Gibt es bei Cannabis am Steuer Punkte im Fahreignungsregister?
Gibt es bei Cannabis am Steuer Punkte im Fahreignungsregister? Ja. Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bewertet im Fahreignungs-Bewertungssystem mit zwei Punkten unter anderem das Führen eines Kraftfahrzeugs mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum (Nr. 2.2.1a, zugehörige Nummern des Bußgeldkatalogs 242 und 243a) und das Führen unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG genannten berauschenden Mittels (Nr. 2.2.2). Der Artikel erklärt, wie das Punktesystem funktioniert und wann Eintragungen gelöscht werden.
Was ist das Fahreignungsregister?
Das Kraftfahrt-Bundesamt führt das Fahreignungsregister (§ 28 Abs. 1 StVG). Dort werden Entscheidungen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gespeichert, die für das Fahreignungs-Bewertungssystem maßgeblich sind. Zweck des Systems ist der Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffende Vorschriften verstoßen (§ 4 Abs. 1 StVG).
Wie viele Punkte bei welchem Verstoß?
| Verstoß | Anlage 13 FeV | Punkte |
|---|---|---|
| Alkohol ab 0,25 mg/l Atemluft oder 0,5 Promille (§ 24a Abs. 1 StVG) | Nr. 2.2.1 | 2 |
| THC ab 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG), auch in Verbindung mit Alkohol (Abs. 2a, Bußgeldkatalog Nr. 243a) | Nr. 2.2.1a | 2 |
| Führen unter der Wirkung eines Mittels aus der Anlage zu § 24a (§ 24a Abs. 2 StVG) | Nr. 2.2.2 | 2 |
Das Gesetz knüpft die Punkte an die Rechtskraft der Entscheidung: Punkte ergeben sich mit der Begehung der Ordnungswidrigkeit, sofern sie rechtskräftig geahndet wird (§ 4 Abs. 2 Satz 3 StVG). Wird gegen den Bußgeldbescheid fristgerecht Einspruch eingelegt (zwei Wochen nach Zustellung, § 67 OWiG), tritt die Rechtskraft zunächst nicht ein. Das Punktesystem ist von Bußgeld und Fahrverbot getrennt. Bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StVG).
Welche Folgen der Punktestand hat
Die Behörde ergreift stufenweise Maßnahmen (§ 4 Abs. 5 StVG):
- Ein bis drei Punkte: Vormerkung für die Zwecke des Systems (§ 4 Abs. 4 StVG).
- Vier oder fünf Punkte: schriftliche Ermahnung.
- Sechs oder sieben Punkte: schriftliche Verwarnung.
- Acht oder mehr Punkte: Der Inhaber gilt als ungeeignet, und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.
Wer freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmt und innerhalb von zwei Wochen nach Seminarende eine Teilnahmebescheinigung vorlegt, dem wird bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten ein Punkt abgezogen. Der Abzug erfolgt nur einmal innerhalb von fünf Jahren (§ 4 Abs. 7 StVG). Ein Seminar ist keine Pflicht.
Wann Eintragungen gelöscht werden
Die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre bei Entscheidungen über eine Ordnungswidrigkeit, die als besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigend mit zwei Punkten bewertet ist (§ 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b StVG). Wann die Frist beginnt und ob sie gehemmt ist, regeln die weiteren Absätze des § 29 StVG. Lass dir den Fristablauf deshalb vom Kraftfahrt-Bundesamt oder von einer Anwältin oder einem Anwalt bestätigen, bevor du dich darauf verlässt.
Punkte und Eignungsprüfung sind zwei Ebenen
Eine Eintragung dokumentiert einen Vorgang. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Eignung nach eigenen Regeln. Das Punktesystem ist nicht anzuwenden, wenn sich die Notwendigkeit früherer oder anderer die Eignung betreffender Maßnahmen nach den Vorschriften über die Entziehung der Fahrerlaubnis ergibt (§ 4 Abs. 1 Satz 3 StVG). Für Cannabis nennt § 13a FeV Anlässe für ein Gutachten, darunter wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss. Beides kann nebeneinander bestehen. Mehr dazu im Beitrag zum wiederholten Verstoß.
Wie du den Stand erfragst
Den Registerstand führt das Kraftfahrt-Bundesamt. Frag schriftlich nach dem aktuellen Stand und lass dir die Rechtsgrundlage jeder Eintragung nennen. Eine schriftliche Auskunft lässt sich später besser überprüfen als ein Telefonat. Bewahre jede Antwort mit Datum auf. Wenn sich der Stand ändert, zeigt der Vergleich, was passiert ist.
- Schriftliche Anfrage nach dem aktuellen Registerstand
- Nennung der Rechtsgrundlage für jede Eintragung
- Datum der Entscheidung und Datum der Rechtskraft
Vorsicht bei Angaben aus dem Netz
Im Netz finden sich viele Tabellen mit Punkten und Schwellen. Solche Übersichten können veraltet sein, andere Verstöße betreffen oder falsch zugeordnet sein. Verlässlich sind der Gesetzestext und die amtliche Auskunft.
Was passiert nach einem Verstoß?
Ein Verstoß im Straßenverkehr kann mehrere Ebenen berühren: das Bußgeldverfahren, das Strafrecht und die Fahrerlaubnisbehörde. Jede Ebene hat eigene Regeln. Bewahre bei einem Verfahren alle Schreiben auf und notiere Fristen. Eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht kann die Ebenen auseinanderhalten und die Folgen einschätzen. Den Ablauf des Bußgeldverfahrens beschreibt Wie läuft ein Bußgeldverfahren wegen Cannabis am Steuer ab?
Was du jetzt tun kannst
Verschaffe dir einen Überblick über alle Schreiben und Fristen. Frage schriftlich nach dem Registerstand und bewahre die Antwort auf. Den Zusammenhang zwischen Grenzwert und Verfahren erklärt der Artikel Welche Bußgeldstufen gibt es nach § 24a StVG? Weitere Themen rund um Verkehr und Konsum findest du im Bereich Straßenverkehr.
Häufige Fragen
Gibt es bei Cannabis am Steuer Punkte im Fahreignungsregister?
Ja. Nach Anlage 13 Nr. 2.2.1a FeV wird das Führen eines Kraftfahrzeugs mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum mit zwei Punkten bewertet. Die Punkte ergeben sich, sobald die Ordnungswidrigkeit rechtskräftig geahndet wird (§ 4 Abs. 2 StVG). Die Eintragung wird nach fünf Jahren getilgt (§ 29 StVG).
Wie erfahre ich, ob ich im Fahreignungsregister eingetragen bin?
Das Kraftfahrt-Bundesamt führt das Register (§ 28 Abs. 1 StVG). Frage dort schriftlich nach dem aktuellen Stand und lass dir die Rechtsgrundlage jeder Eintragung nennen. Prüfe außerdem alle Schreiben zu einem Verfahren, weil sie Hinweise auf eine Eintragung enthalten können.
Quellen
- Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 13 (Gesetzestext)
- Straßenverkehrsgesetz § 4 (Gesetzestext)
- Straßenverkehrsgesetz § 29 (Gesetzestext)
- Straßenverkehrsgesetz § 28 (Gesetzestext)
- Straßenverkehrsgesetz § 25 (Gesetzestext)
- Straßenverkehrsgesetz § 24a (Gesetzestext)
- Fahrerlaubnis-Verordnung § 13a (Gesetzestext)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 67 (Gesetzestext)