Wie viele Cannabis-Clubs haben bundesweit eine Erlaubnis?
Stand: Dezember 2024. Die bundesweite Zahl der Bundesregierung stammt aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Januar 2025: 83 erteilte Erlaubnisse für Anbauvereinigungen, Stand Dezember 2024. Aktuelle Zahlen kommen aus den Ländern, deren Behörden die Erlaubnisse erteilen.
Die Zahl aus der Antwort vom Januar 2025
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 20/14335 der Fraktion Die Linke (Drucksache 20/14626) gab der Bundestag am 24. Januar 2025 in einer Meldung wieder. Sie nennt für Dezember 2024:
- mehr als 400 Anträge auf Erlaubnis,
- 83 erteilte Erlaubnisse, die meisten in Nordrhein-Westfalen (25) und Niedersachsen (20),
- 12 abgelehnte Anträge, davon sechs in Niedersachsen,
- 349 Bescheide, die noch ausstanden.
Die Zahlen ergeben zusammen 444 Fälle. Das passt zur Angabe von mehr als 400 Anträgen. Für die Frage, wie viele Clubs heute arbeiten, ist die Zahl aus dem Dezember 2024 allerdings schon alt.
Warum das Datum bei dieser Zahl zählt
Zwischen Antrag, Prüfung und Bescheid vergehen Monate. In der Antwort vom Januar 2025 war ein großer Teil der Verfahren noch offen. Wer heute eine Zahl braucht, muss deshalb das Datum der Quelle prüfen und die aktuelle Auskunft einholen.
Die Erlaubnis erteilt nach § 11 KCanG die zuständige Behörde des Landes. Die Länder haben dafür unterschiedliche Stellen bestimmt, etwa die Landwirtschaftskammer in Niedersachsen, das Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen oder das Regierungspräsidium Freiburg in Baden-Württemberg.
Wie die Länder ihre Zahlen nennen
Die Länder veröffentlichen eigene Zahlen, allerdings zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die folgende Übersicht zeigt die Stände aus den Meldungen, die für diesen Artikel geprüft wurden:
| Land | Stand | Angabe |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 19.11.2024 | zwei erste Erlaubnisse |
| Niedersachsen | 17.08.2026 | 100 Erlaubnisse bei 148 Anträgen |
| Hessen | 29.09.2026 | 23 Erlaubnisse bei 36 Anträgen |
| Sachsen-Anhalt | 15.10.2026 | 19 Erlaubnisse laut Landesamt auf Anfrage |
Die Zahlen stammen aus verschiedenen Zeitpunkten und sind deshalb nur eingeschränkt vergleichbar. Mehr zu den einzelnen Ländern findest du im Artikel zu Niedersachsen und im Artikel zu Baden-Württemberg.
Was eine Erlaubnis für Mitglieder bedeutet
Eine Erlaubnis betrifft den Verein. Für Mitglieder gelten die Regeln des Gesetzes. Mitglied wird nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist und in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 16 Abs. 1 und Abs. 4 KCanG). Eine Person darf nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein (§ 16 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Eine Vereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben (§ 16 Abs. 2 Satz 1 KCanG).
Gemeinschaftlich angebaut wird nur von Mitgliedern (§ 17 Abs. 1 KCanG). Die Weitergabe an Mitglieder setzt die Erlaubnis voraus (§ 11 Abs. 1 KCanG).
Welche Pflichten die Vereinigung trägt
Der Vorstand ernennt ein Mitglied als Präventionsbeauftragten (§ 23 Abs. 4 KCanG). Die Vereinigung muss zu einem umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz beitragen und dafür ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen (§ 23 Abs. 4 und Abs. 6 KCanG). Diese Pflichten gelten unabhängig davon, wie viele Vereinigungen im Land zugelassen sind.
Prävention bei jeder Zahl im Blick behalten
Eine Zahl von Erlaubnissen sagt nichts darüber aus, wie viele Menschen konsumieren oder wie gesund dieser Konsum ist. Nach Angaben der BIÖG wird ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, abhängig. Bei dauerhaftem Konsum kann sich eine psychische Abhängigkeit entwickeln, wie die Fachstelle drugcom beschreibt.
Besonders junge Menschen sollten deshalb wissen, dass der Gesetzgeber Konsum im Umfeld von Schulen, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen verbietet (§ 5 Abs. 2 KCanG). Das gilt unabhängig von einer Erlaubnis.
Warum eine Länderzahl oft mehr hilft
Wer wissen will, wie es vor Ort aussieht, findet die genaueste Angabe bei der zuständigen Landesbehörde. Dort liegen die Anträge vor, und dort wird der Bearbeitungsstand geführt. Die bundesweite Zahl aus dem Dezember 2024 zeigt eine Größenordnung, mehr nicht.
Die Länder haben unterschiedliche Zählweisen und Stichtage. Eine Summe aus Länderzahlen ist deshalb nur dann sinnvoll, wenn alle Angaben aus demselben Zeitraum stammen. Das ist bei den Zahlen dieses Artikels nicht der Fall, weil sie zwischen November 2024 und Oktober 2026 liegen.
Für Interessierte bedeutet das: Die Zahl ist ein Anhaltspunkt für die Lage im Land und keine Auskunft über einen bestimmten Verein. Den Verein erreicht man über seine Satzung und über die Kontaktdaten, die er selbst angibt.
Mit den Erlaubnissen wachsen auch die Pflichten der Vereinigungen. Jede Vereinigung muss einen Präventionsbeauftragten benennen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen (§ 23 Abs. 4 und Abs. 6 KCanG). Der Jugendschutz ist damit Teil der Erlaubnis selbst.
Wie man eine Zahl zitiert
Wer die Zahl aus dem Januar 2025 weitergibt, nennt das Datum der Antwort und den Stand Dezember 2024. Ohne diese beiden Angaben entsteht schnell der Eindruck, es handle sich um eine aktuelle Gesamtzahl. Als Quelle dient die Veröffentlichung des Bundestages.
Auch die Länderzahlen gehören mit ihrem jeweiligen Datum in den Text. So bleibt sichtbar, welche Angaben sich auf welchen Zeitpunkt beziehen.
Was du tun kannst
- Bei einer aktuellen Zahl das Datum der Quelle prüfen und die Behörde des Landes fragen.
- Den Gesetzestext zu § 11 und § 16 KCanG selbst lesen, wenn du Mitglied werden willst.
- Bei Fragen zum eigenen Konsum die Sucht und Drogen Hotline anrufen: 01806 313031.
Bei Einzelfällen hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt. Den Blick auf die Zahlen und die Rechtslage hält der Bereich Aktuelles und Rechtsentwicklung aktuell. Wie der Anteil der Vereinigungen am Gesamtbedarf aussieht, zeigt der Artikel zu den Anteilen am Bedarf.
Häufige Fragen
Wie viele Cannabis-Clubs gibt es bundesweit?
Die Bundesregierung nannte im Januar 2025 für den Stand Dezember 2024 bundesweit 83 erteilte Erlaubnisse für Anbauvereinigungen. Aktuelle Zahlen veröffentlichen vor allem die Länder. Wer den neuesten Stand braucht, fragt bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland nach.
Wer erteilt die Erlaubnis für einen Cannabis-Club?
Die zuständige Behörde des Landes erteilt die Erlaubnis nach § 11 KCanG. In Niedersachsen ist das die Landwirtschaftskammer, in Hessen das Regierungspräsidium Darmstadt und in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Freiburg.
Wie viele Mitglieder darf ein Club haben?
Nach § 16 Abs. 2 KCanG darf eine Anbauvereinigung höchstens 500 Mitglieder haben. Mitglied werden kann nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist und in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Quellen
- Bundestag, hib: Antwort der Bundesregierung zu Anbauvereinigungen, 24.01.2025
- Landwirtschaftsministerium Niedersachsen, Pressemitteilung vom 17.08.2026
- Regierungspräsidium Darmstadt: Cannabisgesetz, Stand 29.09.2026
- Sozialministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung zu den ersten Erlaubnissen
- KCanG § 11 Erlaubnis
- KCanG § 16 Anbauvereinigungen, Mitglieder
- KCanG § 17 Anbau
- KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigung
- KCanG § 5 Konsumverbote
- BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
- drugcom: Cannabis
- Sucht und Drogen Hotline