Dürfen Zahnärzte und Tierärzte Cannabis verordnen?
Nein. Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte dürfen Cannabis zu medizinischen Zwecken nicht verschreiben. Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) regelt das in § 3 Abs. 1 ausdrücklich. Die Verschreibung ist dem ärztlichen Beruf vorbehalten, und auch die Verabreichung oder die Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch ist für die beiden Berufsgruppen ausgeschlossen. Wer also in einer Zahnarztpraxis oder Tierarztpraxis ein Cannabisrezept bekommt, sollte vor dem Einlösen mit der Praxis klären, ob eine gültige Verschreibung vorliegt.
Was § 3 MedCanG regelt
Der Paragraf 3 ist die zentrale Vorschrift für die Abgabe und Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Nach Absatz 1 darf Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben oder im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verabreicht oder einem anderen zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden. Satz 2 stellt klar, dass Zahnärztinnen, Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte zur Verschreibung, zur Verabreichung und zum Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch nicht berechtigt sind. Satz 3 erklärt die §§ 2 und 4 der Arzneimittelverschreibungsverordnung für entsprechend anwendbar.
Der Gesetzgeber hat damit zwei Dinge festgelegt. Erstens darf nur eine Ärztin oder ein Arzt die Verordnung ausstellen. Zweitens sind Zahnärztinnen, Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte nicht berechtigt, Cannabis zu verschreiben, zu verabreichen oder zum unmittelbaren Verbrauch zu überlassen.
Warum das für Patientinnen und Patienten wichtig ist
Eine Verordnung ist die Grundlage dafür, dass die Apotheke das Arzneimittel abgeben darf. Fehlt die richtige Verordnung, kann die Apotheke nicht abgeben. Das gilt auch dann, wenn ein Papier so aussieht wie ein Rezept. Eine Verschreibung durch eine nicht berechtigte Person hat deshalb keine Grundlage im Gesetz.
Für dich bedeutet das: Frag bei jeder Verschreibung nach, wer sie ausgestellt hat und welche Berufsrolle diese Person hat. Ein Blick auf den Namen und die Fachrichtung auf dem Papier reicht oft schon aus. Wenn du unsicher bist, rufe die Praxis an, die das Rezept ausgestellt hat.
Wer darf Medizinalcannabis abgeben?
Nach § 3 Abs. 2 MedCanG darf Cannabis zu medizinischen Zwecken an Endverbraucherinnen und Endverbraucher nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke und nur gegen Vorlage der Verschreibung abgegeben werden. Die Apotheke prüft, ob die Verschreibung vollständig ist und zu dir passt. Die Abgabe setzt die Vorlage der Verschreibung voraus.
| Person oder Stelle | Darf Medizinalcannabis verschreiben? |
|---|---|
| Ärztinnen und Ärzte | Ja, im Rahmen ihrer Behandlung |
| Zahnärztinnen und Zahnärzte | Nein, nach § 3 Abs. 1 MedCanG nicht berechtigt |
| Tierärztinnen und Tierärzte | Nein, nach § 3 Abs. 1 MedCanG nicht berechtigt |
| Apotheken | Geben ab, verschreiben aber nicht |
Was du bei einer falschen Verschreibung tun kannst
Wenn dir eine Zahnarztpraxis oder Tierarztpraxis ein Cannabisrezept ausstellt, nimm das Papier mit nach Hause und sprich deine Hausärztin oder deinen Hausarzt an. Dort kannst du klären, ob eine ärztliche Behandlung mit Cannabis überhaupt sinnvoll ist und wer sie begleitet. Ohne gültige Verschreibung darf die Apotheke nicht abgeben.
Wenn du Fragen zu Ansprüchen aus der Behandlung hast, etwa zur Krankenkasse, hilft dir eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Medizinrecht weiter.
Der richtige Weg zur Verordnung
Eine Verordnung von Medizinalcannabis bekommst du von einer Ärztin oder einem Arzt, die die Behandlung begleiten. Frag deine Hausarztpraxis, ob sie die Verordnung übernimmt, oder suche eine Praxis mit Erfahrung in der Cannabistherapie. Der Artikel Wie finde ich einen Arzt für Medizinalcannabis? beschreibt die ersten Schritte.
Prävention und Vorsicht bei Angeboten
Gib deine Gesundheitsdaten nur an Stellen weiter, die dafür zuständig sind. Wer Cannabis zu medizinischen Zwecken in den Verkehr bringen will, braucht eine Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (§ 4 Abs. 1 MedCanG). Ein Angebot ohne ärztliche Verordnung ist keine Versorgung nach dem MedCanG. Lass dich bei Zweifeln von deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt beraten. Mehr zum rechtlichen Rahmen findest du im Artikel Wer darf Medizinalcannabis verschreiben?.
Typische Fragen an deine Hausarztpraxis
Wenn du ein Rezept von einer Zahnarzt- oder Tierarztpraxis bekommen hast und unsicher bist, hilft eine kurze Liste mit Fragen an deine Hausarztpraxis. Frag, ob die Verordnung zu deinem Anliegen passt, ob eine ärztliche Behandlung mit Cannabis in Betracht kommt und wer sie begleiten kann. Frag außerdem, welche Unterlagen du für einen weiteren Termin brauchst.
Notiere dir zusätzlich, welche Praxis das Papier ausgestellt hat, mit Name, Anschrift und Datum. Diese Angaben helfen der Praxis und der Apotheke, den Vorgang nachzuvollziehen. Bewahre das Papier auf, bis der Vorgang geklärt ist.
Wann eine Rechtsberatung sinnvoll ist
Wenn aus einer falschen Verschreibung Nachteile entstehen, etwa bei der Krankenkasse oder im Arbeitsverhältnis, kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Medizinrecht helfen. Die Beratung klärt, welche Schritte in deinem Fall sinnvoll sind. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.
Deine nächsten Schritte
- Prüfe, wer das Rezept ausgestellt hat und welche Berufsbezeichnung dort steht.
- Bei Unklarheiten rufe die ausstellende Praxis oder deine Hausarztpraxis an.
- Lass dir die Verordnung für deine Behandlung von einer berechtigten Ärztin oder einem berechtigten Arzt ausstellen.
Einen Überblick über den rechtlichen Rahmen gibt die Seite Medizinalcannabis.
Häufige Fragen
Darf mein Zahnarzt Cannabis verschreiben?
Nein. Nach § 3 Abs. 1 MedCanG sind Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht berechtigt, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu verschreiben, zu verabreichen oder zum unmittelbaren Verbrauch zu überlassen. Die Verschreibung ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Frag bei Unklarheiten deine Hausarztpraxis.
Darf ein Tierarzt Medizinalcannabis verordnen?
Nein. Tierärztinnen und Tierärzte sind nach § 3 Abs. 1 MedCanG nicht berechtigt, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu verschreiben. Die Regel gilt für die Verschreibung, die Verabreichung und die Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch gleichermaßen.
Wo bekomme ich Medizinalcannabis rechtmäßig?
Medizinalcannabis wird an Endverbraucherinnen und Endverbraucher nur in einer Apotheke gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung abgegeben, wie § 3 Abs. 2 MedCanG festlegt. Lass dir die Verordnung von einer Ärztin oder einem Arzt ausstellen. Ohne Vorlage der Verschreibung gibt die Apotheke nichts ab.