Hilft das Jugendamt bei Cannabiskonsum Jugendlicher?
Das Jugendamt ist die Stelle, die in jeder Kommune Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt. Es kann helfen, wenn Eltern mit der Erziehung nicht weiterkommen oder wenn Jugendliche in Schwierigkeiten geraten. Das Jugendamt kann Eltern beraten und Hilfen vermitteln. Bei Cannabiskonsum Jugendlicher hängt es vom Einzelfall ab, welche Unterstützung sinnvoll ist und welche Aufgaben das Jugendamt übernimmt. Dieser Ratgeber erklärt, was Eltern von dieser Stelle erwarten können, welche Beratung davor liegt und wie Sie die zuständige Ansprechperson finden.
Was das Jugendamt ist
Das Jugendamt gehört zur Verwaltung der Städte und Landkreise. Es ist Teil der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Dort geht es um die Frage, wie ein junger Mensch gut aufwachsen kann und welche Hilfe Familien dafür brauchen. Die genauen Zuständigkeiten, Namen der Abteilungen und Ablaufwege unterscheiden sich je nach Kommune. Deshalb lohnt sich eine Nachfrage vor Ort.
Wichtig ist: Das Jugendamt ist keine Suchtberatungsstelle. Es kann Familien in Kontakt mit Beratung bringen und prüfen, welche Unterstützung nötig ist. Bei Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindeswohls hat es außerdem einen gesetzlichen Schutzauftrag (§ 8a SGB VIII). Wie das im Einzelfall abläuft, erfährst du vor einem Termin am besten durch eine Nachfrage.
Was Eltern vom Jugendamt erwarten können
Wenn Eltern sich an das Jugendamt wenden, geht es oft um Beratung zur Erziehung, um Vermittlung in Angebote oder um eine Einschätzung der Lage. Bei Cannabiskonsum eines Jugendlichen kann das bedeuten, dass eine Fachkraft mit den Eltern ein Gespräch führt, die Situation mit dem Jugendlichen klärt oder den Kontakt zu einer Beratungsstelle herstellt. Welche Hilfe im Einzelfall konkret folgt, entscheidet die zuständige Fachkraft gemeinsam mit der Familie.
Fragen Sie beim ersten Kontakt, welche Informationen die Fachkraft braucht, und beschreiben Sie Ihre Beobachtungen so konkret wie möglich. Sprechen Sie offen über Ihre Sorgen und Ihre Ziele.
Die Beratung vor dem Jugendamt
In vielen Fällen ist eine Beratungsstelle der bessere erste Schritt. Die Cannabisprävention des Bundes bietet unter cannabispraevention.de Informationen für Eltern, etwa zu gesundheitlichen Risiken und zu Gesprächen mit Kindern. Dort finden Sie auch Hinweise, wie Sie Hilfe vor Ort erreichen. Für Eltern gibt es außerdem Online-Beratung, die bei Fragen zum Konsum ihrer Kinder berät, etwa über die DigiSucht-Plattform.
Nach Angaben der DHS ist das Angebot der Suchtberatungsstellen unverbindlich: Angehörige entscheiden selbst, welche Hilfen sie nutzen. So können Sie die Lage zunächst einordnen. Sie entscheiden anschließend, ob ein Kontakt zum Jugendamt sinnvoll ist.
Gesundheitliche Risiken für Jugendliche
Die Frage nach dem Jugendamt stellt sich oft, weil Eltern um die Gesundheit ihres Kindes fürchten. Die Seite cannabispraevention.de beschreibt Jugendliche als besonders gefährdet. Der Konsum wirkt sich auf ein Gehirn aus, das sich noch entwickelt. Laut BIÖG kann bei jungen Menschen das Gedächtnis schlechter funktionieren, im schlimmsten Fall ist der Schul- oder Berufsabschluss gefährdet. Außerdem bekommen Menschen, die kiffen, laut BIÖG häufiger eine Psychose als Menschen, die nicht kiffen. Dieser statistische Zusammenhang belegt allerdings nicht, dass Cannabis die Psychose verursacht. Ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, wird laut BIÖG abhängig.
Diese Angaben sagen nicht, welche Hilfe im Einzelfall passt. Dafür braucht es eine persönliche Einschätzung durch eine Fachstelle.
Wie Sie die zuständige Stelle finden
Die zuständige Stelle finden Sie über die Stadt- oder Kreisverwaltung. Dort fragen Sie nach der Jugendhilfe oder dem Jugendamt. Auch Beratungsstellen vor Ort kennen die Ansprechpersonen und können Sie begleiten. Das DHS-Suchthilfeverzeichnis hilft Ihnen, Beratungsstellen in Ihrer Nähe zu finden. Bringen Sie Notizen zu Ihren Beobachtungen mit, damit das Gespräch zielgerichtet verläuft.
- Fragen Sie, welche Stelle für Jugendliche mit Suchtproblemen zuständig ist.
- Erkundigen Sie sich nach Angeboten für Eltern und für Jugendliche getrennt.
- Klären Sie, wie Sie Ihr Kind einbeziehen können, ohne es zu überrumpeln.
- Lassen Sie sich die Ansprechpersonen und Erreichbarkeiten notieren.
Wann Sie nicht warten sollten
Wenn Ihr Kind sich selbst oder andere gefährdet, warten Sie nicht auf einen Termin. Bei akuter Gefahr rufen Sie den Notruf 112 an. Auch wenn Ihr Kind Gewalt ausübt, Sie bedroht oder sich nicht mehr versorgt, handeln Sie zügig. Bei akuter Gefahr hat der Notruf Vorrang vor jedem Termin.
Prävention durch frühe Gespräche
Eltern können Cannabis sachlich ansprechen, Regeln im Haushalt vereinbaren und ihrem Kind zeigen, dass es sich bei Problemen melden darf. Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer erreichen Sie unter 0800 111 0 550; Zeiten und Kosten stehen auf nummergegenkummer.de.
Auch die Schule ist ein wichtiger Partner der Prävention. Lehrkräfte und Schulsozialarbeit sehen Jugendliche im Alltag und können Veränderungen früh bemerken. Eltern sollten den Kontakt zur Schule suchen, wenn sie sich Sorgen machen.
Ein Gespräch mit dem Jugendamt vorbereiten
Ein Gespräch mit dem Jugendamt gelingt besser, wenn Sie wissen, was Sie erreichen möchten. Überlegen Sie, ob Sie Beratung für sich, Unterstützung für Ihr Kind oder eine Vermittlung in Angebote suchen. Bringen Sie Ihre Notizen mit, aber sprechen Sie auch über Ihre Gefühle. Die Fachkraft muss die Familie kennenlernen, um passende Hilfe zu finden.
Fragen Sie am Anfang, wie das Gespräch abläuft, wer daran teilnimmt und welche Informationen die Stelle weitergibt. Diese Frage ist nicht misstrauisch gemeint. Wer die Abläufe kennt, fühlt sich sicherer und kann besser entscheiden, was er erzählen möchte.
Die Rolle des Kindes
Jugendliche sollten möglichst einbezogen werden, wenn es um ihre eigene Hilfe geht. Erklären Sie ihnen vorher, warum Sie Unterstützung suchen und welche Stelle beteiligt sein kann. Ein Jugendlicher, der sich übergangen fühlt, spricht selten offen. Gleichzeitig dürfen Eltern sich Hilfe holen, wenn sie das Gefühl haben, allein nicht weiterzukommen. Diese Balance ist schwierig, und eine Beratung hilft, sie zu finden.
Was Sie jetzt tun können
- Notieren Sie Ihre Beobachtungen mit Datum und konkreten Beispielen.
- Suchen Sie eine Beratungsstelle für Eltern oder Jugendliche und fragen Sie nach einer ersten Einschätzung.
- Erfragen Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung die zuständige Stelle für Jugendhilfe.
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Ihre Sorgen, ohne Vorwürfe.
- Bei akuter Gefahr gilt der Notruf 112.
Weitere Hinweise finden Sie im Ratgeber Wie schützen Eltern ihre Kinder zu Hause vor Cannabis?. Dort geht es um konkrete Schritte im Alltag.
Häufige Fragen
Wird das Jugendamt automatisch informiert, wenn mein Kind kifft?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Ob und wann das Jugendamt tätig wird, hängt vom Einzelfall ab, vor allem davon, ob Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen (§ 8a SGB VIII). Sie können sich selbst an das Jugendamt wenden und um Beratung bitten. Eine Beratungsstelle kann vorab mit Ihnen besprechen, welche Schritte sinnvoll sind.
Kann das Jugendamt meinem Kind den Konsum verbieten?
Das Jugendamt berät und vermittelt Hilfen. Welche rechtlichen Schritte im Einzelfall möglich sind, klärt eine Fachkraft oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht. Gerichte entscheiden im Einzelfall. Für Eltern ist die Beratung der erste Schritt.
Wo finde ich das zuständige Jugendamt?
Die Stadt- oder Kreisverwaltung nennt Ihnen die zuständige Stelle. Auch Beratungsstellen vor Ort kennen die Ansprechpersonen. Das DHS-Suchthilfeverzeichnis hilft bei der Suche nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Quellen
- cannabispraevention.de: Eltern
- cannabispraevention.de: Gesundheitliche Risiken für Eltern
- cannabispraevention.de: Gefahren für Jugendliche
- cannabispraevention.de: Langfristige Risiken und Sucht
- DHS: Suchthilfeverzeichnis
- DHS: Angehörige und Mitbetroffene
- SGB VIII § 8a: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- Nummer gegen Kummer: Elterntelefon