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Welche Rolle spielt Rauschgift in der organisierten Kriminalität?

Häufige Fragen

Welchen Anteil hat Rauschgift an der organisierten Kriminalität?

Laut Bundeskriminalamt betrifft Rauschgift rund 37 Prozent der Verfahren der organisierten Kriminalität. Die Angabe stammt aus der Pressemitteilung vom 15. September 2026 und bezieht sich auf Rauschgift insgesamt.

Gilt die Zahl nur für Cannabis?

Nein. Die 37 Prozent beziehen sich auf Rauschgift insgesamt. Einen eigenen Cannabis-Anteil an den OK-Verfahren nennt die Meldung nicht.

Wie darf Cannabis in Anbauvereinigungen angebaut werden?

Nur mit Erlaubnis nach § 11 KCanG und nur durch Mitglieder (§ 17 Abs. 1 KCanG). Werbung und Sponsoring für Cannabis und Anbauvereinigungen sind verboten (§ 6 KCanG).

Quellen

  1. BKA, Pressemitteilung zum Bundeslagebild Rauschgift und OK vom 15.09.2026
  2. KCanG § 6 Werbeverbot
  3. KCanG § 11 Erlaubnis
  4. KCanG § 17 Anbau
  5. KCanG § 5 Konsumverbote
  6. KCanG § 34 Strafvorschriften
  7. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  8. Sucht und Drogen Hotline

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