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Wie viele Cannabis-Clubs haben bundesweit eine Erlaubnis?

Häufige Fragen

Wie viele Cannabis-Clubs gibt es bundesweit?

Die Bundesregierung nannte im Januar 2025 für den Stand Dezember 2024 bundesweit 83 erteilte Erlaubnisse für Anbauvereinigungen. Aktuelle Zahlen veröffentlichen vor allem die Länder. Wer den neuesten Stand braucht, fragt bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland nach.

Wer erteilt die Erlaubnis für einen Cannabis-Club?

Die zuständige Behörde des Landes erteilt die Erlaubnis nach § 11 KCanG. In Niedersachsen ist das die Landwirtschaftskammer, in Hessen das Regierungspräsidium Darmstadt und in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Freiburg.

Wie viele Mitglieder darf ein Club haben?

Nach § 16 Abs. 2 KCanG darf eine Anbauvereinigung höchstens 500 Mitglieder haben. Mitglied werden kann nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist und in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Quellen

  1. Bundestag, hib: Antwort der Bundesregierung zu Anbauvereinigungen, 24.01.2025
  2. Landwirtschaftsministerium Niedersachsen, Pressemitteilung vom 17.08.2026
  3. Regierungspräsidium Darmstadt: Cannabisgesetz, Stand 29.09.2026
  4. Sozialministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung zu den ersten Erlaubnissen
  5. KCanG § 11 Erlaubnis
  6. KCanG § 16 Anbauvereinigungen, Mitglieder
  7. KCanG § 17 Anbau
  8. KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigung
  9. KCanG § 5 Konsumverbote
  10. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
  11. drugcom: Cannabis
  12. Sucht und Drogen Hotline

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