Wie stark sank die Zahl der BtMG-Verurteilungen 2024?
Stand: Dezember 2025. Die Zahl der Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sank im Jahr 2024 auf rund 36.400. Das statistische Bundesamt (Destatis) meldet einen Rückgang von rund 21.200 Verurteilungen, also 37 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Den starken Rückgang führt Destatis auf einen Sondereffekt durch die Teillegalisierung von Cannabis zurück, die seit April 2024 gilt.
Die Zahlen von Destatis
Die Pressemitteilung von Destatis vom 15. Dezember 2025 nennt für 2024 folgende Angaben:
- rund 36.400 Verurteilungen wegen Verstößen gegen das BtMG,
- ein Rückgang um rund 21.200 Verurteilungen,
- ein Rückgang um 37 Prozent gegenüber 2023.
Die Zahl bezieht sich nur auf das BtMG. Verurteilungen nach anderen Gesetzen führt die Statistik getrennt auf.
Was der Sondereffekt bedeutet
Destatis spricht von einem Sondereffekt durch die gesetzliche Teillegalisierung. Gemeint ist: Seit April 2024 ist Besitz bis zu einer bestimmten Menge erlaubt. Nach § 3 Abs. 1 KCanG sind bis zu 25 Gramm Cannabis ab 18 Jahren erlaubt.
Die Zahl zählt Verurteilungen. Über den Konsum sagt sie nichts.
Was Verurteilungen nicht zeigen
Eine Verurteilung ist der Ausgang eines Strafverfahrens. Sie zeigt, wie die Justiz entschieden hat, nicht, wie stark die Nachfrage ist. Auch die Zahl der Polizeiermittlungen oder Sicherstellungen erzählt eine eigene Geschichte. Wer die Entwicklung verstehen will, sollte mehrere Zahlen nebeneinanderlegen und jeweils auf den Zeitraum achten. Der Artikel zu den Rauschgiftdelikten 2024 zeigt die Polizeiseite dieser Entwicklung.
Was weiterhin strafbar bleibt
Die Teillegalisierung hat klare Grenzen. Das Gesetz stellt die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche unter Strafe. Nach § 34 KCanG wird die Abgabe oder Weitergabe von Cannabis mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn eine Person über 21 Jahren Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen weitergibt. Dafür sieht das Gesetz Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor (§ 34 Abs. 3 KCanG).
Auch die Konsumverbote gelten weiter. Konsum in Schulen, auf Kinderspielplätzen und in Kinder- und Jugendeinrichtungen ist verboten, auch in deren Sichtweite (§ 5 Abs. 2 KCanG).
Prävention bei Verfahren und Konsum
Die Zahl der Verurteilungen sinkt, das Thema Jugendschutz bleibt. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) schreibt, das junge Gehirn befinde sich in einer wichtigen Entwicklungsphase. Konsum kann diese Entwicklung beeinflussen, auch das Gedächtnis. Wer Jugendliche begleitet, schaut deshalb auch auf die Gesundheit.
Nach Angaben der BIÖG wird ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, abhängig. Diese Zahl zeigt, warum Prävention auch dann nötig bleibt, wenn Besitz bis zu einer bestimmten Menge erlaubt ist.
Wie Verurteilungen und Verfahren zusammenhängen
Eine Verurteilung ist das Ende eines Strafverfahrens. Davor stehen Ermittlungen und gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren. Ein Rückgang bei den Verurteilungen kann deshalb auch auf weniger Verfahren hinweisen. Die Pressemitteilung von Destatis nennt vor allem die Verurteilungen.
Wer Zahlen zitiert, nennt das Jahr, die Statistik und das Gesetz, auf das sich die Zahl bezieht. Bei den BtMG-Verurteilungen ist das Betäubungsmittelgesetz maßgeblich, nicht das KCanG.
Was die Zahl für Betroffene bedeutet
Wer selbst betroffen ist, hat es mit einem konkreten Verfahren zu tun. Dort hilft die Statistik wenig. Es zählt der Einzelfall, zum Beispiel Vorwurf, Menge und Vorerfahrung.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht kann den Fall einordnen. Die Beratung kommt am besten vor Aussagen gegenüber Polizei oder Gericht.
Wie sich die Zahlen über die Jahre lesen lassen
Ein Rückgang von 37 Prozent in einem Jahr fällt auf. Das Jahr 2024 enthält jedoch nur etwa neun Monate unter dem neuen Recht. Wer langfristige Trends sehen will, braucht mehrere Jahre.
Verurteilungen sind keine Aussage über den Konsum. Sie zeigen die Arbeit der Justiz, und Konsum wird auf anderen Wegen gemessen.
Sichere Grenzen des Gesetzes
Der Besitz bis 25 Gramm ist erlaubt (§ 3 Abs. 1 KCanG). Konsum in der Nähe von Schulen, Kinderspielplätzen und Jugendeinrichtungen bleibt verboten (§ 5 Abs. 2 KCanG). Die Weitergabe an Kinder und Jugendliche ist strafbar (§ 34 KCanG).
Jugendschutz ist mehr als Strafrecht. Das Gesetz verpflichtet Vereinigungen zu einem Präventionsbeauftragten (§ 23 Abs. 4 KCanG). Konkret heißt das: Gespräche in Familie und Schule, verlässliche Regeln und Hinweise auf Beratung.
Wie Destatis Verurteilungen zählt
Die Statistik zählt Verurteilungen nach Gesetzen. Verurteilungen nach dem KCanG weist Destatis für 2024 noch nicht aus, sie lassen sich laut Pressemitteilung erst ab dem Berichtsjahr 2025 auswerten.
Die Trennung nach Gesetzen hilft, weil sich das KCanG und das BtMG unterscheiden. Die Zahl zum BtMG umfasst alle Betäubungsmittel, nicht nur Cannabis.
Wer die Zahlen in einem Gespräch nutzt, erklärt zuerst die Zählweise. Erst danach passen die Werte in den Zusammenhang.
Was du jetzt tun kannst
- Bei Zahlen zu Verurteilungen den Zeitraum und die Rechtsgrundlage prüfen, zum Beispiel das BtMG oder das KCanG.
- Den Gesetzestext zu § 34 KCanG lesen, wenn du mit Jugendlichen über Cannabis sprichst.
- Bei Fragen zum eigenen Konsum die Sucht und Drogen Hotline anrufen: 01806 313031.
Bei einer konkreten Strafsache hilft nur eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht. Den Überblick über neue Zahlen und Gesetze hält der Bereich Aktuelles und Rechtsentwicklung. Präventionsfragen behandelt die Jugendschutz-Seite.
Häufige Fragen
Wie viele Verurteilungen nach dem BtMG gab es 2024?
Laut Destatis wurden 2024 rund 36.400 Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gezählt. Das sind rund 21.200 oder 37 Prozent weniger als im Jahr 2023.
Warum sind die BtMG-Verurteilungen 2024 gesunken?
Destatis führt den starken Rückgang auf einen Sondereffekt durch die Teillegalisierung von Cannabis zurück. Die Teillegalisierung gilt seit April 2024.
Ist die Weitergabe von Cannabis an Jugendliche strafbar?
Ja. Nach § 34 KCanG wird die Weitergabe mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Gibt eine Person über 21 Jahren Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen ab, liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor (§ 34 Abs. 3 KCanG).