jahresmenge in der Erlaubnis
Im Antrag nennt der Club die Mengen Cannabis in Gramm, getrennt nach Marihuana und Haschisch, die er voraussichtlich pro Jahr anbauen und weitergeben will (§ 11 Abs. 4 Nr. 9 KCanG). Die Behörde begrenzt die Erlaubnis auf die Mengen, die für den Eigenbedarf der Mitglieder voraussichtlich nötig sind. Ändert sich die Mitgliederzahl, muss sie die Mengen auf Nachweis nachträglich anpassen (§ 13 Abs. 3 KCanG). Sie kann die Erlaubnis außerdem mit Bedingungen und Auflagen versehen (§ 13 Abs. 4 KCanG). Wer die erlaubten Jahresmengen wiederholt überschreitet, riskiert den Widerruf der Erlaubnis (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 KCanG).
Der Bezug zur Abgabe an Mitglieder
Die Jahresmenge richtet sich nach dem Bedarf der Mitglieder, und dieser ist gesetzlich gedeckelt: Mitglieder ab 21 Jahren dürfen höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat erhalten, Heranwachsende höchstens 25 Gramm pro Tag und 30 Gramm pro Kalendermonat mit höchstens 10 Prozent THC (§ 19 Abs. 3 KCanG). Ein Bestand, der den Bedarf der Mitglieder weit übersteigt, ist deshalb schwer mit der Erlaubnis vereinbar.
Wo der Vorrat liegen darf
Cannabis und Vermehrungsmaterial dürfen nicht außerhalb des in der Erlaubnis genannten befriedeten Besitztums gelagert werden (§ 22 Abs. 2 KCanG). Das Besitztum ist durch Umzäunung, einbruchsichere Türen und Fenster oder andere geeignete Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten und Wegnahme zu sichern (§ 22 Abs. 1 Satz 2 KCanG). Das Cannabis muss gegen den Zugriff Unbefugter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, geschützt sein. Ein ungesicherter Vorrat verstößt gegen diese Pflicht, unabhängig von seiner Größe. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 36 Abs. 1 Nr. 6, 28 und 29, Abs. 2 KCanG).
Bestand dokumentieren und melden
Der Club dokumentiert fortlaufend die Mengen Cannabis in Gramm, die sich auf dem Besitztum befinden, die Mengen des angebauten und des vernichteten Cannabis sowie die Weitergaben (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 KCanG). Bis zum 31. Januar übermittelt er der Behörde elektronisch die Mengen, die im Vorjahr angebaut, weitergegeben und vernichtet wurden, und den Bestand am Jahresende, aufgegliedert nach Sorten sowie durchschnittlichem THC- und CBD-Gehalt (§ 26 Abs. 3 KCanG). Die Behörde kann so jedes Jahr prüfen, ob Vorrat und erlaubte Mengen zusammenpassen.
Qualitätssicherung wirkt auf den Vorrat
Der Club muss regelmäßig Stichproben des angebauten Cannabis nehmen und untersuchen, um die Weitergabefähigkeit sicherzustellen (§ 18 Abs. 2 KCanG). Nicht weitergabefähiges Cannabis ist unverzüglich zu vernichten (§ 18 Abs. 3 KCanG). Es zählt dann nicht mehr als verwertbarer Vorrat.
Was Clubs konkret tun sollten
- Die Mengen des Vorrats laufend in Gramm erfassen, getrennt nach Marihuana und Haschisch.
- Den Bestand regelmäßig mit der erlaubten Jahresmenge und dem Bedarf der Mitglieder abgleichen.
- Die Lagerung so sichern, dass Unbefugte, vor allem Minderjährige, keinen Zugriff haben.
- Bei veränderter Mitgliederzahl eine Anpassung der Jahresmengen bei der Behörde beantragen und nachweisen.
Lagerung im Alltag
Ein Bestandsbuch, in dem jede Einlagerung, Entnahme und Vernichtung steht, erleichtert die Dokumentation. Die Angaben in Gramm müssen mit dem tatsächlichen Bestand übereinstimmen. Eine regelmäßige interne Kontrolle zeigt früh, ob Abweichungen entstehen. Wer Zugang zu den Räumen hat und wie die Lagerung verschlossen wird, sollte der Vorstand schriftlich festlegen.
Was Mitglieder wissen sollten
Als Mitglied musst du den genauen Vorrat nicht kennen. Wichtig ist, dass deine Abgaben nachvollziehbar sind. Notiere, was du erhältst, und frage nach, wenn Angaben nicht zusammenpassen. Beratung zum eigenen Konsum bietet die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031.
Wie die Abgabemengen über das Jahr geplant werden, erklärt Wie werden die jährlichen Anbau- und Abgabemengen festgelegt?. Die Monatsgrenze für Mitglieder beschreibt Wie viel dürfen Mitglieder monatlich erhalten?. Zur Aufbewahrung der Unterlagen hilft Wie lange muss der Club Unterlagen aufbewahren?
Zur Sicherung des Anbaus passt Wie muss der Club Cannabis vor Zugriff Unbefugter sichern?. Allgemeine Informationen bietet der Themenbereich Anbauvereinigungen und Clubs.
Häufige Fragen
Wie groß darf der Vorrat eines Cannabis Clubs höchstens sein?
Eine feste Gramm-Zahl nennt das Gesetz nicht. Die Erlaubnis ist auf die jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemengen begrenzt, die für den Eigenbedarf der Mitglieder voraussichtlich erforderlich sind (§ 13 Abs. 3 KCanG). Cannabis über diesen Mengen ist nicht weitergabefähig (§ 18 Abs. 4 Nr. 3 KCanG).
Muss der Club den Vorrat dokumentieren?
Ja. Der Club dokumentiert fortlaufend, wie viel Cannabis sich auf dem Besitztum befindet, wie viel angebaut, weitergegeben und vernichtet wurde (§ 26 Abs. 1 KCanG), und meldet bis zum 31. Januar die Mengen des Vorjahres einschließlich des Bestands am Jahresende (§ 26 Abs. 3 KCanG).