Eigenanbau zu Hause · Wohnung, Miete und Nachbarschaft

Wie wirken sich Strom und Lüftung auf die Nebenkosten aus?

Häufige Fragen

Taucht mein Stromverbrauch in den Nebenkosten auf?

Das hängt vom Mietvertrag ab. Nach § 556 BGB tragen Mieter Betriebskosten nur, wenn das vereinbart ist. Strom, den du über einen eigenen Zähler direkt beim Anbieter bezahlst, steht nicht in der Betriebskostenabrechnung. Wird Strom für Gemeinschaftsflächen umgelegt, steht das in der Abrechnung.

Habe ich ein Recht, die Belege zur Abrechnung einzusehen?

Ja. Der Berliner Mieterverein beschreibt, dass dir das Recht zusteht, die Originalbelege einzusehen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Kopien gibt es danach bei freifinanzierten Wohnungen grundsätzlich nicht. Fordere die Einsicht schriftlich an.

Welche Fristen gelten für Abrechnung und Einwendungen?

Nach § 556 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen. Einwendungen musst du spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Im Zweifel berät der Mieterverein.

Quellen

  1. BGB § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten
  2. Berliner Mieterverein: Betriebskostenabrechnung zu hoch
  3. Umweltbundesamt: Richtiges Lüften beugt Schimmel vor
  4. WEKA: Unterschätzte Gefahr Elektrobrände
  5. KCanG § 9 Anforderungen an den privaten Eigenanbau

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