Kann ich jemanden zur Beratung zwingen?
Angehörige fragen oft, ob sie jemanden zur Beratung zwingen können. Die kurze Antwort lautet: Im Alltag kannst du Hilfe anbieten, aber nicht erzwingen. DigiSucht beschreibt für Angehörige, dass der Wille zur Veränderung von der betroffenen Person selbst kommen muss. Dieser Ratgeber erklärt, was du als Angehörige oder Angehöriger trotzdem tun kannst und an welcher Stelle du fachlichen Rat für einzelne rechtliche Fragen brauchst.
Warum Hilfe eine eigene Entscheidung bleibt
Nach Angaben von DigiSucht liegt der Wille zur Veränderung bei der betroffenen Person. Angehörige können diesen Willen nicht ersetzen. Das zeigt keine Gleichgültigkeit, es beschreibt eine Grenze deiner Möglichkeiten.
Eine Beratungsstelle kann Gespräche anbieten, Informationen geben und Wege aufzeigen. Ob jemand das Angebot annimmt, entscheidet die Person selbst. Wie die rechtliche Lage in einem besonderen Fall aussieht, etwa bei einer gerichtlichen Entscheidung, kann dieser Ratgeber nicht beurteilen.
Was du als Angehörige oder Angehöriger trotzdem tun kannst
Auch wenn du niemanden zu einem Termin zwingen kannst, hast du Einfluss auf das, was du selbst tust. Die folgenden Schritte geben der Situation Struktur, ohne Druck zu erzeugen.
- Sprich konkret über das, was du beobachtest, zum Beispiel: „Ich mache mir Sorgen, weil du in letzter Zeit öfter müde bist.“ Vorwürfe und Verallgemeinerungen wie „Du bist immer high“ erreichen meist das Gegenteil.
- Biete die Beratung als Möglichkeit an. Nenne eine konkrete Stelle und frag, ob ihr gemeinsam anrufen sollt.
- Setze eigene Grenzen, etwa keine Geldbeträge mehr für Konsum und keine Übernahme von Aufgaben, die eigentlich die betroffene Person erledigen müsste.
- Halte das Angebot offen. Eine Einladung, die nach Wochen noch steht, kann mehr bewirken als ein Ultimatum.
- Sorge für dich selbst. Angehörige, die gut auf sich achten, können länger unterstützen.
Die BIÖG empfiehlt Eltern auf cannabispraevention.de, vor einem Gespräch die eigene Haltung zu Cannabis zu überdenken und im Streit ruhig zu bleiben. Diese Haltung hilft auch Partnerinnen, Partnern und Geschwistern.
Grenzen setzen, ohne den Kontakt zu verlieren
Grenzen sind kein Druckmittel. Sie schützen dich und machen klar, was du mittragen kannst und was nicht. Eine Grenze könnte sein, dass du bei Konsum nicht mehr zusiehst oder dass du in deiner Wohnung keinen Konsum duldest. Wichtig ist, dass du Grenzen benennst und einhältst. Wenn du eine Grenze nicht durchhalten kannst, sprich das mit einer Fachkraft durch, bevor du sie noch einmal aussprichst.
DigiSucht nennt als zentrale Punkte für Angehörige, Grenzen zu setzen, auf das eigene Wohlbefinden zu achten und keine Schuld an der Sucht eines anderen Menschen zu tragen. Das klingt einfach, ist im Alltag aber schwer. Auf der DigiSucht-Plattform können sich Angehörige nach Angaben der Plattform anonym und kostenlos beraten lassen.
Wenn Kinder oder Minderjährige betroffen sind
Bei Minderjährigen wirft die Frage nach Zwang oft zusätzliche Unsicherheit auf. Welche Rechte und Pflichten Eltern im Einzelfall haben und was Gerichte oder Behörden anordnen können, bewertet dieser Ratgeber nicht. Das klären Beratungsstellen, Jugendämter oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht.
Eltern können sich außerdem am Elterntelefon der Nummer gegen Kummer beraten lassen: 0800 111 0 550. Der Ratgeber Hilft das Jugendamt bei Cannabiskonsum Jugendlicher? erklärt, wie du die zuständige Stelle vor Ort findest.
Wann du nicht abwarten solltest
Für einen Zwang zur Beratung gibt es im Alltag keinen Hebel. Es gibt aber Situationen, in denen du nicht warten darfst. Wenn die betroffene Person Gewalt ausübt, sich selbst gefährdet oder Hinweise auf eine akute Vergiftung zeigt, rufe sofort den Notruf 112 an. Mindzone empfiehlt bei einem Drogennotfall, im Zweifel immer sofort den Notarzt zu rufen und bei der Person zu bleiben. Der Ratgeber Wann sollten Eltern sofort Hilfe holen? zeigt die Warnzeichen im Detail.
Wie du ein Angebot formulierst
Ein Angebot klingt anders als eine Forderung. Du kannst etwa sagen: „Ich würde gern mit dir zusammen bei der Beratungsstelle anrufen. Du musst dich nicht sofort entscheiden.“ Solche Sätze lassen der betroffenen Person Raum und zeigen trotzdem, dass dir die Sache wichtig ist. Wiederhole das Angebot, wenn der Moment passt, und mache keine Ankündigungen, die du nicht einhalten kannst.
Hilfreich ist auch, deine Sorge von deiner Erwartung zu trennen. „Ich mache mir Sorgen“ ist eine Aussage über dich. „Du musst jetzt etwas tun“ ist eine Erwartung an die andere Person. Die erste Form greift weniger an.
Wenn der Druck wächst
Manchmal wächst der Druck im Haus, weil Angehörige es nicht mehr aushalten. Dann lohnt sich eine Pause. Verlasse den Raum, wenn du merkst, dass du laut wirst. Sprich später mit einer Fachkraft darüber, was passiert ist und wie du beim nächsten Mal anders reagieren kannst. Die Beratung für Angehörige ist genau dafür da.
Gefährlich wird es, wenn Drohungen mit Gewalt im Raum stehen oder wenn sich die betroffene Person selbst verletzen könnte. In solchen Fällen rufst du den Notruf 112 an und verlässt dich nicht darauf, dass sich die Lage von allein beruhigt.
Was du jetzt tun kannst
- Überlege, welche Grenze du setzen möchtest, und formuliere sie in einem Satz.
- Suche eine Beratungsstelle und biete einen gemeinsamen Anruf an.
- Hol dir selbst Unterstützung, etwa bei einer Beratung für Angehörige.
- Lass rechtliche Fragen zu Zwang von einer Fachkraft klären, bevor du handelst.
- Bei akuter Gefahr wählst du sofort den Notruf 112.
Eine Übersicht zu Beratungsstellen in der Nähe bietet der Ratgeber Wo finde ich eine Suchtberatungsstelle für Cannabis?.
Häufige Fragen
Kann ich eine erwachsene Person per Gericht zur Suchtberatung verpflichten?
Diese Frage ist rechtlich zu prüfen, weil es auf den Einzelfall ankommt. Dieser Ratgeber bewertet sie nicht. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen. Im Alltag kannst du Hilfe anbieten und Wege aufzeigen, die Entscheidung bleibt bei der betroffenen Person.
Was kann ich tun, wenn die betroffene Person jede Hilfe ablehnt?
Du kannst deine eigene Situation in einer Beratung klären und Grenzen setzen. Die Einladung zur Hilfe kann offen bleiben. Wenn die Lage gefährlich wird, rufst du den Notruf 112 an. Eine Beratung für Angehörige hilft dir, den Umgang mit der Ablehnung auszuhalten.
Gilt das auch für Jugendliche?
Bei Minderjährigen spielt die Verantwortung der Eltern eine größere Rolle. Welche Regeln im Einzelfall gelten, klären Beratungsstellen, das Jugendamt oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt. Eltern erreichen das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550.