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Welchen Teil des Bedarfs decken Anbauvereinigungen ab?

Häufige Fragen

Wie viel Cannabis decken Anbauvereinigungen am Bedarf ab?

Nach dem ersten Zwischenbericht zur Evaluation des Cannabisgesetzes machte die Produktion in Anbauvereinigungen 2024 nicht einmal 0,1 Prozent des Gesamtbedarfs aus. Der Bundestag gab diese Angabe am 6. Februar 2026 wieder.

Sind Cannabis-Clubs die wichtigste Bezugsquelle?

Nach der Angabe für 2024 nicht. Die Produktion in Anbauvereinigungen lag bei unter 0,1 Prozent des Gesamtbedarfs. Andere Bezugswege nennt die Meldung nicht im Detail.

Wie viel darf ein Mitglied pro Monat erhalten?

Für Mitglieder ab 21 Jahren gelten höchstens 25 Gramm pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Kalendermonat (§ 19 Abs. 3 KCanG). Für Heranwachsende liegt die Obergrenze bei 30 Gramm pro Kalendermonat, bei höchstens 10 Prozent THC (§ 19 Abs. 3 KCanG).

Quellen

  1. Bundestag, hib: Antrag Drucksache 21/3912 mit Zwischenbericht zur Evaluation, 06.02.2026
  2. KCanG § 11 Erlaubnis
  3. KCanG § 16 Anbauvereinigungen, Mitglieder
  4. KCanG § 17 Anbau
  5. KCanG § 19 Weitergabe
  6. KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigung
  7. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  8. Sucht und Drogen Hotline

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