Wie viele illegale Cannabisplantagen entdeckte die Polizei 2025?
Stand: September 2026. Die Polizei hat im Jahr 2025 nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) 567 Cannabisplantagen mit Anbaukapazitäten ab 20 Pflanzen sichergestellt. Das waren rund 55 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahlen stammen aus der Pressemitteilung des BKA vom 15. September 2026 zum Bundeslagebild Rauschgift und organisierte Kriminalität. Eine absolute Vorjahreszahl nennt die Meldung nicht.
Die Zahlen des BKA
Die Pressemitteilung nennt für 2025 folgende Angaben:
- 567 sichergestellte Cannabisplantagen,
- eine Zunahme von rund 55 Prozent gegenüber dem Vorjahr,
- Anbaukapazitäten ab 20 Pflanzen je Plantage, so das BKA.
Ohne Vorjahreszahl lässt sich das Plus nicht in eine Anzahl umrechnen. Die Prozentangabe reicht aber, um die Richtung zu erkennen: Die Zahl der entdeckten Plantagen ist deutlich gestiegen.
Was eine Plantage rechtlich bedeutet
Nach § 9 Abs. 1 KCanG sind höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt. Der Eigenanbau gilt für Erwachsene am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Größere Anlagen fallen nicht unter den Eigenanbau, weil das Gesetz die Zahl der Pflanzen begrenzt.
Gemeinschaftlicher Anbau ist nur mit Erlaubnis zulässig. Anbauvereinigungen brauchen eine Erlaubnis nach § 11 KCanG, und Cannabis darf in ihnen nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden (§ 17 Abs. 1 KCanG). Ein Anbau außerhalb dieser Regeln ist deshalb nicht erlaubt.
Was die Zahl nicht zeigt
Eine entdeckte Plantage ist ein Fund. Sie sagt nichts über die Zahl der Konsumierenden. Die Meldung sagt außerdem nichts darüber, wie viele Menschen von diesen Plantagen beliefert wurden.
Auch der Anteil der Plantagen an allen Anbauten lässt sich aus der Meldung nicht berechnen, weil die Vergleichsgröße fehlt. Wer die Zahl richtig einordnen will, braucht Angaben zu den Kontrollen und zu den Vorjahren.
Warum der Anstieg Fragen aufwirft
Der Anstieg von rund 55 Prozent kann mehrere Ursachen haben. Mehr Anbau, mehr Kontrollen oder eine Verschiebung der Ermittlungsschwerpunkte kommen infrage. Die Meldung trennt diese Ursachen nicht. Deshalb sollte man den Anstieg nicht als Beleg für eine einzelne Entwicklung lesen.
Zur Rolle des Rauschgifts in der organisierten Kriminalität siehe den Artikel zu denRauschgiftverfahren.
Prävention beim Anbau zu Hause
Wer selbst anbaut, sichert die Pflanzen so, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang haben. Das ist Prävention im Alltag. Konsum in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist ohnehin verboten (§ 5 Abs. 1 KCanG).
Nach Angaben des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) befindet sich das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase. Konsum kann diese Entwicklung beeinflussen. Wer also Pflanzen im Haushalt hat, sollte Kinder und Jugendliche dauerhaft außen vor halten.
Was der Anstieg für den Eigenanbau bedeutet
Der Eigenanbau ist klar begrenzt. Höchstens drei Pflanzen gleichzeitig sind am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erlaubt (§ 9 Abs. 1 KCanG). Wer mehr Pflanzen hält, liegt außerhalb dieser Regel.
Wer Pflanzen anbaut, muss zudem darauf achten, dass Cannabis aus dem Eigenanbau nicht an Dritte weitergegeben wird (§ 9 Abs. 2 KCanG).
Wie Gemeinschaftsanbau und Plantage sich unterscheiden
Gemeinschaftlicher Anbau ist nur in Anbauvereinigungen mit Erlaubnis zulässig. Die Erlaubnis verlangt Angaben und Nachweise nach § 11 Abs. 4 KCanG. Eine Vereinigung muss zudem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen (§ 23 Abs. 6 KCanG).
Eine Plantage ohne diese Erlaubnis fällt nicht unter den Gemeinschaftsanbau. Der Unterschied liegt in der Erlaubnis, im Mitgliederkreis und in den Pflichten zum Jugendschutz.
Prävention rund um den Anbau
Jugendliche sollten wissen, dass Anbau außerhalb der Regeln rechtliche Folgen haben kann. Das gilt besonders, wenn Pflanzen im Umfeld von Kindern stehen oder wenn Cannabis weitergegeben wird.
Das BIÖG weist darauf hin, dass das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase ist. Konsum kann diese Entwicklung beeinflussen, und das Gedächtnis kann leiden. Wer Pflanzen im Haushalt hat, schützt Kinder deshalb mit klaren Regeln.
Wie die Zahl in den Gesamtzusammenhang passt
Die Plantagen stehen neben den Sicherstellungen und den Verfahren zur organisierten Kriminalität. Alle drei Zahlen stammen aus derselben Pressemitteilung des BKA vom 15. September 2026. Sie messen unterschiedliche Dinge und sollten getrennt gelesen werden.
Die Artikel zu den Sicherstellungen und zur organisierten Kriminalität zeigen die übrigen Zahlen aus dieser Meldung.
Was die Zahl für die Einordnung offenlässt
Für eine Einordnung wären Größe der Plantagen und Erntemengen wichtig. Ohne solche Angaben lässt sich der Anstieg nur als Zahl der Funde lesen.
Hinzu kommt, dass Funde von der Kontrolltätigkeit abhängen. Eine höhere Zahl kann deshalb auch mehr Kontrollen widerspiegeln. Diese Unterscheidung ist für die Politik wichtig und für den Alltag weniger.
Wer die Zahl weitergibt, nennt das Jahr, den Vergleich zum Vorjahr und die Quelle. Dann bleibt klar, was gemessen wurde.
Was du jetzt tun kannst
- Die Pressemitteilung des BKA vom 15. September 2026 selbst lesen, bevor du die Zahl weitergibst.
- Bei Fragen zum eigenen Anbau den Gesetzestext zu § 9 KCanG lesen.
- Bei Fragen zum eigenen Konsum die Sucht und Drogen Hotline anrufen: 01806 313031.
Bei Einzelfällen zu Strafe oder Besitz hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt. Mehr zu Prävention findest du auf der Jugendschutz-Seite. Die Zahlen zum Marihuana aus derselben Meldung stehen im Artikel zu den Sicherstellungen.
Häufige Fragen
Wie viele illegale Cannabisplantagen hat die Polizei 2025 entdeckt?
Nach Angaben des Bundeskriminalamts entdeckte die Polizei 2025 insgesamt 567 Cannabisplantagen. Das waren rund 55 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Meldung stammt vom 15. September 2026.
Wie viele Cannabispflanzen darf man selbst anbauen?
Höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig sind nach § 9 Abs. 1 KCanG erlaubt, am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Cannabis aus dem Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG).
Ist eine Cannabisplantage im Gesetz erlaubt?
Nur im Rahmen einer Anbauvereinigung mit Erlaubnis nach § 11 KCanG. Der Anbau ist dort auf Mitglieder beschränkt (§ 17 Abs. 1 KCanG). Ein Anbau außerhalb dieser Regeln ist nicht erlaubt.