Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Welche Gesundheitsschutzregeln gelten für den Anbau im Club?

Häufige Fragen

Welche Gesundheitsschutzregeln muss ein Club einhalten?

Der Club muss ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen (§ 23 Abs. 6 KCanG), ein Mitglied als Präventionsbeauftragten ernennen (§ 23 Abs. 4 KCanG), Minderjährigen den Zutritt verwehren (§ 23 Abs. 1 KCanG), Cannabis gegen Zugriff Unbefugter sichern (§ 22 Abs. 1 KCanG) und bei der Weitergabe aufklären (§ 21 Abs. 3 KCanG).

Was ist der Präventionsbeauftragte im Cannabis Social Club?

Ein vom Vorstand ernanntes Mitglied (§ 23 Abs. 4 KCanG). Es ist Ansprechperson für Suchtprävention, sorgt für geeignete Maßnahmen und die Umsetzung des Konzepts und muss seine Beratungs- und Präventionskenntnisse durch eine Schulungsbescheinigung nachweisen.

Worüber muss ein Club bei der Weitergabe aufklären?

Unter anderem über mögliche Schäden bei Konsum unter 25 Jahren, Kinder- und Jugendschutz einschließlich Nichtkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit, Wechselwirkungen und Mischkonsum, Einschränkungen im Straßenverkehr sowie Beratungsstellen (§ 21 Abs. 3 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 11 Erlaubnispflicht
  2. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis
  3. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  4. KCanG § 17 Anforderungen an den gemeinschaftlichen Eigenanbau
  5. KCanG § 18 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  6. KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe von Cannabis
  7. KCanG § 21 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
  8. KCanG § 22 Sicherung und Transport
  9. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention
  10. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  11. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
  12. Sucht und Drogen Hotline

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