Hilfe und Beratung · Angehörige und Selbsthilfe

Hilft das Jugendamt bei Cannabiskonsum Jugendlicher?

Häufige Fragen

Wird das Jugendamt automatisch informiert, wenn mein Kind kifft?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Ob und wann das Jugendamt tätig wird, hängt vom Einzelfall ab, vor allem davon, ob Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen (§ 8a SGB VIII). Sie können sich selbst an das Jugendamt wenden und um Beratung bitten. Eine Beratungsstelle kann vorab mit Ihnen besprechen, welche Schritte sinnvoll sind.

Kann das Jugendamt meinem Kind den Konsum verbieten?

Das Jugendamt berät und vermittelt Hilfen. Welche rechtlichen Schritte im Einzelfall möglich sind, klärt eine Fachkraft oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht. Gerichte entscheiden im Einzelfall. Für Eltern ist die Beratung der erste Schritt.

Wo finde ich das zuständige Jugendamt?

Die Stadt- oder Kreisverwaltung nennt Ihnen die zuständige Stelle. Auch Beratungsstellen vor Ort kennen die Ansprechpersonen. Das DHS-Suchthilfeverzeichnis hilft bei der Suche nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Quellen

  1. cannabispraevention.de: Eltern
  2. cannabispraevention.de: Gesundheitliche Risiken für Eltern
  3. cannabispraevention.de: Gefahren für Jugendliche
  4. cannabispraevention.de: Langfristige Risiken und Sucht
  5. DHS: Suchthilfeverzeichnis
  6. DHS: Angehörige und Mitbetroffene
  7. SGB VIII § 8a: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  8. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon

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