Wie finde ich eine Apotheke, die Medizinalcannabis abgibt?
Die ABDA schreibt, dass jede Apotheke nach einer ärztlichen Verordnung Rezepturarzneimittel mit Cannabis herstellen und abgeben kann. Welche Apotheke in deiner Nähe dein Präparat tatsächlich vorrätig hat oder beschaffen kann, findest du am schnellsten durch gezielte Anrufe heraus. Medizinalcannabis darf an Endverbraucher nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke und nur gegen Vorlage der Verschreibung abgegeben werden (§ 3 Absatz 2 MedCanG). Eine Gesamtzahl der Apotheken, die Medizinalcannabis abgeben, nennen wir nicht. Dieser Text zeigt, wie du eine passende Apotheke findest, welche Fragen du stellst und was du mitbringst.
Warum die Apotheke vor Ort die richtige Anlaufstelle ist
Die Abgabe erfolgt in der Apotheke. Die Praxis stellt die Verschreibung aus, denn Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden (§ 3 Absatz 1 MedCanG). Die ABDA ordnet Cannabisblüten und Extrakte als Rezepturarzneimittel ein, die die Apotheke herstellt. Seit April 2024 ist Medizinalcannabis laut ABDA ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und kein Betäubungsmittel mehr. Für deine Suche heißt das: Du brauchst eine Apotheke, die dein Präparat herstellen, beziehen oder bestellen kann, und die Verschreibung muss vorliegen.
Schritt eins: Apotheken ansprechen
Beginne mit einer Liste von Apotheken in deiner Nähe. Frag am Telefon nach der Verfügbarkeit deines Präparats, nicht nur nach dem Standort. Wer mehrere Apotheken anspricht, bekommt schnell einen Überblick über die Lage vor Ort. Notiere dir Datum, Name der Apotheke und Antwort.
Die richtigen Fragen am Telefon
Frag konkret: Stellt die Apotheke Rezepturarzneimittel mit Cannabis her, und in welcher Form (Blüten oder Extrakt)? Wie lange dauert die Beschaffung, wenn das Präparat nicht vorrätig ist? Muss die Verschreibung vorab übermittelt werden, oder reicht die Vorlage bei der Abholung? Mit den Antworten planst du Weg und Zeit.
Was du für die Abgabe mitbringen solltest
- Die Verschreibung der Ärztin oder des Arztes, vollständig und gut lesbar. Die Gültigkeitsdauer muss darauf stehen (§ 2 Absatz 1 Nr. 8 AMVV), sonst gelten drei Monate (§ 2 Absatz 5 AMVV).
- Deine Versichertenkarte, falls die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
- Eine Telefonnummer, unter der dich die Apotheke bei einer Rückfrage erreicht.
Bei Kassenleistungen braucht die erste Verordnung eine Genehmigung der Krankenkasse, außer bestimmte Fachärztinnen und Fachärzte verordnen (§ 31 Absatz 6 SGB V). Nach Angaben der KBV sind getrocknete Cannabisblüten seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig. Bevor du in der Apotheke vorsprichst, klär mit Praxis und Krankenkasse, welches Präparat auf deinem Rezept steht und wer die Kosten trägt.
Warum eine Rückfrage nötig sein kann
Bei Rezepturarzneimitteln prüft die Apotheke die Verschreibung vor der Herstellung. Ist ein Irrtum erkennbar, die Verschreibung unleserlich oder ergeben sich sonstige Bedenken, darf das Arzneimittel nach § 7 Absatz 1 ApBetrO nicht hergestellt werden, bevor die Unklarheit beseitigt ist. Eine Rückfrage ist also ein normaler Teil des Ablaufs.
Was du bei der Abgabe beachten kannst
Lass dir Anwendung und Dosierung nach den Vorgaben der Praxis erklären, bevor du die Apotheke verlässt. Die ABDA schreibt, dass Apotheker bei der Abgabe des Rezepturarzneimittels entsprechende Anweisungen mitgeben. Wie du Blüten anwendest, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Stell Fragen, wenn etwas unklar ist, und notiere die Antworten.
Wenn keine Apotheke in der Nähe liefern kann
Gibt es vor Ort keine Lösung, erweitere den Suchradius schrittweise. Frag die Apotheke, ob sie weiß, welche Apotheke im Umfeld Cannabispräparate abgibt. Die Verschreibung nimmst du mit, wenn du eine andere Apotheke aufsuchst. Vorher lohnt ein kurzer Anruf. Der Artikel zur anderen Apotheke zeigt, wie der Wechsel abläuft. Auch ein Gespräch mit der Praxis kann helfen, weil die Ärztin oder der Arzt ein anderes Präparat verordnen kann, wenn das medizinisch passt. Mehr zu Engpässen steht im Artikel zu Lieferengpässen.
Angebote ohne Verschreibung meiden
Die Suche führt manchmal zu Angeboten, die nicht über eine Verschreibung laufen. Die Abgabe erfolgt nach § 3 Absatz 2 MedCanG nur in der Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung. Wenn die Suche schwierig wird, ist eine Nachfrage bei der Praxis oder bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) der bessere Weg.
Wer für was zuständig ist
Für die Verschreibung ist die Praxis zuständig, für die Abgabe die Apotheke und für die Kostenübernahme bei Kassenleistungen die Krankenkasse. Wer die Zuständigkeiten kennt, weiß schneller, wen er anruft. Ob ein anderes Präparat medizinisch passt, ist eine ärztliche Entscheidung, die du mit der Praxis besprichst.
Wo du Unterstützung findest
Bei Schwierigkeiten mit Abgabe oder Verfügbarkeit berät die UPD laut ihrer Website zu Krankenversicherung, Patientenrechten und Arzneimitteln. Ihr Beratungstelefon ist deutschlandweit kostenfrei. Mehr dazu findest du auf patientenberatung.de. Für die Verordnung bleibt die behandelnde Praxis zuständig. Die Grundlagen der Abgabe erklärt der Artikel zur Abgabe in der Apotheke.
Häufige Fragen
Wie viele Apotheken geben Medizinalcannabis ab?
Eine Gesamtzahl nennen wir nicht. Laut ABDA kann jede Apotheke nach einer ärztlichen Verordnung Rezepturarzneimittel mit Cannabis herstellen und abgeben. Ob eine Apotheke dein Präparat vorrätig hat oder beschaffen kann, klärst du per Anruf bei mehreren Apotheken in deiner Nähe.
Kann ich Medizinalcannabis auch ohne Rezept in einer Apotheke bekommen?
Nein. Die Abgabe erfolgt nur im Rahmen des Apothekenbetriebs gegen Vorlage der Verschreibung (§ 3 Abs. 2 MedCanG). Verschreiben dürfen nur Ärztinnen und Ärzte (§ 3 Abs. 1 MedCanG). Bring die Verschreibung deshalb immer mit.
Quellen
- MedCanG § 3 Abgabe und Verschreibung (gesetze-im-internet.de)
- ABDA: Medizinisches Cannabis
- ApBetrO § 7 Rezepturarzneimittel (gesetze-im-internet.de)
- AMVV § 2 Inhalt der Verschreibung (gesetze-im-internet.de)
- SGB V § 31 Arznei- und Verbandmittel (gesetze-im-internet.de)
- KBV: Cannabisarzneimittel
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland: Beratungsangebot