Medizinalcannabis · Apotheken und Versorgung

Darf eine Klinik Medizinalcannabis abgeben?

Häufige Fragen

Darf eine Klinik Medizinalcannabis an Patienten abgeben?

Die Abgabe an Endverbraucher ist an die Apotheke und die Verschreibung gebunden (§ 3 Abs. 2 MedCanG). Im Rahmen einer ärztlichen Behandlung darf Medizinalcannabis verabreicht werden (§ 3 Abs. 1 MedCanG). Für die Mitgabe bei der Entlassung gilt § 14 Abs. 7 ApoG.

Darf mir die Klinik bei der Entlassung Medizinalcannabis mitgeben?

Nach § 14 Abs. 7 ApoG darf die Krankenhausapotheke zur Überbrückung benötigte Arzneimittel bei der Entlassung nur abgeben, wenn unmittelbar danach ein Wochenende oder ein Feiertag folgt. Frag das Behandlungsteam, wie die Weiterversorgung für dich geregelt ist.

Wer darf Medizinalcannabis verschreiben?

Nach § 3 Abs. 1 MedCanG dürfen nur Ärztinnen und Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben. Laut Bundesgesundheitsministerium sind alle Ärztinnen und Ärzte verordnungsbefugt, ein Facharztvorbehalt besteht nicht. Für die Kostenübernahme der Krankenkasse gelten die Voraussetzungen von § 31 Abs. 6 SGB V.

Quellen

  1. MedCanG § 3 Abgabe und Verschreibung (gesetze-im-internet.de)
  2. ApoG § 14 Krankenhausapotheken (gesetze-im-internet.de)
  3. SGB V § 39 Krankenhausbehandlung (gesetze-im-internet.de)
  4. SGB V § 31 Arznei- und Verbandmittel (gesetze-im-internet.de)
  5. BMG: FAQ Cannabis als Medizin
  6. Unabhängige Patientenberatung Deutschland: Beratungsangebot

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.