Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Dürfen Zahnärzte und Tierärzte Cannabis verordnen?

Häufige Fragen

Darf mein Zahnarzt Cannabis verschreiben?

Nein. Nach § 3 Abs. 1 MedCanG sind Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht berechtigt, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu verschreiben, zu verabreichen oder zum unmittelbaren Verbrauch zu überlassen. Die Verschreibung ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Frag bei Unklarheiten deine Hausarztpraxis.

Darf ein Tierarzt Medizinalcannabis verordnen?

Nein. Tierärztinnen und Tierärzte sind nach § 3 Abs. 1 MedCanG nicht berechtigt, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu verschreiben. Die Regel gilt für die Verschreibung, die Verabreichung und die Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch gleichermaßen.

Wo bekomme ich Medizinalcannabis rechtmäßig?

Medizinalcannabis wird an Endverbraucherinnen und Endverbraucher nur in einer Apotheke gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung abgegeben, wie § 3 Abs. 2 MedCanG festlegt. Lass dir die Verordnung von einer Ärztin oder einem Arzt ausstellen. Ohne Vorlage der Verschreibung gibt die Apotheke nichts ab.

Quellen

  1. Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (MedCanG), § 3
  2. Gesetze im Internet: MedCanG (§§ 3 bis 5)

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