Aktuelles und Rechtsentwicklung · Neue Zahlen und Berichte

Haben sich die Marihuana-Sicherstellungen 2025 verdreifacht?

Häufige Fragen

Haben sich die Marihuana-Sicherstellungen 2025 verdreifacht?

Ja, laut Bundeskriminalamt haben sich die Sicherstellungen von Marihuana 2025 gegenüber dem Vorjahr verdreifacht. Das steht in der Pressemitteilung vom 15. September 2026. Absolute Mengen nennt die Meldung nicht.

Bedeutet mehr Sicherstellung mehr Konsum?

Nicht zwingend. Sicherstellungen zeigen, was die Polizei findet und beschlagnahmt. Über die Menge des insgesamt konsumierten Cannabis sagen sie nichts. Dafür braucht es Vorjahresmengen und Hintergründe der Ermittlungen.

Wie viel Marihuana darf man 2026 besitzen?

Ab 18 Jahren sind bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt (§ 3 Abs. 1 KCanG). Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bei Blüten bis zu 50 Gramm erlaubt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG).

Quellen

  1. BKA, Pressemitteilung zum Bundeslagebild Rauschgift und OK vom 15.09.2026
  2. KCanG § 3 Besitz
  3. KCanG § 5 Konsumverbote
  4. KCanG § 9 Eigenanbau
  5. KCanG § 34 Strafvorschriften
  6. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  7. Sucht und Drogen Hotline

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.